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Tiere schützen - mit welchen Begriffen?

Die kantonale Tierversuchskommission hat Ende 2006 Primatenversuche von Universität und ETH Zürich gestoppt. Aus diesem Anlass lud die Ethikkommission der UZH zu einer Tagung über Fragen der Tierethik.
Adrian Ritter

Mensch und Tier -ihr Verhältnis gibt zu ethischen Fragestellungen Anlass. Die Ethikkommission der UZH lud letzte Woche zu einer Tagung «Tierversuche und Würde der Kreatur». 

Der Entscheid über die Primatenversuche am Institut für Neuroinformatik von ETH und Universität Zürich liegt derzeit beim Verwaltungsgericht. Die Hochschulen versuchen mit ihrem Rekurs gegen den Entscheid, die Versuche von Dr. Daniel Kiper and Prof. Kevan Martin doch noch zu ermöglichen. Sie wollen an Primaten untersuchen, wie beim Lernen neuer Fähigkeiten die Signalverarbeitung im Gehirn funktioniert.

Abwesende Tierversuchskommission

Kiper berichtete an der Tagung «Tierversuche und Würde der Kreatur» am Freitag im Botanischen Institut über die Versuchsanordnung. Insbesondere erläuterte er auch den von der Tierversuchskommission beanstandeten «Wasserentzug». Die Äffin erhalte jeweils am Morgen nichts zu trinken, um das Wasser als Belohnung bei den Versuchen einsetzen zu können. Dies sei seit Beginn der Versuche Ende der 1990er Jahre so gehandhabt und von der Tierversuchskommission nie beanstandet worden, so Kiper.

Gerne hätte man diese Fragen an der Tagung auch mit der kantonalen Tierversuchskommission diskutiert, sagte Moderator Anton Leist, Präsident der Ethikkommission der UZH. Die eingeladenen Mitglieder hätten aber eine Teilnahme mit Verweis auf das laufende Verfahren abgesagt. «Nachvollziehen kann ich das nicht, denn meiner Ansicht nach gehört es zur Aufgabe einer solchen Kommission, die Gründe für ihre Urteile auch öffentlich zu machen», so Leist.

Wechselnde Belastungsstufe

Man habe in der Vergangenheit konstruktive Beziehungen zu Ethikkommissionen und Tierversuchskommissionen gepflegt, berichtete Professor Kevin Martin, Direktor des Institutes für Neuroinformatik. Geändert habe sich die Situation mit dem 2006 publizierten Bericht «Forschung an Primaten - eine ethische Bewertung» der Eidgenössischen Kommission für Tierversuche (EKTV) und der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH).

Berichtete über Änderungen in der Argumentation von Tierversuchskommissionen: Prof. Kevin Martin, Direktor des Institutes für Neuroinformatik. 

Auslöser für den Bericht war das Gesuch einer Forschergruppe der ETH Zürich, welche ein Primatenmodell für die Depressionsforschung entwickeln wollte. War der Versuch zuerst auf der Belastungsstufe 1 angesiedelt, wurde er später diskussionslos auf Stufe 2 erhöht und erschien im Bericht plötzlich auf der höchsten Belastungsstufe 3, so einer der Kritikpunkte von Kevin Martin.

Der Begriff der «Würde»

Gemeinsam sei solchen Berichten und Begründungen von Tierversuchskommissionen in den letzten Jahren, dass darin vermehrt Begriffe wie «Würde», «Würde der Kreatur» oder «Würde des Tieres» verwendet werden. So drehte sich die Diskussion an der Tagung denn auch zentral um die Frage, was darunter zu verstehen ist.

Stephan Häsler, stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Veterinärwesen, erläuterte, dass der Begriff der «Würde der Kreatur» 1992 im Zusammenhang mit der Gentechnologie den Weg in die Bundesverfassung gefunden habe und 2005 auch ins Tierschutzgesetz aufgenommen worden sei.

«Der Bundesrat steht vor der schwierigen Aufgabe, den Schutz der Würde zu konkretisieren»: Dr. Stephan Häsler, stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Veterinärwesen.

Eigenwert der Tiere und Pflanzen

Die zuständige ständerätliche Kommission habe die Würde als «Eigenwert der Tiere und Pflanzen» definiert, so Häsler. Die politischen Gremien hätten den Begriff aufgenommen, um einen Schritt zu machen von einem «anthropozentrischen zu einem biozentrischen Weltbild». Theologische Überlegungen hätten einen «massgeblichen Einfluss auf die neue Formulierung» gehabt.

Der Begriff sei allerdings nicht absolut gesetzt, sondern die Formulierung in der Bundesverfassung besage lediglich, dass der Würde der Kreatur «Rechnung zu tragen sei», so Häsler. Überwiegende Interessen könnten somit eine Verletzung der Würde rechtfertigen. Dass der Begriff der Würde Unklarheiten mit sich bringt, ist Häsler bekannt: «Man war sich wohl nicht aller Konsequenzen bewusst, die der Begriff mit sich bringt.»

Schwierige Aufgabe für den Bundesrat

«Wo soll das enden?», fragte beispielsweise ein Zuhörer mit Blick darauf, dass auch Lebewesen wie Bakterium Schutz verdienen, ohne dass überhaupt ein Leiden vorliegt. Die Frage stellt sich unter anderem im Hinblick auf die laufende Revision der Tierschutzverordnung. «Der Bundesrat steht dabei allerdings vor der schwierigen Aufgabe, den Schutz der Würde zu konkretisieren», so Häsler.

Einer der Referenten und der Moderator der Tagung: Dr. Hans Sigg (links), Tierschutzbeauftragter von ETH und Universität Zürich und Prof. Anton Leist, Präsident der Ethikkommission der UZH.

Kritik am Begriff der Würde

Dr. Hans Sigg, Tierschutzbeauftragter von ETH und Universität Zürich, kritisierte, der Begriff der Würde erlaube eine «selektive Anwendung». Subjektive Empfingungen spielten mit, wenn beispielsweise gemäss Tierschutzgesetz auch das Verändern des äusseren Erscheinungsbildes von Tieren die Würde verletzen könne. Es gleiche zudem einer eigentlichen «Argumentationsakrobatik», wenn gewisse ethische Argumente zwar für Tierversuche, nicht aber für die Nutz- und Haustierhaltung gelten.

Auch Primatenforscher Hans Kummer, emeritierter Professor für Ethologie, kritisierte, «der Begriff der Würde eignet sich nicht für den Schutz der Primaten». Da Primaten nicht moralisch handeln könnten, hätten sie auch keine «inhärente Würde» zu verlieren. Entscheidend für den Tierschutz sei vielmehr ihre Leidensfähigkeit.

Normative Komponente

Für Professor Johannes Fischer vom Ethik-Zentrum der UZH entsteht eine begriffliche Konfusion, wenn die Menschenwürde auf den ausserhumanen Bereich übertragen wird. Das Wort «Mensch» sei nämlich an sich schon ein «nomen dignitas», also eine Würdebezeichnung. Der Begriff «Tier» enthalte diese normative Komponente hingegen keineswegs. Den Begriff der Würde für den Menschen zu reservieren, entspreche einer langen abendländischen Tradition.

Der Begriff der Leidensfähigkeit könne denjenigen der Würde allerdings nicht ersetzen, denn der Gesetzgeber wollte auch nicht-leidensfähige Lebewesen einbezogen wissen, sagte Prof. Peter Schaber vom Ethik-Zentrum der UZH. Schaber war mitbeteiligt an einem Gutachten für das damalige Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), welches vom Ethik-Zentrum wissen wollte, wie der neue Begriff der Würde der Kreatur zu interpretieren sei. Auch Schaber zeigte sich an der Tagung nicht überzeugt vom Begriff der Würde im Zusammenhang mit Tieren - ein Begriff wie «Eigenwert» wäre vorzuziehen.

Aus Versehen in die Verfassung?

Es komme ihm vor, als ob es ein Versehen war, dass der Begriff der Würde überhaupt den Weg in die Verfassung fand, so das Fazit eines Zuhörers. Professor Johnannes Fischer fand es bemerkswert, dass der Begriff von politischen Gremien rechtlich verankert wird und die Philosophie nachträglich den Auftrag erhält, den Begriff überhaupt erst zu definieren.