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Strafrecht

Dunkle Geschäfte mit geschützten Lebewesen

Der illegale Tier- und Pflanzenhandel ist hoch profitabel und wenig riskant. Da die Gesetzeslage in vielen Ländern unübersichtlich und die Rechtspraxis lax ist, haben Kriminelle ein leichtes Spiel. Studierende der UZH suchen nach Lösungen für dieses Problem.
Sena Hangartner
Tannenzapfentier
Geschützt und begehrt: Das Tannenzapfentier, auch Schuppentier genannt, ist die weltweit am häufigsten geschmuggelte Tierart. (Bild: IStock)

 

Die meisten Leute haben noch nie etwas von Tannenzapfentieren gehört. Die geschuppten, insektenfressenden Säugetiere mit der charakteristischen röhrenförmigen Schnauze und den scharfen Grabkrallen sind die am häufigsten illegal gehandelte Tierart weltweit. Das Fleisch der Tiere gilt in gewissen Ländern als Delikatesse und die Schuppen der Tiere werden gemahlen und in der traditionellen chinesischen Medizin gegen allerlei Leiden eingesetzt. Der Handel mit den Tieren und tierischen Produkten ist nach dem Artenschutzübereinkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, CITES) verboten. Diese Konvention regelt den Handel mit geschützten Tieren, indem sie Handelsverbote festlegt oder den Handel von Bewilligungen abhängig macht.

Geschützte Tiere als Souvenir

Der illegale Tier- und Pflanzenhandel kommt in unterschiedlichsten Formen vor. Teilweise sind es kriminelle Organisationen, die systematisch Handel mit geschützten Tierarten wie etwa dem beschriebenen Tannenzapfentier betreiben.

Oft werden die Straftaten aber auch unwissentlich begangen. Zum Beispiel von Touristinnen und Touristen, die illegalerweise Tiere oder tierische Produkte als Souvenir über die Grenze mit nach Hause nehmen, ohne die Rechtslage zu kennen. Verkäufer von exotischen Souvenirartikeln versichern gerne, dass die verkauften Pflanzen aus Farmen und die Tiere aus Zuchtstationen stammen und deshalb problemlos ins Heimatland mitgenommen werden dürfen. Zuchtbescheinigungen und Zertifikate können die Artenschutzdokumente jedoch nicht ersetzen.

In rechtlicher Hinsicht problematisch können auch Fundstücke sein, zum Beispiel Korallen und Muscheln, die am Strand gesammelt wurden, oder exotische Blätter und bunte Federn: wenn solche Fundstücke von Tieren oder Pflanzen stammen, die unter das Artenschutzabkommen fallen, ist die Ausfuhr meist illegal.

Geringe Risiken, hohe Profite

Der illegale Handel mit Pflanzen und Tieren wird im deutschsprachigen Raum kaum als Forschungsbereich der Rechtswissenschaften wahrgenommen. Darüber hinaus wird entsprechenden Straftaten auch in der Rechtspraxis nur selten grosse Bedeutung beigemessen. Dies liegt einerseits daran, dass parallel legale und illegale Märkte bestehen, die somit nur schwer zu kontrollieren sind. Ein anderes Problem ist, dass diese Art der Kriminalität mit geringen Risiken verbunden ist und zugleich hohe Profite verspricht. Die meisten Länder wenden ihre Ressourcen lieber für die Bekämpfung vermeintlich wichtigerer Straftaten auf, weshalb sich Straftäter immer wieder einer Verurteilung entziehen können.

Internationalers Lehrformat

Im Frühjahrssemester 2019 veranstalten die Universitäten Queensland, Wien und Zürich das gemeinsame Seminar «Trafficking in Fauna and Flora: The Illegal Trade in Wildlife, Animal Parts, and Plants». In diesem internationalen Setting leisten Experten und Studierende Pionierarbeit. Unter der Leitung von Rechtsprofessor Christian Schwarzenegger und Oberassistent Gian Ege von der Universität Zürich sowie dem Rechtsprofessor Andreas Schloenhardt, von den Universitäten Wien und Queensland tauschen sich die teilnehmenden Studierenden und Experten im Rahmen eines «Joint Classroom» aus. 

«Joint Classrooms» sind Lehrveranstaltungen, die gemeinsam von mehreren Partneruniversitäten durchgeführt werden. Im vorliegenden Fall wurden dabei Blended-Learning-Methoden angewandt, das heisst, traditionelle Präsenzveranstaltungen wurden mit modernen Formen des E-Learnings verknüpft.

Studierende leisten Beitrag zur Forschung

Die beteiligten Studierenden erhalten die Möglichkeit, sich fundiert mit einem aktuellen Thema auseinander zu setzen und internationale Kontakte zu knüpfen. Sie werden gezielt an das Projekt herangeführt, indem gesonderte Schulungen zur wissenschaftlichen Recherche, zum akademischen Schreiben, zur Präsentation und zur Publikation wissenschaftlicher Studien durchgeführt werden. Ziel ist, dass die Arbeiten der Studierenden einen ausgezeichneten wissenschaftlichen Standard erreichen und in einem Sammelband zum Thema «Trafficking in Fauna and Flora» publiziert werden. In den Beiträgen werden jeweils Problembereiche identifiziert und Lösungsvorschläge erarbeitet. Die Studierenden leisten damit einen wichtigen Beitrag zur juristischen Erforschung und damit letztlich auch zur Bekämpfung des illegalen Tierhandels.