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Franz Gantenbein ist kaufmännischer Angestellter in Luzern, Vorsitzender des Turnvereins, Mitglied der Volkshochschule. Ab und zu wird er von Freunden zur Jagd eingeladen. Keine Straftaten, nicht einmal Ordnungswidrigkeiten. Alles ist in Ordnung, wenn da nicht die Sache mit seiner Frau wäre. Mit Silvia ist er seit 40 Jahren verheiratet. Doch aus der anfänglichen Liebe wurde eine häusliche Hölle. Jetzt, nach der Pensionierung, ist es für Franz unerträglich geworden. Seine Frau verachtet ihn. Franz ist jetzt 66 und weiss nicht mehr, wie es weitergehen soll.
Eines Tages alarmieren die Nachbarn die Polizei, weil bei den Gantenbeins die Tür offen steht. Die Polizisten entdecken im Haus die Leiche der Ehefrau, sie liegt auf dem Sofa im Wohnzimmer, von einer Kugel getroffen. Vor ihr auf dem Tisch eine Flasche Gin, Zitronenschnitze, ein umgestürztes Glas. Von Franz keine Spur. Schliesslich finden ihn seine Jägerfreunde auf dem Hochsitz im Wald. Franz wird verhaftet.
Franz und seine Frau sind erfundene Personen. Der Fall jedoch könnte genau so stattgefunden haben. Da man über laufende Verfahren aus juristischen Gründen nicht schreiben darf, zeigen wir beispielhaft an diesem Fall, wie heute Polizei, Forensik, das Rechtsmedizinische Institut der UZH und die Staatsanwaltschaft im Kanton Zürich zusammenarbeiten.
Um Verbrechen aufzuklären, setzen die Ermittler auf modernste Technologie: Laserscanning des Tatorts, Computer- und Magnetresonanztomografie, Oberflächenscanning der Leiche sowie die virtuelle 3D-Nachbildung des Tatorts. Sie revolutionieren damit Rechtsmedizin und Forensik. Anders als in vielen TV-Krimis nehmen Polizisten im Kanton Zürich den Ort des Verbrechens nicht mit Kamera, Messband oder Kreide auf – stattdessen scannen sie mit Lasergeräten den Raum.
Alles wird bis ins kleinste Detail digital erfasst. Die Schusswaffenexperten analysieren die Bahn der Kugel und die Schussposition des Schützen. DNA-Spuren werden gesichert. Jeder Hinweis kann für die spätere Gerichtsverhandlung wichtig sein. Ein Vorteil dieses Vorgehens: Alle Daten vom Tatort sind auch noch Jahrzehnte später abrufbar. So wäre es auch mit dem Wohnzimmer der Gantenbeins.
Am «3D-Zentrum Zürich» – einem Zusammenschluss des Instituts für Rechtsmedizin der UZH (IRM) und des Forensischen Instituts der Kantons- und Stadtpolizei – erfolgt der nächste Schritt. Forensiker, Polizisten und Gerichtsmediziner tragen hier zusammen, was für die Staatsanwaltschaft im Prozess relevant sein kann. Dieses Herz der kriminalistischen Ermittlung an der Zürcher Waltersbachstrasse ist nur für authentifizierte Personen mit entsprechenden Sicherheitscodes zugänglich.
Lars Ebert, Privatdozent an der Universität Zürich und Mitarbeiter am IRM, lässt den Cursor seiner Computermaus über den Bildschirm flitzen. Über aktuelle Fälle darf er nur reden, wenn das Gegenüber eine Verschwiegenheitserklärung abgegeben hat. Am Bildschirm zeigt Ebert, wie er die polizeilichen Daten der Laserscans vom Tatort massstabgetreu nachbildet. Hier das Sofa, dort der Tisch, die umgestürzten Gläser, sogar Details wie Steckdosen, Lampenschirm, Teppich. Und auch die Leiche liegt so da wie am Fundort angetroffen.
Wer nicht weiss, dass hier ein Verbrechen stattgefunden hat, könnte meinen, es handle sich um das Interieur eines Shooter-Computerspiels. Es sei sogar möglich, den Schützen als Avatar, als virtuelle Person, in diesen Raum zu platzieren, sagt Ebert. Neu arbeitet er daran, mit einem Positionssensor Kopfbewegung und Kopfposition der Personen am Tatort zu errechnen und nachzustellen.
Mit der VR-Brille wird das rekonstruierte Interieur sichtbar. VR steht für Virtual Reality. Der Effekt ist verblüffend, erscheint der Tatort doch plastisch vor Augen, man kann sogar darin herumspazieren. Von aussen betrachtet bewegt sich die Person mit der VR-Brille auf einer 5 mal 5 Meter grossen Fläche, sie hält dazu einen Pointer in der Hand, mit dem sie sich zum Beispiel von der virtuellen Tür in das Wohnzimmer teleportieren kann.
Bisher erhielten die Staatsanwälte die Dokumente zum Tatort auf einem Ausdruck oder dem Bildschirm. «Dabei können räumliche Informationen verloren gehen», sagt Ebert. Mit der 3D-Rekonstruktion des Tatorts werden für die Polizei und die Staatsanwälte die Details um die dritte Dimension erweitert. Neu setzt sich der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin die VR-Brille auf und kann selbst am Tatort die Perspektiven von Tätern, Opfern oder Zeugen einnehmen, ohne jemals vor Ort gewesen zu sein. Selbst hinzugezogene Experten, die im Ausland leben, können aufgrund der virtuellen Tatortbegehung eine Expertise erstellen.
«Mit der Brille kann man quasi mitten ins Tatgeschehen springen», erklärt Ebert. Im Fall Gantenbein würden sie zum Beispiel sehen, dass der Schuss von weit unten, fast vom Boden ausgelöst worden sein muss.
Möglich wird die neue Technik dank einer Tracking-Technologie, die für die 3D-Rekonstruktion nötig ist. Ebert ist ausgebildeter Informatiker und hat zusätzlich in Medizintechnologie doktoriert, danach schrieb er an seiner Habilitation zum Thema «The forensic holodeck», in der es darum geht, mittels 3D-Technik die virtuelle Darstellung von Verbrechen noch mehr zu verfeinern. Je nach Bewegung muss der VR-Content angepasst werden. Denn sind Bewegung und Bild nicht synchron, wird dem VR-Brille-Träger übel. «Wir müssen daher jede Millisekunde genau wissen, wo die Person gerade ist», sagt Ebert.
Das andere Puzzlestück zur Aufklärung von Verbrechen wird am Institut für Rechtsmedizin auf dem Campus Irchel hinzugefügt. Alle Todesfälle aus den Kantonen Zürich, Zug, Schwyz, Luzern, Ob- und Nidwalden, Uri und Glarus, die plötzlich, unerwartet und mit Verdacht auf Gewaltanwendung auftreten, werden hier einer Autopsie unterzogen. Auch die Leiche von Frau Gantenbein käme ins IRM.
Bevor sie auf dem Leichentisch seziert werden, kommen die Toten in den Computertomograf (CT). Am IRM gilt: Ohne vorgängige Untersuchung im Computertomograf keine manuelle Obduktion. «Bei der herkömmlichen Autopsie zerstört man den Körper. Die Scanning-Technologie ist dagegen nicht invasiv», erklärt Michael Thali, Direktor des Rechtsmedizinischen Instituts und Mitbegründer der virtuellen Autopsie.
Anatomische und morphologische Befunde treten in den Computerbildern der Leiche klar hervor. Gewisse Dinge sieht man sogar noch besser als bei der Autopsie mit Skalpell, etwa Lufteinschlüsse, weil die Luft anders als beim Schneiden nicht entweichen kann. In einer 3D-Rekonstruktion der Leiche kann der Rechtsmediziner auch Einschusswinkel genau berechnen. «60 bis 80 Prozent der forensisch relevanten Todesursachen sind heute allein mit den Methoden der virtuellen Autopsie feststellbar», sagt Thali. Der Rechtsmediziner nennt das Verfahren der virtuellen Autopsie «Virtopsy».
Neben der Computertomografie wird je nach Sachlage auch die Magnetresonanztomografie (MRT) eingesetzt. Während die CT Verletzungen der Knochen und lufthaltige Strukturen gut darstellen kann, eignet sich die MRT bei Verletzungen an Organen wie Herz, Gehirn oder Leber. Zudem wird zusätzlich Kontrastmittel in die Blutgefässe gespritzt.
Damit können kleinste Befunde im Herz-Kreislauf-System nachgewiesen werden. Voraussetzung ist, dass die Leiche noch keine stärkeren Verwesungserscheinungen zeigt, denn autolytische Prozesse machen die Blutgefässwand brüchig und können zum Austritt von Kontrastmittel führen. Mittlerweile können die Rechtsmediziner so auch nachweisen, ob der oder die Tote Alkohol im Blut hatte. «Wir können feststellen, ob eine hohe Konzentration von Alkohol vorliegt oder ob das Opfer nur einen kleinen Damenspitz – einen leichten Rausch – hatte», erklärt Dominic Gascho, Radiologietechnologe am IRM.
Aber nicht nur das Innere der Leiche wird detailgenau untersucht, auch die Oberfläche des Körpers ist von Interesse. So werden mit einem 3D-Oberflächenscanner Schuss- oder Bisswunden, äussere Verletzungen, etwa durch Tritte oder Abdrücke von Schlagwerkzeugen aufgezeichnet. Die Befunde der Hautoberfläche, CT und MRT werden verknüpft und die Leiche erscheint auf dem Bildschirm in einer dreidimensionalen Rekonstruktion. Die Rechtmediziner können per Mausklick die Gefässe oder die Knochen betrachten, sie wenden, Verletzungen verorten. Michael Thali erklärt: «Die verschiedenen bildgebenden Methoden liefern die Rohdaten, sie werden von uns ausgewertet und interpretiert.» Hier ist Fachwissen gefragt.
Vor der Gerichtsverhandlung nutzen die Staatsanwälte die Möglichkeit der virtuellen Tatortbegehung mittels der VR-Brille: Ein detailgetreues Bild vom Tatort entsteht. Zudem haben sie alle Informationen aus der Rechtsmedizin zum Zustand der Leiche.
Beim Prozess sind der Angeklagte, seine Anwältin, die Staatsanwaltschaft, die Richterin und die Gerichtsmediziner vor Ort. Der Angeklagte wird aufgefordert, die VR-Brille aufzusetzen. Die direkte Konfrontation – das Eintauchen in den virtuellen Tatort – kann bei Tatverdächtigen die Zunge lösen. Verstrickt er oder sie sich jedoch in Lügen, muss er schon sehr versiert sein, um Gerichtsmediziner und Ermittler zu täuschen.
Mit der VR-Brille wird auch Herr Gantenbein wieder an den Tatort versetzt, er kann sich sogar in seinem Wohnzimmer bewegen. Er schildert den Tathergang. Seine Frau habe getrunken und ihn wieder einmal beschimpft, während er seine Waffe reinigen wollte, erinnert er sich. Als sie mit dem Glas nach ihm warf, habe er sich auf den Boden geduckt und dabei einen Schuss ausgelöst. Es sei keine Absicht gewesen. Ein Unfall.
So lautet Gantenbeins Version. Doch nach den Berechnungen der Rechtsmediziner kann es so nicht gewesen sein, denn dank virtueller Autopsie konnten sie nachweisen, dass die Ehefrau zwar angeschossen wurde, der Tod jedoch nicht durch einen Schuss verursacht wurde, sondern durch Erwürgen – in der virtuellen Autopsie wurde ein Kehlkopfbruch festgestellt. Mithilfe des Instituts für Rechtsmedizin der UZH wurde bis heute in zwei realen Gerichtsfällen die virtuelle Tatortbegehung eingesetzt. Diese neue Möglichkeit diene der Wahrheitsfindung, die Wahrheit selbst herauszufinden, sei jedoch nach wie vor Sache des Gerichts, sagt Lars Ebert.