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Recht und Ethik

Leihmutterschaft und Kinderschutz

Leihmutterschaften sind auch ein grenzüberschreitendes Geschäft. An der UZH ist eine internationale Expertinnen- und Expertengruppe zusammengekommen, um Prinzipien für den Schutz der Kinder zu erarbeiten. Im Interview erklärt UZH-Rechtsprofessorin Andrea Büchler, was die Herausforderungen dabei sind.
David Werner
Forscht und publiziert seit mehreren Jahren zu den rechtlichen Fragen rund um die grenzüberschreitende Leihmutterschaft: UZH-Rechtsprofessorin Andrea Büchler.
Forscht und publiziert seit mehreren Jahren zu den rechtlichen Fragen rund um die grenzüberschreitende Leihmutterschaft: UZH-Rechtsprofessorin Andrea Büchler.

 

Andrea Büchler, Leihmutterschaften gelten als ethisch bedenklich, warum?

Die Leihmutterschaft ist ein sehr komplexes Verhältnis und wirft viele Fragen auf: Fragen nach dem Verständnis vom Mutterschaft, dem Kindeswohl, dem Umgang und den Grenzen reproduktiver Autonomie. Insbesondere die internationale Leihmutterschaft birgt ein nicht unerhebliches Ausbeutungspotenzial.

Wie ist die Rechtslage?

Die Länder regeln die Leihmutterschaft ganz unterschiedlich: Die Schweiz zum Beispiel verbietet sie, andere Länder, etwa England, ermöglichen sie in der altruistischen Form und wieder andere, wie zum Beispiel Kalifornien, erlauben auch die kommerzielle Leihmutterschaft. Jede dieser Herangehensweisen kennt ihre spezifischen ethischen Herausforderungen.

Was sind die ethischen Herausforderungen?

Ein absolutes Verbot der Leihmutterschaft ist eine simple, aber mitunter nicht effektive Antwort auf ein sehr komplexes Phänomen. Und in einem liberalen Staat müssen Verbote gut begründet werden können. Das heisst, man müsste nachweisen können, dass Leihmutterschaft generell und in jedem Fall einer Person oder der Gesellschaft Schaden zufügt.

Bei der altruistischen Leihmutterschaft hingegen besteht die Gefahr, dass sich eine Frau verpflichtet fühlt, die Aufgabe für eine nahe Angehörige wahrzunehmen. Und es besteht die Gefahr, dass die Leihmutterschaft die Beziehungen zwischen den involvierten Personen belastet; zudem ist nicht wirklich nachvollziehbar, weshalb gerade diese Tätigkeit nicht entschädigt werden soll.

Mit der kommerziellen Leihmutterschaft sind ebenfalls verschiedene Gefahren verbunden: Angesichts der rechtlichen und sozialen Unterschiede, wie sie global bestehen, und der existierenden Not, ist das Risiko der Ausbeutung von Leihmüttern gross. Zudem besteht das Risiko, dass ein eigentlicher Markt entsteht, bei welchem Kinder «gehandelt» werden.  

Warum sind internationale Abkommen für den rechtlichen Umgang mit Leihmutterschaften so wichtig?

Weil Leihmutterschaft auch ein grenzüberschreitendes Phänomen darstellt, und weil sie zentrale menschenrechtliche Positionen tangiert. Wenn bei einer grenzüberschreitenden Leihmutterschaft die Wunscheltern ihr Neugeborenes in ihr Land bringen, stellt sich die Frage nach der Anerkennung des Kindesverhältnisses. Es würde sehr viel Sinn machen, wenn man auf internationaler Ebene definieren würde, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine solche Anerkennung stattfinden kann und soll.

Letzte Woche hat an der UZH eine Expertinnen- und Expertenkonsultation zum Thema Leihmutterschaft stattgefunden. Wer hat diese Runde initiiert?

Der Internationale Sozialdienst (ISS), eine nicht-kommerzielle internationale Organisation, die durch ein Netzwerk nationaler Organisationen vertreten wird. Sie setzt sich für Kinder und Familien ein, die als Folge von internationaler Migration oder Vertreibung mit sozialen und rechtlichen Schwierigkeiten konfrontiert sind. Sie hat seit 2016 ein Mandat, aus der Perspektive des Kinderschutzes Richtlinien für die Leihmutterschaft zu formulieren. Die Konsultation in Zürich war bereits das zweite Treffen der Experten und Expertinnen.

Sie sind selbst Mitglied der Expertinnen- und Expertenrunde. Was ist Ihr Bezug zum Thema?

Ich forsche und publiziere seit mehreren Jahren zu den rechtlichen Fragen rund um die grenzüberschreitende Leihmutterschaft. Ich hatte auch die Möglichkeit, sowohl in den USA als auch in Indien mit allen Beteiligten zu sprechen und das Geschehen zu beobachten – in Ländern also, wo die Leihmutterschaft legal praktiziert wird.

Was war das Ziel der Expertenrunde?

Die von der ISS einberufene Expertinnen- und Expertengruppe erarbeitet eine Reihe von Prinzipien für den Kinderrechtsschutz im Kontext der Leihmutterschaft. Diese Prinzipien beruhen auf regionalen und internationalen Menschenrechtsnormen. Sie sollen den Staaten und weiteren Akteuren bei der Regulierung der Leihmutterschaft als Orientierungshilfe dienen.

Da sie in einem konsultativen Prozess erarbeitet werden, wird es noch einige Treffen brauchen, bis die Grundsätze stehen. Zur Gruppe gehören Medizinerinnen, Ethiker, Juristinnen, Anthropologen sowie Vertreter und Vertreterinnen zahlreicher Regierungen und internationaler Organisationen.

Was ist das Ergebnis der Konsultation in Zürich?

Die Expertinnen und Experten waren sich einig, dass die Staaten die Pflicht haben, Massahmen zum Schutz von Kindern vorzusehen – zum Schutz ihrer Identität, ihrer Integrität und ihrer Würde. Es wurde aber auch deutlich, dass es weltweit ganz unterschiedliche Arten gibt, über die Leihmutterschaft nachzudenken und dass die Bedürfnisse und Anliegen der verschiedenen Länder stark auseinander gehen können. Und dennoch – oder gerade deswegen – ist der Austausch von grösster Bedeutung.

Welche Aussichten auf Realisierung hat Ihrer Einschätzung nach das Projekt einer Regulierung des globalen Leihmutterschafts-Marktes?

Es ist nicht einfach, in diesen Fragen einen Konsens zu finden. Dieses Anliegen ist jedoch dringend, da internationale Rahmenbedingungen fehlen. Solche Prinzipien könnten den Staaten in Fragen des Kinderrechtsschutzes tatsächlich als Leitlinien dienen. Aber das allein reicht natürlich nicht. Es braucht national und international weitere Bemühungen, die schwierigen ethischen und rechtlichen Fragen, welche mit der Leihmutterschaft einhergehen, zu klären.