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Zahlreiche Dokumente wie die UN-Menschenrechtspakte, die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) oder «Soft Law» wie der UN Global Impact und die OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen befassen sich mit der Thematik von Wirtschaft und Menschenrechten. Allerdings sind sie gemäss Meyer entweder unverbindlich oder zu unbestimmt, als dass straftrechtliche Sanktionsnormen daran anknüpfen könnten.
Was das eigentliche Völkerstrafrecht anbelange, so decke dieses ausschliesslich Tatbestände wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ab. Erstmals in der Menschheitsgeschichte waren bei den Nürnberger Prozessen nach dem Zweiten Weltkrieg die Verantwortlichen eines Unternehmens schuldig gesprochen worden. Das Chemieunternehmen «IG Farben» hatte KZ-Häftlinge und Zwangsarbeiter ausgebeutet, ausländisches Eigentum geplündert und war deshalb wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen worden.
Das Interesse der Rechtswissenschaft an der völkerstrafrechtlichen Verantwortlichkeit für wirtschaftliche Tätigkeiten ist gemäss Meyer danach aber schnell erlahmt. Vor den heute existierenden internationalen Tribunalen hätten noch keine entsprechenden Verfahren stattgefunden – ihre Statuten sehen eine Bestrafung von Unternehmen nicht einmal theoretisch vor.
Meyer warnte allerdings davor, den erst seit 2003 tätigen Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag – eine «noch heranreifende, unerprobte Institution» – zum jetzigen Zeitpunkt mit neuen Aufgaben zu überhäufen. Erfolgversprechender sei, über ein transnationales Wirtschaftsaufsichtsrecht nachzudenken, das vor allem an der Prävention ansetze.
Wichtig sei zudem die Arbeit von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, welche umweltschädigende und menschenrechtsverletzende Handlungen von Unternehmen detailliert beschreiben und öffentlich machen. Die weitere Vertiefung dieser Arbeit ist gemäss Meyer die eigentliche «Hoffnung für die Zukunft».