Navigation auf uzh.ch
Wir leben immer länger. Diese Entwicklung führt aber auch dazu, dass immer weniger Menschen eines sogenannt «natürlichen» Todes sterben. «Das Sterben ist heute oft ein ärztlich gesteuerter und kontrollierter Prozess», sagte Strafrechtsprofessor Christian Schwarzenegger gestern an einer Medienkonferenz an der Universität Zürich. In einer nationalen Studie haben er und sein Team rund 1500 Schweizerinnen und Schweizer befragt, was sie von Sterbehilfe und Suizidbeihilfe halten.
Im Sterbeprozess treffen Ärzte zusammen mit Patienten Massnahmen, die das Leben verkürzen. Falls der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann, ist seine Patientenverfügung oder sein mutmasslicher Wille zu befolgen.
Zwischen Sterbehilfe und Suizidbeihilfe
Solche Entscheide werden unter dem Stichwort «Sterbehilfe» zusammengefasst. Eine andere Form der Entscheidung am Lebensende betrifft die Unterstützung der sterbewilligen Person bei der Selbsttötung. Hier stellt der Arzt ein Rezept für ein tödliches Medikament aus, das der Sterbewillige selbst einnimmt. Obschon die «Suizidbeihilfe» relativ selten vorkommt (0,4 Prozent aller Todesfälle), steht sie in der öffentlichen Diskussion im Vordergrund.
«Die aktuelle Diskussion wird meistens von gesellschaftlichen Meinungsbildnern bestimmt», sagte Schwarzenegger, «wir wollten wissen, wie die Bevölkerung dazu steht.»
Moralische und rechtliche Einschätzung
Anhand von sechs Fallbeispielen wurden bei den Befragten die Einstellungen zur Sterbehilfe eruiert. Zu jedem Fall gaben sie ihre moralische Einschätzung ab, indem sie Handlungen des Arztes oder des Sterbehelfers als «richtig» oder «falsch» zu beurteilen hatten. Darüber hinaus wurde erfasst, ob die Befragten die jeweiligen Sterbehilfe-Handlungen des Arztes oder eines Sterbebegleiters einer Sterbehilfeorganisation gesetzlich verbieten oder erlauben würden.
Am Beispiel einer Krebspatientin mit unerträglichen Schmerzen, die nahe dem Tod ist, sollten die Befragten entscheiden, ob es moralisch zu rechtfertigen ist, wenn der Arzt ihr ein tödliches Medikament verschreibt, damit sie sich mit Hilfe einer Sterbehilfeorganisation das Leben nehmen kann.
Regelungen wie in Belgien oder den Niederlanden
Eine klare Mehrheit der Befragten sprach sich dafür aus, dass die passiven und indirekt aktiven Sterbehilfehandlungen oder die Beihilfe zum Suizid gesetzlich erlaubt sein sollten. Selbst die – nach heutiger Rechtslage in der Schweiz verbotenen – Formen der direkten, aktiven Sterbehilfe bei Krebspatienten in der letzten Lebensphase sollten nach Ansicht der Mehrheit der Befragten gesetzlich erlaubt sein.
«Mit 68 Prozent ist dieses Meinungsbild sehr deutlich», führte Schwarzenegger aus. Daraus schliesse er, dass eine gesetzliche Regelung der direkten, aktiven Sterbehilfe, wie sie in den Niederlanden und in Belgien existiert, in der Schweiz eine breite öffentliche Zustimmung finden würde.