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Peter X. Iten vom Institut für Rechtsmedizin untersuchte in zwei Studien die drei von der Polizei in der Schweiz am häufigsten verwendeten Atem-Alkoholmessgeräte. Sein Fazit ist deutlich: Die mit den Atemtests ermittelten Blutalkoholwerte liegen daneben und die Streuung ist zu gross. Wie Iten an einer Medienkonferenz erklärte, ist es für ihn deshalb fraglich, ob die mit diesen Geräten gemessene Werte für rechtliche Zwecke zulässig sind.
Gemäss der geltenden Rechtsverordnung sind sie es. Für Blutalkoholwerte zwischen 0,5 und 0,79 Promille kann ein Atemtest rechtlich gültig sein, wenn der Betroffene dies mit seiner Unterschrift akzeptiert. Tut er dies nicht, oder liegt der im Atemtest ermittelte Wert bei 0,8 Promille oder höher, dann wird ein Bluttest vorgenommen.
Wie die Untersuchung von Iten nun zeigt, sind die mit Atemtests gemessenen Werte im Durchschnitt 20 Prozent tiefer, als der durch einen Bluttest gewonnene Wert. Da das Gesetz Lenker mit 0,8 Promille härter bestraft, als solche mit 0,5 – 0,79 spielt der exakte Blutalkoholwert eine wichtige Rolle. Wird nur auf einen Atem-Test abgestützt, kommen alkoholisierte Lenkerinnen und Lenker also milder weg.
Dieser systematische Fehler liesse sich einfach beheben, denn die Alkoholkonzentration in der Atemluft muss mit einem bestimmten Faktor multipliziert werden, um daraus die Blut-Alkohol-Konzentration zu errechnen. Gemäss Gesetz liegt dieser Wert in der Schweiz bei 2000. Itens Studie hat ergeben, dass der Wert bei 2400 liegen müsste, damit im Durchschnitt die Blutalkoholkonzentration korrekt angezeigt wird. Der Wert von 2000 wurde vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) in Anlehnung an entsprechende Regelungen in umliegenden Ländern festgelegt.
Für seinen Test hat Iten Trinkversuche mit 212 Personen durchgeführt. Diese konsumierten Alkohol und machten danach innert wenigen Minuten einen Bluttest und zehn Atemtests. Die praktisch zeitgleich vorgenommenen Messungen müssten also auch identische Resultate liefern. Der Vergleich der Daten aber zeigt: In über 90 Prozent der Fälle war die Blut-Alkohol-Konzentration höher als die mit dem Atem-Messgerät ermittelte. Zudem fand Iten heraus, dass der Umrechnungswert mit zunehmendem Alkoholpegel steigt. So liegt er bei 0,4 Promille unter 2300, bei einem Promille bereits über 2400.
Die Geräte könnten ohne grossen Aufwand mit dem neuen Umrechnungsfaktor ausgerüstet werden, wie ein Vertreter der Branche an der Medienkonferenz erklärte. Gefragt ist aber zuerst die Politik, denn der neue Wert müsste im Gesetz angepasst werden.
Mit der Anpassung des Umrechungsfaktors kann die Treffsicherheit der Messungen zwar erhöht werden, was dennoch bleibt, ist eine grosse Streuung der Messwerte. In einer zweiten Studie untersuchte Iten knapp 1800 Atemtests, die die Polizei bei Strassenkontrollen vornahm. Ein Vergleich mit den entsprechenden Bluttests zeigte, dass stärkere und häufigere Abweichungen zwischen den beiden Alkoholkonzentrationen vorkommen als im Trinkversuch. Die Unzuverlässigkeit der Atem-Testgeräte ist also im realen Einsatz noch grösser, als im Labor festgestellt, wie Iten erklärte.
Zum Teil sind die Geräte selber für diese Abweichungen verantwortlich, so funktionieren sie beispielsweise bei kälteren Temperaturen weniger zuverlässig, als bei wärmeren. Der grösste Teil ist jedoch auf physiologische Unterschiede bei den Menschen zurückzuführen. Diese Differenzen lassen sich auch mit ausgefeiltesten Atem-Messgeräten nicht eliminieren.