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Die mehrsprachige Verwaltung

Die Mehrsprachigkeit der Schweiz bildet sich auch in der Bundesverwaltung ab. Wie diese in der Praxis damit umgeht, untersucht Prof. Daniel Kübler vom Institut für Politikwissenschaft.
Adrian Ritter

Damit die Kommunikation gelingt: Ein Forschungsprojekt am Institut für Politikwissenschaft untersucht, wie die Bundesverwaltung mit der Mehrsprachigkeit ihrer Mitarbeitenden umgeht.

«Ihre Muttersprache ist Deutsch, Französisch oder Italienisch. Sie kommunizieren sehr gut in einer zweiten Amtsprache.» Dass das Bundesamt für Kultur kürzlich in einem Stelleninserat mit diesem Wortlaut einen Juristen oder eine Juristin suchte, ist kein Zufall. Die «Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung» sehen nämlich vor, dass alle Mitarbeitenden mindestens eine zweite Amtssprache zumindest passiv beherrschen, also verstehen müssen.

Ist eine Sprachgruppe in einer grösseren Verwaltungseinheit untervertreten, wird in den Stelleninseraten auch darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Angehörigen dieser Sprachgruppe «besonders erwünscht» sind. Ziel des Bundesrates ist es nämlich, die Mehrsprachigkeit am Arbeitsplatz zu fördern. Die Angehörigen der vier Landessprachen sollen zudem die gleichen Entwicklungschancen haben und gleichermassen am Entscheidungsprozess teilnehmen können.

Dokumente und Beobachtungen

Ob diese Absichten in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden und das erwünschte Resultat zeigen, untersucht Prof. Daniel Kübler vom Institut für Politikwissenschaft. Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 56, «Sprachenvielfalt und Sprachkompetenz in der Schweiz», leitet er das Forschungsprojekt «Der mehrsprachige Bund: linguistische Repräsentativität und Sprachpraxis in der Bundesverwaltung». Das Forschungsteam selber ist ebenfalls mehrsprachig, denn das Projekt wird in Zusammenarbeit mit der Universität Lausanne und dem Statistischen Amt des Kantons Tessin durchgeführt.

Da Fragen der Mehrsprachigkeit in der Verwaltung bisher wenig untersucht wurden, wählten die Forschenden ein exploratives Vorgehen. Es umfasst unter anderem die Analyse von Statistiken zum Sprachhintergrund des Bundespersonals und zum Sprachgebrauch in amtlichen Publikationen sowie teilnehmende Beobachtungen. Vertieft untersuchen will das Forschungsteam die Praxis der Mehrsprachigkeit exemplarisch am Bundesamt für Energie und am Bundesamt für Justiz.

Eine erste Auswertung zeigt, dass die vier Landessprachen bei den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung mit einer leichten Übervertretung des Deutschen ähnlich verteilt sind wie in der Gesamtbevölkerung: Rund 71 Prozent der Mitarbeitenden haben Deutsch als Hauptsprache (Wohnbevölkerung: 63,7%), rund 20 Prozent Französisch (20,4%), sechs Prozent Italienisch (6,5%) und 0,3 Prozent Rätoromanisch (0,5%).

Projektleiter Prof. Daniel Kübler: «Wir wollen wissen, ob die Mehrsprachigkeit als ein notwendiges Übel oder als Wert an sich betrachtet wird.»

Richtig verstanden werden

Wie aber gestaltet sich die Kommunikation zwischen den rund 37`000 Mitarbeitenden der Bundesverwaltung? Und wie kommuniziert die Bundesverwaltung ihrerseits mit Kantonsverwaltungen in den unterschiedlichen Sprachgebieten?

Klar ist, dass die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung grundsätzlich das Recht haben, sich in ihrer Muttersprache auszudrücken und auch ihre Texte in dieser zu verfassen. Übersetzerinnen und Übersetzer sind damit beschäftigt, die wichtigsten Dokumente aus der jeweiligen «Originalsprache» in die anderen Landessprachen zu übersetzen.

Interessanter als der reglementierte schriftliche Verkehr ist für Daniel Kübler die mündliche Kommunikation. Werden die französischsprachigen Teilnehmer der Sitzung in Bern vielleicht doch Deutsch sprechen, wenn es ihnen besonderes wichtig ist, richtig verstanden zu werden? Welche Auswirkungen hat es, wenn die Deutschschweizer in der Pause nur Dialekt sprechen? Oder was passiert, wenn der kantonale Beamte aus dem Tessin beim Bundesamt in Bern anruft und um eine Auskunft bittet? Versteht sein Gegenüber Italienisch oder wird er doch Deutsch sprechen müssen?

Neben der teilnehmenden Beobachtung wird für das Forschungsteam auch das Gespräch mit den so genannten «Beauftragten für die Förderung der Mehrsprachigkeit» in den Ämtern wichtig sein. Es soll zeigen, welche Probleme sie in ihrer Arbeit antreffen, welche Ressourcen ihnen zur Verfügung stehen und welche sprachlichen Weiterbildungen sie beispielsweise anbieten können.

Basis-Dreisprachigkeit

Auch wenn die Schweiz vier Landessprachen besitzt, in der Praxis der Verwaltung sind vor allem Deutsch und Französisch, in geringerem Masse auch Italienisch, von Bedeutung. «Die Bundesverwaltung braucht eine Basis-Dreisprachigkeit, damit sie überhaupt funktioniert und beispielsweise mit den einzelnen Kantonsverwaltungen kommunizieren kann», so Kübler. Ihn interessiert aber vor allem das, was über dieses Minimum hinausgeht: «Wir wollen wissen, ob die Mehrsprachigkeit als ein notwendiges Übel oder als Wert an sich betrachtet wird.»

Kübler vermutet, dass die Angehörigen von Sprachminderheiten flexibler sein und höheren Anforderungen genügen müssen. Einen Hinweis auf solche Mechanismen fanden die Forscher bei der Analyse der öffentlichen Publikationen der Bundesverwaltung. Es zeigte sich, dass die Originalsprache politisch bedeutender Texte wie Gesetze oder Botschaften häufig Deutsch ist, selten Französisch und praktisch nie Italienisch.

Dies kann nur zum Teil damit erklärt werden, dass nur ein geringerer Teil der Mitarbeitenden italienischer oder französischer Muttersprache sind. Kübler vermutet, dass auch die Tendenz mitspielt, dass diese häufig Deutsch schreiben müssen, wenn der Chefsessel entsprechend besetzt ist: «In den oberen Etagen der Bundesverwaltung sind Deutschschweizer nämlich noch stärker überrepräsentiert.»

Marginalisierte Ideen?

Solch subtilen Mechanismen will das Forschungsprojekt ebenfalls auf die Schliche kommen. «Falls es strukturelle Diskriminierungen gibt, stellt sich nämlich die Frage, ob sich Minderheiten nur sprachlich nicht einbringen können oder ob auch ihre politischen Ideen und Präferenzen marginalisiert sind», so Kübler. Dies wäre umso bedeutender, weil die Bundesverwaltung eine Art Vorzeigeorganisation sei, wie das Zusammenleben von Angehörigen verschiedener Sprachgruppen organisiert werden kann.

Das Forschungsteam wird sich aber auch für die Erfahrungen anderer Länder interessieren. Im letzten Teil des Projektes soll die Situation in der Schweiz mit der zweisprachigen Verwaltung in Kanada verglichen werden. Die Forschungsresultate sollen bis Ende 2008 vorliegen und mithelfen, die besten Möglichkeiten zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der öffentlichen Verwaltung zu identifizieren.