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«Ich empfehle Propaganda- und Schaufensterverbot»

Während des zweiten Weltkriegs wurden in der Schweiz Bücher zensuriert. An diesen vermeintlichen Dienst am Vaterland wollte man sich lange Zeit lieber nicht erinnern. Der Germanist Stefan Keller bringt in seiner Dissertation nun Licht in ein kaum erforschtes Kapitel der jüngeren Schweizer Geschichte. Seine Arbeit wird als zweites von Projekten aus dem «Forschungskredit 2003» hier vorgestellt.
Lukas Kistler

Gustav Keckeis, Präsident des Schweizerischen Buchhändlervereins, begutachtete im Oktober 1942 Stefan Zweigs «Die Welt von Gestern». Darin stiess er auf die Zeilen: «Die hübschesten Mädchen schämten sich nicht, mit einem pechschwarzen Neger oder einem schlitzäugigen Chinesen Arm in Arm ins nächste petit hôtel zu gehen - wer kümmerte sich in Paris um solche später erst aufgeblasene Popanze wie Rasse, Klasse und Herkunft?» Denunzierend kommentiert Keckeis: «Hier bricht eben jene moralische Anarchie auf, die von Zweig ebensowenig wie von vielen andern als Mitherbeirufer des Kriegs erkannt wird (...)». Keckeis amtete als sogenannter Buchexperte für die während des zweiten Weltkriegs installierte Zensurbehörde Sektion Buchhandel, die in der Schweiz gedruckte oder eingeführte Bücher zu beurteilen hatte. Davon waren nicht nur literarische Texte betroffen, sondern auch solche von ökonomischem, militärischem oder politischem Inhalt. Von 1939 bis 1945 wurden über 4200 Dossiers angelegt, die heute im Bundesarchiv aufbewahrt sind.

Stefan Zweigs «Die Welt von Gestern» fiel der Schweizerischen Buchzenszur auf.

Zensur als Dienst am Vaterland

Stefan Keller hat bereits seine germanistische Lizenziatsarbeit über die Tätigkeit der Zensur geschrieben. Um seine Dissertation zum selben Thema mit erweiterter Fragestellung zu beenden, erhielt er zum zweiten Mal Geld aus dem Forschungskredit der Universität Zürich. Im Gespräch erläutert der 32jährige Germanist und Historiker, wie Verleger und Buchhändler die Organisation der Zensur selbst übernahmen. Die Verleger wurden angehalten, Manuskripte vor dem Druck nach Bern zu schicken an die Buchhandlung von Herbert Lang, Vizepräsident des Schweizerischen Buchhändlervereins und Chef der Zensurbehörde. Eingeführte Bücher wurden in Büros in Basel, Zürich, Genf und im Tessin stichprobenweise unter die Lupe genommen und ebenfalls an die Buchhandlung Lang gesandt. Von dort gingen die Texte an so genannte Buchexperten, etwa Gustav Keckeis oder den damaligen ETH-Geschichtsprofessor Otto Weiss. «Als Experten waren Wissenschaftler, Offiziere, Nationalräte, Anwälte, Ökonomen und häufig auch Verleger tätig. Diese betrachteten ihre Aufgabe als Dienst am Vaterland und stellten sich freiwillig zur Verfügung.» Wegen zu geringem Personalbestand war die flächendeckende Kontrolle aber nicht möglich.

Besser mit Begleitschutz

Besondersraffiniert gingen solche Verleger vor, die den zu begutachtenden Texten die Expertise einer renommierten Persönlichkeit beilegten. Diese hoben zum Beispiel die ästhetische Qualität des Textes hervor, um die Zensoren unter Druck zu setzen. So bat etwa der Verleger Emil Oprecht den an der Universität Basel lehrenden Literaturwissenschaftler Walter Muschg um solchen Begleitschutz. «Man hat häufig informell gemauschelt. Man darf sich die Behörde nicht als repressiv vorstellen, sondern man arrangierte sich miteinander», sagt Stefan Keller. Muschgs Unterstützung hatte übrigens Erfolg, das Buch passierte die Zensur unbehelligt.

Den schweizerischen Geist reinhalten

Die einzige Vorgabe war, dass die Schweiz in ihrer Neutralität nicht verletzt werden dürfe. Sonst fehlten den Gutachtern jegliche Richtlinien, was ihren ästhetischen und politischen Vorlieben Tür und Tor öffnete. «Das Anliegen einiger Experten war, den ‹schweizerischen Geist rein zu behalten›, wie es mitunter hiess. Andere wollten einfach nur Vorsicht walten lassen.» Die Gutachter stilisierten sich zum Teil als Schweizer Elite, die weiss, was als ‹schweizerisch› gelten darf und was nicht. Je unpolitischer ein Buch war, desto eher wurde es von manchen auch als Kunst betrachtet.

Die Sektion Buch entschied aufgrund der Gutachten, ob und in welchem Mass verändert das Buch erscheinen konnte. Unterliess ein Verleger, ein Manuskript einzureichen oder verstiess er gegen einen Zensurentscheid, drohte der Verbandsausschluss, oder er musste mit der Vernichtung der Auflage rechnen. Der Schweizer Buchmarkt war ab 1933 in eine bedrohliche Lage geraten, da der Absatz in Deutschland und ab 1938 auch in Österreich für Schweizer Verleger erodierte. Auf Drängen der Verbände erliess die Eidgenossenschaft protektionistische Massnahmen zu Gunsten einheimischer Verlage. Im Gegenzug waren die Verbände der Buchhändler und Verlegerbereit, behördliche Aufgaben zu übernehmen.

Verdächtiges Thema

Stefan Keller bringt Licht in ein wenig erforschtes Kapitel schweizerischer Geschichte. Die Auffassung während des Kriegs lautete, dass es keine Zensur gebe, sondern bloss eine «Nachkontrolle»: Der Öffentlichkeit werde keine einzige Zeile vorenthalten, es sei denn, Medienschaffende würden von sich aus Texte streichen oder verändern. Dem hat sich die Geschichtsschreibung während der Nachkriegsjahrzehnte angeschlossen. «Das Thema Zensur ist in der Geschichtswissenschaft seit dreissig Jahren beerdigt.» Historiker/-innen liessen die Finger vom Thema, weil sie sich nicht dem Verdacht linker Ideologiekritik aussetzen wollten. So hält es Stefan Keller nicht für Zufall, dass nicht ein Historiker, sondern ein Germanist, Professor Michael Böhler, ihn auf das Thema aufmerksam machte.

Gustav Keckeis hielt vor über sechzig Jahren ein gänzliches Erscheinungsverbot von Stefan Zweigs «Die Welt von Gestern» nicht für angebracht. «Trotzdem die einzelnen Ausdrücke oft zornvoll und verbittert scharf sind, empfehle ich nur Propaganda- und Schaufensterverbot.» Eine einschneidende Massnahme für den Verlag Ex Libris, aber mit der Politik in Einklang, das nationalsozialistische Regime in Deutschland nicht zu verärgern.