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Für die Jus-Studierenden wird sich mit dem Herbstsemester 2021 einiges ändern: Auf diesen Zeitpunkt hin sieht die Studienreform der Rechtswissenschaftlichen Fakultät den Bachelor- und den Masterstudiengang neu als Einheit vor. Der Stoff der Pflichtfächer wird auf das gesamte Studium verteilt, die bisherigen spezialisierten Masterabschlüsse entfallen. «Bei der Einführung des Bolognasystems ist man seinerzeit davon ausgegangen, dass der Bachelor den Regelabschluss bildet und für die Zulassung zur Anwaltsprüfung genügt. Dementsprechend hat man den gesamten Liz-Pflichtstoff in den Bachelor gezwängt. Diese Annahmen erwiesen sich im Nachhinein als unzutreffend – der Master wurde bis heute aber nie reformiert. Deshalb haben wir die Anpassung an die Muster-Rahmenverordnung der UZH – die wir ohnehin vornehmen müssen – zum Anlass genommen, unsere Studiengänge von Grund auf zu überdenken und zu optimieren», sagt Alain Griffel, Prodekan Lehre der RWF und Projektleiter der Reform.
Konkret heisst dies: Der Bachelorstudiengang wird mit der jetzigen Reform entschlackt und neu mit mehr Methodenkompetenz ausgestattet. Auch soll das wissenschaftliche Schreiben stärker gefördert werden. Einige Fächer wechseln vom ersten Jahr ins zweite und umgekehrt, andere Module werden ausgebaut (siehe Kasten). Den grössten Systemwechsel erfährt der Masterstudiengang: Dieser wird einheitlicher gestaltet und umfasst neu einige praxisrelevante Kernfächer als Pflichtstoff. «Damit wollen wir sicherstellen, dass die Studierenden den Stoff besser präsent haben, wenn sie sich nach dem Studium im Berufsalltag bewähren müssen oder die Anwaltsprüfung absolvieren», erklärt der Prodekan Lehre. Dieses Auffrischen von wichtigen Kernkompetenzen auf den Studienabschluss hin entspreche auch einer Forderung aus der Praxis, so Griffel.
Zwar ist die Studienreform 2021 noch nicht bis ins letzte Detail ausgearbeitet, die wichtigen Grundzüge sind jedoch definiert und wurden den Studierenden bereits per Mail kommuniziert. Auch eine Übergangsregelung für die Zeit vor und nach dem Stichtag wurde verabschiedet. Denn anders als beim letzten Systemwechsel vom Lizentiats- zum Bolognastudiengang verzichtet die Fakultät darauf, alte und neue Module parallel zu führen. Ab dem Herbstsemester 2021 zählt nur noch die neue Studienordnung. Das hat gerade im Master weitreichende Folgen: Da mit der Reform gewisse Fächer vom Bachelor in den Master verschoben werden, müssen unter Umständen einige Studierende für den gleichen Stoff zweimal lernen – einmal im alten Bachelor und einmal im neuen Master.
«Genau das wollen wir vermeiden. Deshalb informieren wir schon früh und haben für die Übergangsphase bewusst flexiblere Bestimmungen beim Übertritt vom Bachelor in den Master vorgesehen», erklärt Griffel. «Die Studierenden sollten ihre Module bereits jetzt so vorausschauend planen, dass sie am Schluss nicht zu viel oder zu wenig ECTS-Punkte absolvieren.» In einer extra zu diesem Zweck einberufenen Informationsveranstaltung stellten der Studiendekan und sein Team letzte Woche diese Übergangsbestimmungen vor.
Studierende, die im Bachelorstudiengang 162 ETCS-Credits absolviert haben, können ein beliebiges Mastermodul vorholen und fallen damit automatisch unter die Übergangsregelung. Wird ein Modul aus dem bisherigen Master vorgezogen, können die Studierenden die restlichen Module im Master frei wählen. Pflicht sind dann einzig die Masterarbeit und zwei Grundlagenmodule.
«Und wenn ich im Bachelor kein Mastermodul vorholen kann, weil ich die 162 Punkte nicht erreiche?», fragte eine Studentin an der Informationsveranstaltung. «Dann müssen Sie ab Herbstsemester 2021 leider teilweise die ähnlichen Module im Master noch einmal absolvieren wie im Bachelor», erklärte Griffel an der Informationsveranstaltung. «Beginnen Sie deshalb bereits jetzt zu planen! Sie haben drei Semester Zeit, planen Sie richtig!»
Dass sich bei einer so umfassenden Studienreform nicht sämtliche Varianten berücksichtigen lassen, ist sich auch Alain Griffel bewusst: «Ziel der Reform ist es, Juristinnen und Juristen ausbilden, die den Anforderungen im Beruf bestmöglich gewachsen sind.» Auch die hochrangigen Fachleute aus der Praxis, die für eine erste Einschätzung eingeladen wurden, hätten die Stossrichtung der Reformbemühungen unterstützt. «Wir sind für die Zukunft gut gerüstet.»