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Der Leistungssport ist stark von wirtschaftlichen und politischen Interessen geprägt. Unerwünschte Folgen sind derzeit Sportwettkämpfe, die durch Manipulationen und den Missbrauch von leistungssteigernden Substanzen beeinträchtigt werden. Kernwerte wie Fairplay, sportliche Leistung ohne Doping, Einhaltung von Regeln und Akzeptanz der Schiedsrichterurteile sind gefährdet.
Aktuelles Beispiel: Bei den Olympischen Spielen in Rio im Jahr 2016 wurden die russischen Leichtathleten ausgeschlossen, ebenso die russischen Paralympic-Teilnehmer. Sportler und die russische Regierung protestierten. Das Internationale Olympische Komitee war überfordert. Der Skandal um den Ausschluss deckte auf, dass sich korrupte Funktionäre gegen Geld an der Dopingverschleierung beteiligten.
Können die Sportorganisationen die aktuellen Herausforderungen im Leistungssport selbst bewältigen oder ist ein Eingreifen staatlicher Behörden und Gerichte unumgänglich? Diese Fragen wurden vom 5. bis 8. September an einer internationalen Konferenz zu Sportrecht und Schiedsgerichtsbarkeit in Tokio besprochen. Die Initiative für das Zusammentreffen ging von UZH-Prorektor und Rechtswissenschaftler Christian Schwarzenegger aus. Beteiligt waren unter anderem Mitglieder der Rikkyo University Japan, der Japan Sports Arbitration Agency, der Japan Anti-Doping Agency, des Tokyo Organizing Committee of the Olympic and Paralympic Games, der Schweizer Industrie- und Handelskammer in Japan und der Schweizerischen Botschaft.
Die nächsten olympischen Spiele werden in Japan im Jahr 2020 stattfinden. Das Land möchte faire Spiele garantieren. Insofern sucht es in Zusammenarbeit mit der Schweiz Lösungen für eine Sportgesetzgebung und Rechtsprechung zu entwickeln. Die Bedeutung des Schweizer Rechts für die internationalen Sportverbände und die Sportschiedsgerichtsbarkeit ist gross. Fast alle internationalen Sportverbände sind gemäss dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch als Vereine konstituiert und haben ihren Sitz in der Schweiz, so zum Beispiel der Fussball-Weltverband (FIFA), die International Basketball Federation (FIBA) oder die Fédération Équestre Internationale (FEI).
Damit kommt für interne Verfahren Schweizer Vereinsrecht zur Anwendung. Zudem ist das internationale Sportschiedsgericht in Lausanne angesiedelt. Auch dort richtet sich das Verfahrensrecht subsidiär nach Schweizer Recht. Beschwerden müssen an das Schweizer Bundesgericht weitergezogen werden. «Für die Sportwelt ist also das Schweizer Recht von zentraler Bedeutung», sagt Christian Schwarzenegger.
An der Tagung diskutierten die Teilnehmenden rechtliche und wirtschaftliche Fragen zwischen Selbstregulierung und Gesetzgebung. Die UZH-Rechtswissenschaftler Ulrich Haas und Stephan Netzle berichteten über die Ereignisse, die zum FIFA-Skandal und zu dessen Nachhall in der Sportwelt führten. Der Skandal hat der FIFA in den Augen der Öffentlichkeit schwer geschadet. Das Internationale Olympische Komitee (IOC) und die internationalen Sportorganisationen sind nun bestrebt, vermehrt in die Ausbildung der Beteiligten zu investieren und Ethik-Richtlinien einzuführen, um Fragen der Integrität frühzeitig zu erkennen und strenge Sanktionen bei Missbrauch zu verhängen.
«Die Universität Zürich möchte japanische Sportwissenschaftler und Sportinstitutionen in den Bereichen Sportrecht und Schiedsgerichtsbarkeit unterstützen», sagt Schwarzenegger. Er ist zuversichtlich, dass mit gezielten Massnahmen «Tokio 2020» für alle kommenden Olympischen und Paralympischen Spiele neue, positive Standards setzen wird.