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Herr Uhlmann, Sie vertreten als Stiftungsrat die Universität Zürich als Arbeitgeber in der BVK. Warum wollten Sie Stiftungsrat werden?
Felix Uhlmann: Die Mitwirkung in der BVK ist ein wichtiges Amt mit beträchtlicher Verantwortung. Ich bin seit fast sechs Jahren Verwaltungsratspräsident der BVG- und Stiftungsaufsicht Basel (BSABB). Es interessiert mich, den BVG-Bereich nicht nur aus der Aufsichtsperspektive, sondern auch aus der Perspektive der beaufsichtigten Institution besser kennenzulernen.
Könnten Sie grob die Interessen beschreiben, die die Universität Zürich in der BVK durchsetzen möchte?
Die Universität hat ein Interesse, dass die BVK für Angestellte eine attraktive Kasse ist, ohne dass dies einseitig zu Lasten der Universität geht. Quersubventionierungen von jung zu alt oder innerhalb der der BVK angeschlossenen Institutionen sind zu verhindern.
Wie stellen Sie sich die Zusammenarbeit mit den anderen Stiftungsräten vor, was wäre ideal?
Die Zusammenarbeit muss vertrauensvoll und konstruktiv auf gemeinsame Ziele hin ausgerichtet sein. Sie soll kontrovers aber fair sein, wo Arbeitnehmende und Arbeitgebende unterschiedliche Interessen verfolgen.
Wie schätzen Sie den Zustand der BVK ein, welche Massnahmen müssten in relativ kurzer Zeit durchgesetzt werden?
Die BVK hat in den letzten Jahren klare Fortschritte erzielt. Eine Daueraufgabe bleibt die transparente Kommunikation gegenüber den Versicherten.
Ist der jetzt eingeschlagene Weg für alle Universitätsangehörigen gerecht? Wie stehen Sie zu der Forderung des VPOD, den Vorsorgeplan 2017 wieder zu ändern?
Eine seriöse Einschätzung werde ich erst dann abgeben können, wenn ich mich in die Einzelheiten angemessen eingearbeitet habe. Ein Rückgängigmachen des Vorsorgeplans 2017 hätte auf jeden Fall zur Folge, dass Quersubventionierungen von jung zu alt verstärkt würden.
Wurden Sie durch Ihren Vorgänger, Herrn Schnyder, Direktor Finanzen, Personal und Infrastruktur der UZH, ins neue Amt eingeführt?
Ja. Ich stehe überdies in regem Kontakt mit meinem Fakultätskollegen Thomas Gächter, der derzeit Stiftungsrat der BVK ist.
Wie stehen Sie zu flexiblen Rücktritts- und Weiterbeschäftigungsangeboten im Alter von 60 bis 70 Jahren an der UZH?
Flexible Altersrücktritte sind grundsätzlich sinnvoll. Eine Penisionskasse sollte dieser Entwicklung aufgeschlossen gegenüber stehen. Fehlanreize sind aber zu vermeiden.