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Der Nachtdienst in den Kliniken ist Bestandteil des Studiums der Veterinärmedizin. Die Studierenden unterstützen die Klinikerinnen und Kliniker im Notfalldienst und stellen die medizinische Versorgung und Betreuung der stationären Patienten sicher. Die Studierenden erlernen bei diesem Praktikum die wichtige medizinische Grundversorgung für die spätere Praxistätigkeit und erhalten Einblick in die breite Palette der veterinärmedizinischen Versorgung.
Seit zwei Jahren läuft am Tierspital ein grosses Projekt zur Festlegung der Strategie und der Restrukturierungsmassnahmen für die klinischen Dienste («Fit for Future»). Bei diesem Projekt werden u.a. auch die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen sowie der Personalbedarf für das Tierspital überprüft. Dazu gehört auch der Nachtdienst der Studierenden.
In der Sendung «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens vom 13. September kritisierten Studierende die Länge des Nachtdienstes. Die Problematik der zeitweisen hohen Belastung der Studierenden ist aber schon länger erkannt. Sie wird im Rahmen dieses Projekts angegangen – und nicht erst seit der Anfrage des «Kassensturzes». Zugleich wird gegenwärtig auch ein neues Studienprogramm ausgearbeitet, bei dem diese Belastung berücksichtigt wird.
Entschädigungen für Nacht- und Wochenenddienste
Als Sofortmassnahme und Übergangslösung bis zur Implementierung des «Fit for Future»-Projektes hat die UZH im Juli 2016 beschlossen, im Herbstsemester 2016 einen Schichtbetrieb mit kürzeren Arbeitszeiten einzuführen. Die erste Schicht dauert von 17:00-23:00 Uhr und die zweite von 23:00 - 07:00 Uhr. Studierende des 3. und 4. Studienjahrs werden nicht mehr für den Nachtdienst von 23:00 bis 07:00 Uhr eingesetzt. Zu erwähnen ist, dass die Vetsuisse-Fakultät schon früher im regelmässigen Austausch mit den Studierendenvertreterinnen die Einführung eines Schichtbetriebs besprochen hat. Die Studierenden lehnten jedoch einen Schichtbetrieb ab, weil sie die ganze Nachtschicht vorzogen. Bei kürzeren Schichten müssten sie mehr Einsätze leisten.
Im August 2016 hat die UZH zudem entschieden, die Studierenden als Praktikanten gemäss den kantonalen Vorschriften unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Mindestanforderungen bezüglich Arbeits- und Ruhezeiten zu entlöhnen. Bezahlt werden dabei die Einsätze, die über die im Rahmen des Studiums geforderten Dienste für die 2 ECTS-Punkte hinausgehen. Für diese Extraeinsätze werden die Studierenden im Stundenlohn befristet angestellt und erhalten entsprechende Entschädigungen für Nacht- und Wochenenddienste. Der Stundenansatz beträgt 15.42 Franken, die Nacht- und Wochenend-Zulage 6.30 Franken.