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Technische und medizinische Entwicklungen führen dazu, dass die Menschen immer älter werden. Zugleich ermöglichen es diese Entwicklungen, dass der Sterbeprozess fast nach Belieben hinausgezögert werden kann. Inzwischen sind mehr als die Hälfte der Sterbefälle von medizinischen Entscheidungen beeinflusst, wie beispielsweise vom Entscheid, ein Beatmungsgerät abzuschalten oder eine Behandlung zu unterlassen.
Gleichzeitig wünschen sich viele Menschen ein Sterben in Würde und möchten nicht unter allen Umständen und mit allen Mitteln am Leben erhalten werden. Für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und Angehörige sind diese schwierigen und hochkomplexen Entscheidungen am Lebensende eines Patienten derzeit jedoch ein rechtliches Minenfeld. Das Schweizer Strafrecht hat hier eine Gesetzeslücke und regelt nicht, welche lebensverkürzenden Massnahmen zulässig sind und welche als Tötung gelten.
Die Juristin Aline Lüthi schliesst
diese brisante Lücke in ihrer Dissertation mit einem rechtlichen Regelungsvorschlag, der Rechtssicherheit für alle Beteiligten bringt und den
Patienten am Lebensende ermöglicht, über ihr Sterben zu entscheiden. Ihr Wunsch
ist es, eine rechtspolitische wie gesellschaftliche Debatte zur
Frage der Lebensverkürzung im medizinischen Kontext anzustossen – und dass ihr Regelungsvorschlag ins Schweizer Strafrecht aufgenommen
wird.