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Heute können sich Forschende aus der Schweiz am Rahmenprogramm der Europäischen Union (EU) für Forschung und Innovation «Horizon 2020» beteiligen, erhalten jedoch keine finanziellen Mittel von der EU. Aufgrund der zurzeit herrschenden Unsicherheit über den Schweizer Status in «Horizon 2020» werden zahlreiche Forschende aus der Schweiz aus Projektkonsortien ausgeschlossen. Sie erhalten auch keine Mittel aus anderen europäischen Programmen und Initiativen, welche die Europäische Kommission via «Horizon 2020» kofinanziert.
Der Bundesrat hat nun beschlossen, dass Forschende aus der Schweiz sich im Rahmen der Voraussetzungen für Drittstaaten an den diversen Aktivitäten möglichst so beteiligen können, wie dies bei einer Assoziierung der Schweiz an den EU-Forschungsrahmenprogrammen der Fall wäre.
UZH-Rektor Michael Hengartner begrüsst den Beschluss des Bundesrats, die Finanzierung der in Brüssel positiv evaluierten Verbundprojekte mit Schweizer Beteiligung zu übernehmen. Dies gilt auch für Verbundprojekte, die von der Schweiz aus koordiniert werden. «Nur so bleiben unsere Forschenden auch weiterhin im europäischen Wettbewerb vorne mit dabei», sagt Hengartner. Es sei essenziell für die Schweiz und Zürich als starkem Forschungsplatz, dass diese herausragenden Projekte durchgeführt werden könnten. «Unsere Spitzenforschung soll international sichtbar bleiben – auch wenn die Schweiz derzeit nicht als assoziiertes Land an ‹Horizon 2020› teilnehmen kann», so Hengartner.
Allerdings dürfe dieses Übergangskonzept nicht zur Dauerlösung werden: «Das angestrebte Ziel muss die erneute Assoziation der Schweiz an das EU-Rahmenforschungsprogramm sein», sagt Hengartner. Er hoffe, dass sich die Schweiz weiterhin stark dafür einsetze, sich als assoziiertes Land wieder gleichberechtigt mit den anderen EU-Staaten mit zukunftsweisenden und innovativen Forschungsprojekten um EU-Gelder bewerben zu können. Das gelte auch für die prestigeträchtigen Individualförderprogramme wie die ERC Grants, die derzeit vom Schweizerischen Nationalfonds übernommen werden.
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) wird im Herbst 2014 die Gesuchsformulare für die projektweise Finanzierung auf seiner Internetseite aufschalten. Die nötigen rechtlichen Grundlagen werden zurzeit in einer Verordnung erarbeitet; die Beitragskriterien orientieren sich dabei möglichst nahe an jenen von «Horizon 2020» beziehungsweise den anderen Forschungs- und Innovationsprogrammen.
Diese Massnahmen
betreffen die «Horizon 2020»-Ausschreibungen im Jahr 2014, bei welchen eine
Finanzierung durch die Europäische Kommission verpasst wird. Ziel des
Bundesrates bleibt eine rasche und möglichst vollständige Assoziierung der
Schweiz an «Horizon 2020» möglichst noch im laufenden Jahr.