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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

«Schicksale beschäftigen mich bis in den Schlaf»

Rechtsprofessorin Helen Keller ist Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie ärgert sich über Staaten, die Menschenrechte notorisch verletzen, und kämpft manchmal mit schlechten Träumen.
Thomas Gull

Hellen Keller: «Es ist für den Einzelnen sehr wichtig, dass jemand feststellt, dass seine Menschenrechte verletzt worden sind.»

Frau Keller, Sie sind seit Oktober 2011 Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Weshalb haben Sie sich entschieden, die juristische Wissenschaft gegen die Praxis zu tauschen?

Helen Keller: Es gibt verschiedene Gründe. Ich befasse mich seit gut einem Jahrzehnt mit Gerichten wie dem EGMR, dem Schweizer Bundesgericht, dem Supreme Court der USA oder dem EU- Gerichtshof in Luxemburg. Es hat mich gereizt, ein Gericht von innen zu sehen. Der zweite Grund ist, dass ich seit acht Jahren einen Forschungsschwerpunkt Menschenrechte habe.

Der EGMR ist ein Motor für die Menschenrechte. Als Richterin ist man ein Teil davon – zwar nur ein Rad, aber doch ein wichtiges. Das hat mich gereizt. Dritter Grund: Ich wurde angefragt, mich zu bewerben. Zuerst habe ich gezögert, weil üblicherweise ältere gestandene Herren berufen werden, für die das die Krönung ihrer Laufbahn ist. (lacht)

Womit beschäftigen Sie sich am Gerichtshof?

Es ist die ganze Palette von Menschenrechtsverletzungen: Misshandlungen, Folter – junge Männer, die in Gefängnissen verschwinden oder umkommen. Aber auch subtilere Fragen etwa zur Pressefreiheit: Was darf man über prominente Personen veröffentlichen?

Wie gehen Sie damit um, wenn Sie schwere Menschenrechtsverletzungen beurteilen müssen?

Das ist manchmal sehr schwierig. Es gibt Schicksale, die beschäftigen mich bis in den Schlaf. Ich habe noch kein probates Mittel gefunden, um das zu verarbeiten. Es hilft, mit Kollegen reden zu können, vor allem auch solchen, die sich nicht mit dem gleichen Fall beschäftigen. Das geht, weil sie auch der Schweigepflicht unterstehen. Mit meiner Familie darf ich über Fälle nicht sprechen, solange sie hängig sind.

Der EGMR gilt als notorisch überlastet, jährlich gehen mehrere zehntausend Beschwerden ein. Dem stehen 47 Richter gegenüber, aus jedem Mitgliedstaat einer. Ist diese Flut überhaupt zu bewältigen?

Wir werden nur begrenzt damit konfrontiert. In der Regel sind mehr als 90 Prozent der Beschwerden unbegründet. Sie werden deshalb abgewiesen, bevor die Richter sich substanziell damit beschäftigen. Doch wir haben sehr viel Arbeit, das gilt vor allem für die grossen Fälle.

Kann das Gericht überhaupt etwas bewirken?

Für uns gilt das Motto: «Steter Tropfen höhlt den Stein». Nehmen wir das Beispiel Haftbedingungen: Wenn Sie oder ich heute in der Ukraine oder in Russland ins Gefängnis kommen würden, wären wir nach ein paar Monaten mit grosser Wahrscheinlichkeit krank, weil die Haftbedingungen so katastrophal sind.

Das Gleiche gilt für einen Staat, in dem Polizisten grosse Gewaltbereitschaft zeigen. Diese Zustände ändern sich nicht über Nacht, sondern es dauert mindestens eine Generation. Solange ein Staat nicht bereit ist, für Verbesserungen die nötigen Mittel zu sprechen, ändert sich nicht viel. Trotzdem ist es für den Einzelnen sehr wichtig, dass jemand feststellt, dass seine Menschenrechte verletzt worden sind.

Sie selbst haben sich wissenschaftlich mit dem EGMR beschäftigt, jetzt sind Sie als Richterin teil davon. Wie wirkt sich das aus?

Wenn ich als Wissenschaftlerin ein Urteil betrachte, sehe ich es als kohärentes Dokument und entdecke dann Widersprüche in der Urteilsbegründung, die ich kritisiere. Wenn man selber Richterin ist, realisiert man, wie sehr ein Urteil von der Konsensfindung innerhalb des Gremiums geprägt ist. Man versucht, so viele der Kolleginnen und Kollegen wie möglich an Bord zu holen. Deshalb kann man die Urteilsbegründung gar nicht so logisch durchdeklinieren, wie man gerne möchte. Als Wissenschaftlerin ist das oft nicht befriedigend. Aus der Sicht des Gerichts ist es aber wichtig, dass ein Urteil mit einer möglichst grossen Mehrheit zustande kommt.

Sie sind für neun Jahre als Richterin gewählt und können danach nicht mehr wiedergewählt werden. Werden Sie an die Universität zurückkehren?

Ich beabsichtige, an die Uni zurückzukommen. Während meiner Abwesenheit werde ich von zwei Assistenzprofessoren vertreten, einer in Völkerrecht, der andere in Staatsrecht.

Wie werden sich die Erfahrungen am Gericht auf Ihre wissenschaftliche Arbeit auswirken?

Ich habe begonnen, Ordner mit spannenden Urteilen anzulegen. Ich möchte mit einem guten Stock an Material für Dissertationen, für Forschungsprojekte und einen Kommentar zur Europäischen Menschenrechtskonvention zurückkommen. Ich glaube, ich werde der Wissenschaft durch meine Erfahrung als Richterin sehr viel bringen können.

Sind solche regionalen Gerichte für Menschenrechte sinnvoll, oder müsste es nicht eine Instanz für die ganze Welt geben, vergleichbar dem Internationalen Strafgerichtshof?

Es gibt bereits ein konkretes Projekt: Manfred Novak, der jahrelang Sonderberichterstatter der Uno gegen die Folter war, ist daran, ein Statut auszuarbeiten für einen solchen Menschenrechtsgerichtshof.

Wo wäre dieser angesiedelt, bei der Uno?

Das würde wohl unter der Führung der Uno passieren, wobei die Ratifikation wie beim Internationalen Strafgerichtshof freiwillig wäre.

Wann werden wir einen Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte haben?

Es wäre schön, wenn wir das noch erleben könnten! Für den weiteren Zeithorizont ist es wichtig, dass wir den Mut haben, Visionen zu formulieren. Im Moment ist der Internationale Menschenrechtsgerichtshof noch eine Utopie. Aber für unsere Kinder und Enkel könnte er Realität werden.