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Gegen nicht weniger als 281 Teams haben sich Benjamin Aebi, Désirée Klingler, Angelina Sgier und Matthias Leemann bewiesen. Die vier Studierenden der Rechtswissenschaft vertraten in der Woche vor Ostern die UZH am «Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court». Mehr als 2000 Studierende nahmen am Moot Court teil, der auch als «Olympiade des internationalen Handelsrechts» bezeichnet wird.
In einem Moot Court schlüpfen die Studierenden in die Rolle von Anwälten fiktiver Klienten. Im Falle des jährlich stattfindenden Wettbewerbs in Wien geht es jeweils um einen Streitfall aus dem internationalen Handelsrecht, der vor einem Schiedsgericht verhandelt wird.
Probleme auf der Luxusyacht
Für die vier Zürcher Studierenden ging es um folgenden Fall: Ihr Mandant organisierte Konferenzen. Nun wollte er zum ersten Mal eine Konferenz auf einer neu gekauften Luxusyacht durchführen. Weil ein technischer Bestandteil der neuen Yacht zu spät geliefert wurde, konnte die Konferenz nicht stattfinden. Der Mandant musste deshalb eine Ersatzyacht mieten und den Konferenzteilnehmern einen Teil des Geldes zurückerstatten.
Die Zürcher Studierenden verlangten deshalb für ihren Mandanten Schadenersatz in der Höhe von rund 670’000 Dollar. Die Gegenpartei, Studierende der staatlichen Universität Mailand, versuchte, dies abzuwehren. Wer trägt das Risiko, wer muss welchen Beweis erbringen – zu solchen Fragen argumentierten die teilnehmenden Teams.
Präzis und glaubwürdig
Den Zürcherinnen und Zürchern gelang es, die Fakten sehr strukturiert, präzis und verständlich zu präsentieren. Das intensive Studium von Rechtsliteratur und Gerichtsentscheiden machte ihre Argumente glaubwürdig und die Schlussfolgerungen nachvollziehbar. Für seine herausragende Leistung erhielt das Zürcher Team von der Jury deshalb den prestigeträchtigen «Pieter Sanders Award» für die beste Klageschrift. Die Ehre des ersten Platzes teilen sich die Studierenden mit dem Team der Universität Harvard.
Einen weiteren Preis holten sich die Zürcher beim mündlichen Teil des Wettbewerbs. Für die professionelle und überzeugende Darlegung der Standpunkte wurde Teammitglied Angelina Sgier als drittbeste Sprecherin von rund 2000 Teilnehmenden ausgezeichnet. Das Team rückte dadurch bis in die Ausscheidungsrunde vor.
Im mündlichen Teil präsentieren jeweils zwei Vertreter von Kläger und Beklagten während einer Stunde ihre Argumente und stellen sich den kritischen Fragen des dreiköpfigen Schiedsgerichts.
Die Mitglieder des Schiedsgerichts sind erfahrene Anwälte, Professoren und Richter und bilden gleichzeitig die Jury des Wettbewerbs. Zum Wettbewerb gehörte nicht zuletzt auch, die Gegenposition einzunehmen und eine Klageantwort zu verfassen. Dadurch erhöht sich der Lerneffekt für die Studierenden zusätzlich.
Intensive Vorbereitung
Für seinen Erfolg hat das Team viel investiert. Seit Sommer 2011 haben die vier Studierenden Bücher zu Handelsrecht und Schiedsgerichtsbarkeit gewälzt und Gerichtsentscheide aus der ganzen Welt studiert. Als Arbeitsgrundlage für den konkreten Fall erhielten die Studierenden kein aufbereitetes Material, sondern nur «Original»-Dokumente, zum Beispiel die Korrespondenzbriefe der beteiligten Parteien.
In unzähligen Arbeitsstunden und auch Nachtschichten erstellte das Team mehrere Entwürfe der Klageschrift und Klageantwort. Während der mündlichen Phase reisten die Studierenden nach Chicago, New York und Belgrad an sogenannte Pre-Moots, um sich mit anderen Teams vorzubereiten.
Ein wichtiger Bestandteil der Vorbereitungen waren auch die Besuche bei Schweizer Anwaltskanzleien, wo das Team übungshalber gegen andere Schweizer Universitäten antreten konnte und wichtige praktische Tipps von den Anwälten erhielt. Für Ihren Aufwand werden die Studierenden übrigens mit 18 ECTS-Punkten belohnt.
Erfolgsserie fortgesetzt
Der Erfolg eines UZH-Teams ist nicht neu. Studierende der Universität Zürich nehmen schon seit elf Jahren am «Willem C. Vis Moot» teil, immer sehr erfolgreich. Bereits 2004 wurde das Zürcher Team für die beste Klageschrift ausgezeichnet.