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Während uns auf den Strassen und aus den Zeitungen Rabenplakate und -inserate von allen Seiten anspringen, mochte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf in ihrem Vortrag zur Personenfreizügigkeit nicht die emotionale Karte spielen. Wie gewohnt sachlich und kompetent legte sie die Vorteile der seit 2002 geltenden Personenfreizügigkeit mit den Ländern der Europäischen Union dar und erläuterte, weshalb Bundesrat und Parlament ein Ja zur Weiterführung und zur Ausdehnung des Abkommens auf Rumänien und Bulgarien empfehlen.
Das Publikum an der vom Europa Institut an der Universität Zürich und der schweizerischen Gesellschaft für Aussenpolitik organisierten Veranstaltung war zum grössten Teil bereits überzeugt oder liess sich überzeugen. Allzu kritische Fragen jedenfalls musste die Bundesrätin in der an das Referat anschliessenden Diskussion nicht beantworten.
Widmer-Schlumpfs Fazit aus sieben Jahren Personenfreizügigkeit war eindeutig: Die Schweiz hat profitiert; die von den Gegnern beschworenen negativen Entwicklungen traten nicht ein. Ein Ja am 8. Februar ist für sie deshalb die Bestätigung des bekannten und bewährten Weges in der Zusammenarbeit mit der EU. Ein Weg, wie sie bemerkte, der nach dem EWR-Nein vor allem von den heutigen Gegnern der Vorlage als der richtige in der Beziehung zu unseren europäischen Nachbarn angepriesen wurde.
Der wirtschaftliche Aufschwung der vergangenen Jahre wäre ohne die Personenfreizügigkeit nicht möglich gewesen, gab sich Widmer-Schlumpf überzeugt. Die Schweizer Unternehmen hätten dank des Abkommens unbürokratisch Fachkräfte aus den Ländern der Europäischen Union einstellen können. Fachkräfte, die sie auf dem Schweizer Arbeitsmarkt nicht gefunden hatten. Damit konnten in der Schweiz Arbeitsplätze geschaffen werden und die Auslagerung von Betrieben ins Ausland wurde verhindert.
Die Personenfreizügigkeit, die es seit 2002 EU-Bürgerinnen und Bürgern erlaubt, in der Schweiz zu wohnen und zu arbeiten, hat nicht nur der Wirtschaft Vorteile gebracht. Sie hat auch dazu geführt, dass sich die Zusammensetzung der ausländischen Bevölkerung in der Schweiz verändert hat. So stammt heute der grösste Teil der ausländischen Bevölkerung aus EU- und EFTA-Ländern. Kamen in früheren Jahren zudem meist wenig ausgebildete Arbeitskräfte, so kommen nun immer mehr Fachkräfte mit hohem Ausbildungsniveau.
Deshalb hegt Widmer-Schlumpf auch keine Befürchtungen, dass sich die Personenfreizügigkeit nun in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Krise negativ auswirken wird: Besser ausgebildete Arbeitskräfte seien in der Regel flexibler und mobiler. Deshalb würden sie kaum in der Schweiz und in der Arbeitslosigkeit ausharren. Denn sie hätten die Möglichkeit, in 27 anderen europäischen Ländern Arbeit zu suchen. Dies sei ein Unterschied etwa zur Krise der 70-Jahre, als die wenig ausgebildeten Arbeitnehmenden aus dem Ausland nicht auf andere Länder ausweichen konnten und als Arbeitslose in der Schweiz blieben.
Auch in der Ausdehnung des Abkommens auf die neuen EU-Mitgliedsländer Bulgarien und Rumanien sieht Widmer-Schlumpf keine Gefahr. Denn die Wirtschaft in beiden Ländern wächst rasch, die Arbeitslosigkeit nimmt in ebensolchem Mass ab. Mit der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens können Schweizer Unternehmen sogar noch besser als bisher am – vor allem durch EU-Unterstützung finanzierten – Aufschwung in den beiden Ländern Teil haben.
Unmissverständlich machte Widmer-Schlumpf klar, dass mit einem Nein zur Vorlage die bilateralen Verträge mit der EU hinfällig werden. Allfällige Gedankenspiele, der Bundesrat sei bei einem Nein nicht verpflichtet, Brüssel offiziell davon in Kenntnis zu setzen, wies sie zurück. Sollte am 8. Februar das Volk Nein zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit sagen, dann müsste der Bundesrat die EU entsprechend informieren. Das bedeutet, dass das Freizügigkeitsabkommen ausläuft und automatisch die so genannte Guillotine-Klausel zur Anwendung kommt, die alle bilateralen Abkommen verknüpft: Wird eines gekündigt, werden auch alle anderen hinfällig.
Bei einer allfälligen Ablehnung sieht Widmer-Schlumpf wenig Handlungsspielraum, um die bilateralen Verträge zu retten. Eine Neuauflage des Gesetzes, diesmal in zwei getrennten Vorlagen, bringt dabei ihrer Ansicht nach nicht viel. Sollte in einem solchen Szenario zwar die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit den bisherigen EU-Staaten angenommen und nur die Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien abgelehnt werden, so wäre dies keine tragfähige Lösung. Denn die EU werde auf die Dauer nicht dulden, dass nicht alle Mitgliedstaaten gleich behandelt werden.
Auch die Chancen, das Abkommen neu zu verhandeln mit besseren Bedingungen für die Schweiz, schätzt Widmer-Schlumpf als gering ein. Die EU-Aussenminister haben im vergangenen Dezember klar gemacht, dass sie die bestehenden Verträge als einseitig zu Gunsten der Schweiz erachten und es keine weitergehenden Konzessionen an die Schweiz geben werde.