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Universität Zürich und ETH zum Gentech-Moratorium

«Ein negatives Signal an die Forschung»

Der Bundesrat will das Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Produkten bis 2013 verlängern. Der Zürcher Regierungsrat schliesst sich dieser Haltung an. Die Universität Zürich und die ETH erachten diese Massnahme für unnötig. Zudem schaffe sie ein problematisches Präjudiz für die biotechnologische Forschung in der Schweiz.
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Das derzeit geltende Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Produkten läuft am 27. November 2010 aus. Bis dahin dürfen in der Landwirtschaft keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden. Auch dürfen gentechnisch veränderte Tiere für die Produktion von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen nicht in Verkehr gebracht werden. Die Forschung ist – mit Auflagen – von diesem Verbot nicht tangiert.

Eine Verlängerung des Gentech-Moratoriums ist dem Forschungsstandort Zürich nicht förderlich, halten die Universität Zürich und die ETH fest. (Bild: Weizen des Freisetzungsversuchs in Reckenholz-Tänikon)

Nicht förderlich für den Forschungsstandort

Der Zürcher Regierungsrat befürwortet in seiner heute veröffentlichten Vernehmlassungsantwort die vom Bundesrat vorgeschlagene Verlängerung des Moratoriums bis 2013. Die Universität Zürich und die ETH erachten diesen Entscheid als ein Signal, «das dem Forschungs- und Wissenschaftsstandort Zürich und Schweiz nicht förderlich ist», wie die Hochschulleitungen in einer gemeinsamen Stellungnahme festhalten. Obwohl die Grundlagenforschung während des Moratoriums erlaubt bleibe, sei zu befürchten, dass der Schweiz im Falle einer Verlängerung zunehmend qualifizierte Fachpersonen fehlen. Damit laufe die Schweiz auch Gefahr, an Expertise im Gebiet der pflanzlichen Biotechnologie zu verlieren, besonders in der Biosicherheitsforschung.

Der Bundesrat begründet die Verlängerung des Moratoriums damit, dass er zunächst die Resultate des Nationalen Forschungsprogrammes NFP 59 abwarten will. Im NFP 59 untersuchen die Universität Zürich, die ETH und weitere Forschungsinstitutionen Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen. Resultate daraus dürften etwa Mitte 2012 präsentiert werden.

Auch der Zürcher Regierungsrat will zunächst auf die Ergebnisse des NFP 59 warten. Die Regierung verweist zudem darauf, dass noch keine Regelung der Koexistenz von landwirtschaftlicher Produktion mit und ohne Gentechnik vorliege und in nächster Zeit auch nicht zu erwarten sei. Mit einer Verlängerung des Moratoriums könne die Diskussion in der Gesellschaft über gentechnisch veränderte Organismen ohne zeitlichen Druck stattfinden, argumentiert der Regierungsrat weiter.

Forschende sind sich der Verantwortung bewusst

Die Forschenden seien sich der Risiken der Gentechnologie und der damit verbundenen Verantwortung bewusst, erklärt Professor Heini Murer, Prorektor Medizin und Naturwissenschaften der Universität Zürich. Entsprechende Projekte würden von etablierten Bewilligungs- und Kontrollinstanzen streng begutachtet und begleitet. «Die Verlängerung des Moratoriums zeugt von wenig Vertrauen in das Verantwortungsbewusstsein der Forschenden und in diese Kontrollmechanismen», meint Murer. «Das ist der Weiterentwicklung dieser Techniken wenig förderlich.»

Die beiden Hochschulen befürchten, dass eine Verlängerung des Moratoriums die teilweise ablehnende Haltung der Öffentlichkeit gegenüber der Gentechnik verstärkt – mit zusätzlich negativen Folgen für die Kompetitivität des Forschungsplatzes Schweiz. Die ETH und die UZH halten diese Massnahme deshalb für nicht geeignet und aus wissenschaftlicher Sicht nicht für zielführend.

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