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Festschrift für Prof. Walter Ott

Fragen zum Recht

Als Professor für Rechtswissenschaft hat sich Walter Ott mit vielfältigen Aspekten seines Faches beschäftigt. Ein Abbild davon ist die Festschrift «Recht, Moral und Faktizität», die zu seiner Emeritierung erschienen ist.
Adrian Ritter

Die Festschrift zur Emeritierung von Prof. Walter Ott beschäftigt sich mit Fragen des Rechtspositivismus und der Rechtsphilosophie. 

Ein abenteuerlustiger Tourist stösst in Südamerika auf eine Gruppe von Geiselnehmern. Sie bereiten gerade die Exekution von zwanzig Geiseln vor. Zur Feier des unerwarteten Besuches bietet der Gruppenführer an, neunzehn Geiseln freizulassen, wenn der Tourist eigenhändig eine der Geiseln erschiesst. Was soll er aus der Sicht des Handlungsutilitarismus tun? Was aus der Sicht des Kategorischen Imperativ von Kant?

Die Frage stammt aus einer Klausur von Prof. Walter Ott im Rahmen des Moduls Rechtsphilosophie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Das Beispiel zeigt zweierlei: Es liegt in der Natur der Sache, dass sich das Recht nicht nur mit den erfreulichen Seiten des menschlichen Daseins zu beschäftigen hat. Zweitens macht es aber auch deutlich, dass Rechtsphilosophie keine trockene Materie sein muss, die sich den Studierenden nur in unverständlichen Formulierungen zeigt.

Kein abgehobener Theoretiker

«Zum abgehobenen Theoretiker wollte er nie werden», schreibt denn auch Werner E. Ott in seiner Einleitung der Festschrift. Werner E. Ott ist der Bruder des Jubilars – Rechtsanwalt und ebenfalls Lehrbeauftragter an der UZH. Sein älterer Bruder Walter Ott (65) hatte in den 1960er Jahren Rechtswissenschaft studiert und dabei sein besonderes Interesse für Fragen der Rechtsphilosophie entdeckt. So doktorierte er über die Problematik einer Typologie im Gesellschaftsrecht und habilitierte mit dem Buch «Der Rechtspositivismus» - heute ein Grundlagenwerk der Rechtstheorie.

In die Praxis und zurück

Nach diesen akademischen Lorbeeren zog es den Juristen 1974 bis 1982 in die Praxis. Er arbeitete zwei Jahre am Bezirksgericht Meilen, anschliessend am Handelsgericht des Kantons Zürich und erwarb in dieser Zeit auch das Anwaltspatent. Eine Richterkarriere wäre durchaus möglich gewesen, aber Walter Ott habe es an die Universität zurückgezogen, «was seinen Neigungen und Fähigkeiten am besten entsprach», so das Fazit des jüngeren Bruders.

Zurück in der akademischen Welt war Walter Ott zuerst Assistenzprofessor, Extraordinarius und ab 1997 Ordinarius für Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Privatrecht. Dass er sich dabei mit verschiedensten rechtswissenschaftlichen Fragen beschäftigte, davon zeugen auch die von ihm betreuten Dissertationen. Sie reichen von der marxistischen Rechtstheorie über das bäuerliche Ehegüterrecht bis zu den evolutionsbiologischen Grundlagen des Rechts.

Prof. Walter Ott

Umstrittener Rechtspositivismus

Intensiv hat er sich im Laufe seiner Tätigkeit immer mit Fragen des Rechtspositivismus beschäftigt. Diese rechtsphilosophische Lehre führt die Geltung rechtlicher Normen ausschliesslich darauf zurück, dass sie das Ergebnis eines Prozesses der Rechtssetzung sind. Dies etwa im Gegensatz zum Naturrecht, welches das Recht übergeordneten Massstäben wie etwa der Vernunft, der Natur des Menschen oder einem göttlichen Recht untergeordnet sieht.

Der Rechtspositivismus sah sich immer wieder dem Vorwurf ausgesetzt, das Recht an die jeweilige Macht auszuliefern und dem politischen Missbrauch Tür und Tor zu öffnen («Hitler-Argument»). Werner E. Ott würdigt seinen Bruder in der Festschrift, indem er aufzeigte, dass dieser Vorwurf nicht zwingend auf alle rechtspositivistischen Lehren zutrifft und Walter Ott in seinen Arbeiten deren Vor- und Nachteile im Einzelfall darstellte.

Hektische Gesetzgebung

Verschiedenen Fragen des Rechtspositivismus, der Rechtsphilosophie oder der Rechtsprinzipien sind in der fast 600-seitigen Festschrift denn auch zahlreiche Kapitel gewidmet. Verfasst wurden sie von langjährigen Weggefährten und Kollegen, wie auch von Schülern, Doktorierenden und Mitarbeitenden von Walter Ott.

Der ebenfalls kürzlich emeritierte Zürcher Rechtsprofessor Peter Forstmoser geht in seinem Beitrag der Frage nach, wie die festzustellende Beschleunigung des schweizerischen Gesetzgebungsverfahrens erklärt werden kann. Die traditionelle Bedächtigkeit sei in den letzten Jahren bisweilen durch eine ungewohnte Hektik abgelöst worden – etwa bei der Neuordnung des Revisionsrechts oder dem Börsenrecht. Forstmoser plädiert dafür, den notwendigen Gangwechsel «aufgrund von bewussten und ausdiskutierten Entscheidungen» durchzuführen.

Was ist Gerechtigkeit?

Neben der Frage der Weiterentwicklung des Rechts bleiben dem Fach die grundsätzlichen Fragen der Rechtsphilosophie erhalten: Was ist Recht? Was ist Gerechtigkeit? Dass die Ansichten darüber auseinander gehen, zeigt das Beispiel des Touristen in Südamerika. Aus der Sicht des Handlungsutilitarismus sollte er die neunzehn Menschenleben retten, da die positiven Folgen die negativen Folgen seines Tuns überwiegen. Der Kantsche Imperativ hingegen wird ihm verbieten, einen einzelnen Menschen als Mittel zum Zweck zu gebrauchen.

Sandra Hotz und Klaus Mathis (Hrsg.): Recht, Moral und Faktizität. Festschrift für Walter Ott, Dike Verlag AG, Zürich/St. Gallen, 2008, 128 Franken

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