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Die universitäre Lehre ist für die Juristin Sabine Kilgus nichts Neues. Neben ihrer beruflichen Tätigkeit als Anwältin bei einer Wirtschaftskanzlei unterrichtet sie seit mehreren Jahren unter anderem an den Universitäten Zürich und St. Gallen sowie am Swiss Finance Institute. Seit diesem Frühlingssemester steht sie nun auch als Privatdozentin vor ihren Studierenden, nachdem ihr die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich die Venia Legendi für Privat- und Wirtschaftsrecht, insbesondere Finanzmarktrecht, erteilt hat.
Für die Lehrtätigkeit bringt die Arbeit in der Kanzlei zahlreiche Vorteile mit sich. Ihre besondere Aufgabe sieht Sabine Kilgus darin, den Studierenden die Optik der beruflichen Praxis zu vermitteln. Überlegungen, die in der Theorie höchst spannend sind, können in konkreten Fällen oftmals nicht zur Lösung eines Problems beitragen, beispielsweise wenn Beweise fehlen oder ein Beweisverfahren unerschwinglich würde.
Vor Gericht wird es dann schwierig zu eruieren, was die Parteien tatsächlich vereinbaren wollten, wenn dies nicht durch glaubwürdige Dokumente belegt werden kann. «In der Praxis stehen eben häufig unklare Sachverhalte und nicht nur eigentliche Rechtsfragen im Mittelpunkt», betont die Anwältin. Bei Verträgen stellt sich gelegentlich auch die praktisch entscheidende Frage, von wem die Unterschrift auf dem Dokument überhaupt stammt oder ob sie gar gefälscht wurde.
Zu den wichtigen Aufgaben von Wirtschaftsanwältinnen und -anwälten zählt Sabine Kilgus die Verhinderung von Rechtsstreitigkeiten, die sich durch sorgfältig und vorausdenkend formulierte Verträge vermeiden lassen: «Zunächst muss ich mich in das Geschäftsfeld meiner Klienten einarbeiten und herausfinden, was mit der anderen Partei überhaupt vereinbart werden soll.» Somit könnten die Risiken bereits im Vorfeld ausgeschlossen oder zumindest stark reduziert werden.
Diese antizipierende Haltung ist laut Kilgus für eine erfolgreiche Anwaltstätigkeit entscheidend. Am Gericht und auch an der Universität herrscht hingegen häufig die umgekehrte Blickrichtung vor. Der Streitfall ist bereits eingetreten, und es gibt zahlreiche schriftliche Unterlagen, die für eine Urteilsfindung, die dann durch die Studierenden zu erarbeiten ist, zur Verfügung stehen.
Für Sabine Kilgus bedeutet das Engagement als Dozentin eine fachliche und persönliche Bereicherung, die sich aus der Auseinandersetzung mit dem Stand der Forschung, aber auch aus dem herausfordernden Kontakt mit dem juristischen Nachwuchs ergibt. Sie lernt viel versprechende junge Leute kennen – sowohl in den Lehrveranstaltungen als auch im Rahmen der Praktika, die ihre Kanzlei anbietet.
Ein ausgeprägtes Interesse an wissenschaftlichen Fragestellungen erachtet Sabine Kilgus als unabdingbare Voraussetzung für ihre Tätigkeit als Dozentin. Der zeitliche Aufwand für die Vorbereitung der Lehrveranstaltungen ist neben der Anwaltstätigkeit beträchtlich. Vor einigen Jahren konnte sie dank einem Forschungsstipendium der Stiftung für den akademischen Nachwuchs der UZH eine berufliche Pause einlegen, die sie für einen Studienaufenthalt in New York nutzte. 2005 schloss sie ihre Habilitationsschrift ab. Darin schlägt sie insbesondere Verbesserungen des Rechtsschutzes im Finanzmarktrecht vor.