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Schweiz, Europäische Union, Türkei, Russland, Usbekistan, China. Das Symposium "Intramurale Medizin. Gesundheitsfürsorge zwischen Heilauftrag und Strafvollzug im schweizerischen und internationalen Diskurs" von letzter Woche lieferte Einblicke in die gesundheitliche Versorgung von Strafgefangenen in nicht weniger als 13 Ländern.
Organisiert wurde das zweitägige Symposium vom Lehrstuhl von Prof. Brigitte Tag vom Rechtswissenschaftlichen Institut der UZH in Zusammenarbeit mit der Universität Heidelberg und der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste.
Für Brigitte Tag war es eine «Initialveranstaltung»: «Die intramurale Medizin ist wissenschaftlich noch kaum untersucht. Umso wichtiger war es, den Diskurs darüber in Gang zu setzen und zur Vernetzung beizutragen.» Diese Möglichkeit wurde von den Fachpersonen aus Rechtswissenschaft, Kriminologie und (Gefängnis-) Medizin sehr geschätzt, wie sich an der abschliessenden Podiumsdiskussion zeigte.
Als Gemeinsamkeit war erkennbar, dass in allen Ländern das so genannte Äquivalenzprinzip zumindest angestrebt wird: Die medizinische Versorgung in Haftanstalten soll vergleichbar sein mit der derjenigen für die restliche Bevölkerung. «Es ist eine Tatsache, dass in einigen Ländern die medizinische Versorgung in den Gefängnissen unzureichend ist. Dies trifft in diesen Ländern allerdings oft auch auf das Gesundheitswesen für die übrige Bevölkerung zu», so Brigitte Tag.
In der Schweiz wie auch in vielen anderen europäischen Ländern sei die medizinische Versorgung auch für Notfallsituation und komplexe medizinische Probleme sichergestellt, nicht zuletzt über bewachte Spitalstationen. Das gelte nicht im selben Ausmass für Länder wie Georgien, Russland oder Polen. «Das Problem in diesen Ländern ist manchmal allein schon die stetig steigende Zahl der Inhaftierten, welche zu schlechten Haftbedingungen führt und auch die intramurale Medizin überfordert», so Tag.
Die Herausforderungen sowohl für die Praxis der medizinischen Versorgung in Haftanstalten wie auch für ihre Rechtsgrundlagen sind gross, wie am Symposium deutlich wurde. Wie kann die Behandlung von psychisch kranken Menschen im Strafvollzug gewährleistet werden? Wie soll der Zunahme von Infektionskrankheiten wie HIV, Hepatitis und Tuberkulose begegnet werden? Inwiefern kann in einer Situation von Unfreiheit beim Patienten von einem «freien Willen» gesprochen werden oder konkret: Wie soll man mit einem Hungerstreik umgehen? Wie soll die ärztliche Schweigepflicht geregelt werden, wenn ein Arzt beim Gefangenen Misshandlungen feststellt?
Lösungen zu suchen gilt es auch für die Tatsache, dass immer mehr ältere und auch pflegebedürftige Gefangene in den Haftanstalten leben. «Dies ist auch in der Schweiz noch eine ungelöste Frage», berichtete Dr. Thomas Staub, Vize-Präsident der Konferenz der Schweizerischen Gefängnisärzte.
Als grösste rechtliche Herausforderung für die Schweiz sieht Prof. Tag die Schaffung verbindlicher Normen für die intramurale Medizin. Zwar habe die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften im Jahre 2002 Richtlinien für die «Ausübung der ärztlichen Tätigkeit bei inhaftierten Personen» erlassen.
Dies sei zwar ein wichtiger Schritt gewesen, «garantiert aber noch keine ausreichende Einheitlichkeit und Sicherheit des Rechts». Im Rahmen eines Forschungsprojektes des Schweizerischen Nationalfonds ist Brigitte Tag derzeit damit beschäftigt, die vielfältigen, zumeist kantonal verankerten Rechtsgrundlagen der intramuralen Medizin in der Schweiz zu erfassen, beschreiben und Empfehlungen zu deren Vereinheitlichung zu erarbeiten.
Die intramurale Medizin brauche «praxistaugliche Standards», betonte am Podiumsgespräch Mauro Palma, Präsident des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT).
Gleichzeitig sollte die Gesundheitsversorgung in Haftanstalten vermehrt als Beitrag zur Resozialisierung genutzt werden, sagte Prof. Dieter Dölling, Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität Heidelberg. Die Behandlung von Krankheit oder beispielsweise Sucht sei immer auch eine Arbeit mit dem Gefangenen und könne für diesen einen Einsteig darstellen, um «das Leben in Ordnung zu bringen».