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unipublic: Professor Fischer, Sie haben sich anlässlich der Entscheidung der Tierversuchskommission in einer kurzen Abhandlung mit dem Begriff der Würde von Mensch beziehungsweise Tier auseinandergesetzt. Im Tierreich finden sich ja zahlreiche Beispiele für Intelligenz, Werkzeuggebrauch, Sozialverhalten und selbst für die Fähigkeit, andere mehr oder weniger klug hereinzulegen. Kann man bei Tieren aus ethischer Sicht auch von Würde sprechen, wie man es beim Menschen tut?
Fischer: Nein, man kann dies nicht, und zwar, weil es keinen Sinn macht. Wir sprechen in Bezug auf den Menschen von Würde, weil das Wort «Mensch» ein nomen dignitatis, d. h. eine Würdebezeichnung ist. Es bezeichnet nicht nur ein Wesen mit bestimmten biologischen Eigenschaften, sondern es enthält auch eine moralische bzw. normative Komponente, die sich darauf bezieht, welche Behandlung denjenigen Wesen angemessen oder unangemessen ist, die unter diese Bezeichnung fallen. Wenn wir sagen «Die Gefangenen von Abu Ghraib sind als Menschen zu achten», dann beziehen wir uns auf diese normative Bedeutungskomponente. Demgegenüber macht es keinen Sinn zu sagen «Kakerlaken sind als Tiere zu achten» oder «Makaken sind als Affen zu achten». Das Wort «Tier» oder «Affe» ist kein nomen dignitatis. Wenn wir gleichwohl der Auffassung sind, dass Tiere keinen unnötigen Leiden ausgesetzt werden sollen, dann nicht deshalb, weil sie Tiere sind, sondern deshalb, weil sie leidensfähige Wesen sind. Das ist anders beim Menschen. Hier sind wir der Überzeugung, dass bestimmte Dinge mit Menschen nicht gemacht werden dürfen einzig und allein deshalb, weil sie Menschen sind. Eben dies bezeichnen wir mit dem Begriff der Menschenwürde.
Welchen Unterschied gibt es denn zwischen der Menschenwürde und der Würde eines Tieres?
Fischer: Dass einige Philosophen und auch Theologen von einer Würde von Tieren sprechen, hat mit einer bestimmten, naturalistischen Denkweise zu tun, die heute in der Ethik verbreitet ist. Um zu verstehen, was Menschenwürde ist, hätten wir dieser Denkweise zufolge nicht nach der Bedeutung zu fragen, die Menschen im Kontext unserer Lebensweise haben und die sich in der Bedeutung des Wortes «Mensch» spiegelt, sondern nach einer natürlichen Eigenschaft des Menschen zu suchen, in der diese Würde begründet ist. Einige Philosophen meinen, dass diese Eigenschaft die Fähigkeit zur Selbstachtung ist. In ihr ist es begründet, dass Menschen erniedrigt werden können, und so wird die Menschenwürde als das Recht definiert, nicht erniedrigt zu werden. Auf der Linie dieser naturalistischen Denkweise sucht man dann auch für die Rede von der Würde von Tieren und Pflanzen nach einer natürlichen Eigenschaft, in der diese Würde angeblich begründet ist. Diesem Muster folgt das Gutachten zur «Würde der Kreatur» in Art. 24 der alten Bundesverfassung, dass 1998 im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) erstellt worden ist. Seither bestimmt die darin aufgestellte Würdebestimmung die öffentliche Ethikdebatte in der Schweiz in Bezug auf den ausserhumanen Bereich. Meines Erachtens ist dies eine äusserst fragwürdige Entwicklung.
«In der Naturethik bezeichnet man etwas als inhärent wertvoll, wenn es um seiner selbst willen moralische Berücksichtigung verdient und nicht nur um des Wertes oder Nutzens willen, den es für uns Menschen hat», schreiben Sie in Ihrer Abhandlung. Inwiefern ist denn dieses Verständnis von «wertvoll» etwas anderes als der Würdebegriff?
Fischer: Beim Menschen können wir uns für die Bestimmung dessen, was «Würde» heisst, an der normativen Bedeutung des Wortes «Mensch» orientieren, die sich auf das einem Menschen Angemessene und Unangemessene bezieht. Diese Bedeutung schliesst zum Beispiel Folter und Erniedrigung aus. Bei Tieren und Pflanzen gibt es keine solche normative Bedeutung, an der wir uns orientieren könnten. Daher beruhen hier alle Würdedefinitionen auf reiner Willkür. Von dieser Art ist die Gleichsetzung von «Würde» mit «inhärentem Wert», wie sie in dem BUWAL-Gutachten vorgenommen wird. Man nimmt ein Wort, das im menschlichen Bereich eine festumrissene Bedeutung hat, und überträgt es auf den ausserhumanen Bereich, indem man ihm eine völlig andere Bedeutung unterlegt. Wenn wir sagen «Die Gefangenen von Abu Ghraib sind als Menschen zu achten», dann meinen wir damit etwas anderes als nur dies, dass sie im Sinne eines inhärenten Wertes um ihrer selbst willen moralische Berücksichtigung verdienen wie Affen oder Biotope. Wir beziehen uns vielmehr auf die spezifische Bedeutung, die in der Tatsache liegt, dass sie Menschen sind. Das macht ihre Würde aus.
Das neue Tierschutzgesetz, das voraussichtlich im kommenden Jahr in Kraft tritt, schreibt den Tieren zum ersten Mal in der Schweizer Geschichte Würde zu. Wie ist es dazu gekommen?
Fischer: Der entscheidende Schritt lag in der Aufnahme des Ausdrucks «Würde der Kreatur» in Art. 24 der alten und Art. 120 der neuen Bundesverfassung. Bemerkenswert scheint mir, dass dort von einer «Würde der Kreatur» und nicht von einer Würde von Tieren und Pflanzen die Rede ist. Damit verbinden wir eher einen Sinn als mit der Rede von Kakerlaken oder Fuchsbandwürmern. Das Wort «Kreatur» meint das Geschaffene in seiner Beziehung zum Schöpfer, und diese Beziehung verleiht ihm einen besonderen Status. Doch wurde daraus die Würde von Tieren und Pflanzen. Dass das BUWAL ein Gutachten in Auftrag geben musste zu der Frage, was genau damit gemeint sein könnte, zeigt die Verlegenheit, die darin begründet ist, dass die Übertragung des Würdebegriffs auf den ausserhumanen Bereich keinen Sinn ergibt.
Wird durch die Einführung des Würdebegriffs im neuen Tierschutzgesetz die Bedeutung der lange erkämpften Menschenwürde verwässert?
Fischer: Im Würdebegriff verdichtet sich eine lange Geschichte der Sensibilisierung für die tiefe Verletzlichkeit des Menschen. Ich glaube in der Tat, dass man ihn deshalb mit grosser Behutsamkeit und ebenso grossem Respekt gebrauchen und ihn nicht für Beliebiges verschleudern sollte.