Navigation auf uzh.ch
«Wer drei oder mehr Frauen heiratet, ist freizusprechen, auf Bigamie aber steht die Todesstrafe.» Das klingt nach dem faulsten Trick eines schlaumeierischen Märchenhelden. Zu Unrecht, sagt Rechtshistoriker und Privatrechtler Clausdieter Schott. Er hat seine Abschiedsvorlesung im Februar zum Thema «Das Recht und die List» solchen verblüffenden Realfällen der Rechtsgeschichte gewidmet. Ein Effekt dieser Auseinandersetzung ist die Relativierung des Rechts. Darauf ist es Schott in den nahezu 30 Jahren seiner Tätigkeit an der Universität Zürich immer angekommen, wenn er den künftigen Juristen – «diesen Aktualisten» – Sinn für die historische Dimension vermittelte. In seinen Augen ist das kein Luxus.
Gegen den Verdacht auf Orchideenpflege hat er sich stets gewehrt. Er sei allerdings froh, die nächste Runde dieses «Kampfes» im Rahmen der Bologna-Reform den jüngeren Kollegen überlassen zu können. Auch darüber, den aufwendigen Umzug des Instituts in den neuen Calatrava-Bau an der Rämistrasse 74 just zu verpassen, ist er alles andere als traurig. Überhaupt sitzt er höchst zufrieden vor den gähnend leeren Regalen in seinem Büro und gesteht ohne Rücksicht auf wohlabgewogene Emeritierungsfloskeln, er gehe mit zwei lachenden Augen. Einen harten Schlussstrich will er freilich nicht ziehen. Fortan wird es einfach weniger List kosten, sich neben Vorlesungen, Prüfungen und Sitzungen Zeit für die Forschung zu stehlen. Zu Hause warten denn auch nicht weniger als 40 Ordner mit Projekten, und Schott rechnet vor, wie alt er zur Realisierung aller Ideen werden müsste: mindestens 150 Jahre.