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Wettbewerb unter Juristen

Ausgezeichnete Klage

Bei einem internationalen Wettbewerb in Wien wurde das «Memorandum for Claimant» von fünf Studierenden der Juristischen Fakultät ausgezeichnet. Eine unabhängige Jury bewertete ihre Klageschrift gemeinsam mit derjenigen der Universität Heidelberg als beste unter 136 teilnehmenden Universitäten. Aus der Schweiz waren Teams der Universitäten Basel, Freiburg, St. Gallen, Genf und Zürich dabei.
Marita Fuchs

von links, hinten: Florian Utz, Dorothee Schramm, Michael Feit und Reto Jenny (Reto Jenny war Coach des Zürcher Teams des Vorjahres), vorne: Michael Hochstrasser, Thomas Albert, Marija Djordjevic, Sonia Hausherr und Stefan Günther.

Hart gearbeitet haben die Zürcher Jus-Studierenden, um beim «Willem C. Vis Moot», einem Gericht für hypothetische Streitfälle, zu bestehen. Der Aufwand hat sich für Thomas G. Albert, Marija Djordjevic, Stefan Günther, Sonia Hausherr und Florian Utz gelohnt, haben sie doch für ihre hieb- undstichfeste Klageschrift in Wien den ersten Preis gewonnen.

Der «Willem C. Vis Moot Court» istein Wettbewerb, in dem sich angehende Juristinnen und Juristen in der anwaltlichen Tätigkeit üben können. Sie bearbeiten fiktive Streitfälle aus der Sicht der jeweiligen Parteien Im gerade beendeten Wettbewerb simulierten die Studierenden ein Schiedsverfahren zum Wiener Kaufrecht und zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit.

Im Oktober 2003 erhielten die Studierenden ihre Aufgabenstellung. Nun galt es, eine stichhaltige Klageschrift zu verfassen und sie bis Dezember dem Wettbewerbsteam der New York University vorzulegen . Gleichzeitig erhielt die Züricher Gruppe die Klageschrift einer Gruppe von der University of Ottawa und musste auf diese Klageschrift hin die entsprechende Klageantwort verfassen. Im April fand dann in Wien die mündliche Verhandlung in englischer Sprache statt. Dabei zählen jeweils nicht nur die rechtliche Argumentation, sondern auch, ob die Beteiligten gewinnend auftreten und die Fragen souverän beantworten konnten. Eine unabhängige Jury aus drei erfahrenen Professoren und Anwälten aus der ganzen Welt vergibt dabei die entscheidenden Punkte.

Ein juristisches Rollenspiel

Konkret ging es um den Wettstreit zweier fiktiver Firmen: Die eine kaufte von der anderen Verpackungsmaschinen um damit Salz abzufüllen. Dabei korrodierten die Maschinen sehr schnell. Die eingeklagte Firma übernahm aber keine Verantwortung für die Schäden. Als Begründung nannte sie, es hätte vorher bekannt sein müssen, dass Salz damit abgepackt werden soll.

Als Arbeitsgrundlage erhielten die Studierenden kein aufbereitetes Material, sondern nur «Original»-Dokumente, zum Beispiel die Korrespondenzbriefe der Firmen und Gutachten. Um eine Klageschrift zu schreiben, mussten die Studierenden in die Rolle eines Anwalts schlüpfen. So wurden sie gezwungen, praxisnah zu arbeiten. Ausserdem mussten die Teams danach die Gegenposition einnehmen und eine Klageantwort verfassen. Dies erforderte eine hohe Flexibilität.

Diese Verfahren unterscheidet sich von der üblichen Vorgehensweise in der juristischen Ausbildung: Nicht die Sichtweise des Richters, der die «richtige» Lösung zu einem Sachverhalt finden muss, wird eingenommen, sondern die Perpektive des Anwaltes, der den vorgegebenen Sachverhalt juristisch korrekt, aber im Sinne seines Mandanten bewerten muss. Das parteiische Argumentieren steht im Vordergrund.

Im angelsächsischen Raum sind Moot Courts fester Bestandteil der Juristenausbildung. Die Rechtsgrundlagen dieser Länder stützen sich stärker auf Urteile als auf Gesetzestexte ab und demzufolge auf die Argumentationsweise vor Gericht. Beim «Willem C. Vis Moot» kann deshalb von einer Annäherung der beiden Rechtskulturen gesprochen werden, da die gegeneinander antretenden Teams aus den verschiedenen Rechtskreisen stammen und auch das Dreiertribunal gemischt zusammengesetzt wird. Auf diese Weise müssen sich die Studierenden mit einer für sie eher unüblichen Argumentationsweise auseinander setzen.

Zu Hause gut betreut

Unter der Leitung von Professorin Claire Huguenin, Professor Daniel Girsberger und Urs Weber-Stecher und gecoacht von Michael Feit, Michael Hochstrasser und Dorothee Schramm erfuhren die Züricher Studierenden sehr viel Unterstützung. Vorbereitend wurde schon in Sommersemester 2003 das Seminar «Moot Court im Kaufrecht» angeboten. Die fünf Studierenden, die schliesslich ausgewählt wurden, um in Wien teilzunehmen, sind auch von Zürcher Anwaltskanzleien unterstützt worden. Sie konnten vor Ort Testläufe für Plädoyers abhalten und lernen, wie man juristisch ausgewogen argumentiert und sich gleichzeitig gut präsentiert.

Coach Michael Feit erwähnt noch einen ganz anderen Aspekt der Arbeit: Das Zusammentreffen mit anderen Studierenden desselben Fachs aus verschiedenen Ländern sei sehr interessant gewesen. Die Teams, mit denen sie sich im Rahmen der Plädoyers messen durften, stammten aus Bopal, London, New York und Ottawa. «Man lernt eine andere Kultur kennen und erfährt, dass Konflikte lösbar sind. Völkerverständigung ist zwar ein grosses Wort, wird im Kleinen hier aber greifbar», sagt Feit. Damit kommt man dem ursprünglichen internationalen Anliegen des «Willem C. Vis Moot Courts» nahe, nämlich das Wiener Kaufrecht im Staatsvertrag der United Nations kennen und anwenden zu lernen.

Marita Fuchs ist Mitarbeiterin von unicom.