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François Chapuis: Wir haben die Parkgebühren zuletzt vor 11 Jahren angepasst – die Tarife sind aktuell sehr niedrig und liegen deutlich unter dem Marktniveau. Der Kantonale Gestaltungsplan gibt uns indes vor, Parkplätze zu marktüblichen Konditionen zu vermieten. Hinzu kommt, dass die Vermietungseinnahmen die anfallenden Infrastruktur- und Betriebskosten nicht decken. Damit setzen wir falsche Anreize.
Solange die Gebühreneinnahmen die Kosten nicht decken, subventionieren wir Parkplätze –dadurch bevorzugen wir letztlich den Individualverkehr mit dem Auto gegenüber dem Öffentlichen Verkehr. Dies steht klar im Widerspruch zur Nachhaltigkeitsstrategie der UZH. Mit ihrer Sustainability Policy möchte die UZH möglichst emissionsarme öffentliche Verkehrsmittel für das Pendeln zum Hochschulgebiet fördern.
Im weiteren Sinne, ja. In erster Linie sollen die Parkgebühren kostendeckend sein und marktüblichen Preisen entsprechen. Im Moment weist die Rechnung für die Parkplatznutzung ein Defizit von 1,4 Millionen Franken auf, da besteht dringender Handlungsbedarf. Zugleich ist es der UZH ein zentrales Anliegen, möglichst viele ihrer Angehörigen für eine nachhaltige Mobilität zu gewinnen. Die Arbeits- und Studienplätze der Hauptstandorte Zentrum, Irchel und Oerlikon sind mit dem ÖV und mit Fahrrädern bestens erschlossen. Die Mehrheit der UZH-Angehörigen nutzt diese vorteilhafte Ausgangslage bereits heute.
Das ist verständlich, für einige mag auch die finanzielle Schmerzgrenze erreicht sein. Fakt ist: Mit den jetzigen Tarifänderungen können wir zwar den Subventionierungsgrad reduzieren, die Kosten für die 1'833 Parkplätze sind aber noch nicht vollumfänglich gedeckt.
Da die Parkgebühren auch nach der Erhöhung noch unter dem Marktniveau liegen, erfüllen wir die Vorgaben des Kantonalen Gestaltungsplan noch nicht ganz. Es ist also möglich, dass wir die Preise nochmals erhöhen müssen. Aktuell ist aber keine zusätzliche Gebührenerhöhung geplant.
Universitäre Einheiten, deren Angehörige aufgrund unregelmässiger Arbeitszeit einzig mit dem Auto an die UZH pendeln können, können einige Parkplätzen reservieren. Neu sind aber auch für sie die Parkplätze ab dem 1. Januar kostenpflichtig. Von den Gebühren ausgenommen sind einzig Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigung.
Das Mobilitätsmanagement Hochschulgebiet Zürich Zentrum (HGZZ) hält fest, dass die ETH Zürich, das Universitätsspital Zürich (USZ) sowie die UZH für ihre Parkplätze marktübliche Gebühren verlangen müssen. Sowohl die ETH als auch das USZ haben ihre Parkgebühren kürzlich angepasst.