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Um Vorwürfe, die gegen Prof. Martin Rücker, Mitglied der Zentrumleitung und Klinikdirektor am ZZM, von verschiedenen Seiten vorgebracht wurden, genauer zu beleuchten, hat die UZH im letzten Jahr eine Administrativuntersuchung eingeleitet. Rechtsanwalt Adrian Suter von EttlerSuter Rechtsanwälte wurde beauftragt die Aufgabenerfüllung und das Führungsverhalten von Martin Rücker, seine privatärztliche Tätigkeit, seine Fachkompetenz bei der Patientenversorgung und die Priorisierung chirurgischer gegenüber konservativen Behandlungen zu untersuchen.
Der nun vorliegende Schlussbericht legt dar, dass Prof. Rücker seine Aufgaben – insbesondere seine Kontroll- und Leitungsfunktionen – als Klinikdirektor und Leitungsmitglied am ZZM mehrheitlich erfüllt hat. Eine Ausnahme bilden das Nichteinhalten von Budgetvorgaben des ZZM sowie nicht erfüllte Lehrverpflichtungen von mindestens sechs Semesterwochenstunden in seiner Rolle als Professor.
Beim Führungsverhalten von Prof. Rücker stellt der Bericht klare Mängel und Abweichungen von den Führungsgrundsätzen der UZH fest: Er dokumentiert ein stark autoritäres Arbeitsklima, das Mitarbeitenden wenig Spielraum liess und in dem Konflikte teilweise impulsiv und dem Kontext unangemessen ausgetragen wurden.
Mit der systematischen Zuführung von Patienten des Universitätsspitals in seine Privatpraxis am ZZM hat Prof. Rücker seine Treuepflicht gegenüber der Universität verletzt. Er hat seine Doppelstellung als Direktor von zwei Kliniken nicht primär für diese beiden, sondern in erheblichem Umfang zu seinem persönlichen Vorteil genutzt. Nicht erhärtet haben sich Vorwürfe, wonach Prof. Rücker Patienten ohne Indikation invasiv statt konservativ behandelt habe.
Die Universitätsleitung nimmt die Resultate der Untersuchung zur Kenntnis und stuft die Pflichtverletzungen als mittel bis schwer ein. Prof. Martin Rücker war für die Dauer der Administrativuntersuchung bereits beurlaubt. Das Arbeitsverhältnis mit der UZH wurde im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst, womit sich weitere personalrechtliche Massnahmen erübrigen. Ein strafrechtlich relevantes Verhalten liess sich in der Administrativuntersuchung nicht feststellen.
Der Empfehlung im Schlussbericht, die bestehenden Strukturen am ZZM und das Verhältnis zwischen Universität (Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie – Poliklinik für Oralchirurgie) und Universitätsspital (Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie) zu überprüfen, wird bereits in einem laufenden Projekt Rechnung getragen. Seit dem 1. September 2020 sind die neuen Ausführungsbestimmungen zur privatärztlichen Tätigkeit am ZZM in Kraft. Sie regeln die privatärztliche Tätigkeit ausführlich und präziser als zuvor. Weitere Massnahmen wie die Neuregelung der Zusammenarbeit mit der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie am Universitätsspital Zürich sowie organisatorische Verbesserungen sind in Vorbereitung.