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Da Prof. Maisano nicht mehr als Direktor der Klinik für Herzchirurgie tätig ist und sein Anstellungsverhältnis am USZ auf Ende Februar 2021 beendet wurde, fehlt die Voraussetzung für die Professur für Herzchirurgie an der Universität Zürich.
Die UZH hat die in verschiedenen Medienberichten geäusserten Vorwürfe gegen Prof. Francesco Maisano näher untersuchen lassen. Dabei wurden Vorwürfe, die sich auf die wissenschaftliche Lauterkeit bei mehreren Publikationen beziehen, von Fachexperten gutachterlich geprüft. Neben dem Verfahren wegen Verdachts auf wissenschaftliches Fehlverhalten veranlasste die UZH auch eine Administrativuntersuchung, um die ordnungsgemässe Meldung von Nebenbeschäftigungen und Interessenbindungen zu beleuchten.
Die Administrativuntersuchung von Rechtsanwalt Markus Rüssli, Umbricht Rechtsanwälte, kommt zum Schluss, dass Prof. Maisano gegen UZH-Vorschriften zu den Nebenbeschäftigungen von Professorinnen und Professoren verstossen hat. Gemäss Bericht hat er es in einigen Fällen versäumt, die erforderlichen Bewilligungen für Nebenbeschäftigungen einzuholen.
Auch der Pflicht, seine Interessenbindungen offenzulegen, ist er nicht immer vollständig nachgekommen. So hat er teilweise versäumt, Angaben ins entsprechende Register einzutragen, das die UZH im Sinne der Transparenz und zur Vermeidung von Interessenkonflikten auf ihrer Website veröffentlicht.
Positiv zu vermerken ist, dass Prof. Maisano seine Firmenbeteiligungen an den verschiedenen Startups offengelegt hat, obwohl er dazu nur als (Mit-)Gründer verpflichtet wäre. Nicht vorgeworfen werden kann Prof. Maisano, bewusst den Doktortitel anstelle des italienischen «Dottore» oder US-amerikanischen «Medical Doctor» verwendet zu haben. Im Zusatzbericht zu patentrechtlichen Fragen stellt Rechtsanwalt Rüssli keine weiteren Pflichtverletzungen fest.
Die Untersuchung zur wissenschaftlichen Lauterkeit wurde von den drei externen Experten Prof. Miodrag Filipovic, Kantonsspital St. Gallen, Prof. Bernhard Metzler, Medizinische Universität Innsbruck und Prof. Thorsten Wahlers, Universitätsklinik Köln, durchgeführt. Sie haben sieben Publikationen überprüft, bei welchen Prof. Maisano sechsmal Letztautor und einmal Koautor war. Laut ihrem Bericht sind der Verlauf und die Ergebnisse der Behandlung in vier Publikationen unvollständig und besser dargestellt, als sie in den Patientenakten dokumentiert sind. Wesentliche Ereignisse wie die klinische Nachbehandlung oder ein Drahtbruch blieben in den Publikationen unerwähnt. Zudem wurden Komplikationen teilweise nicht korrekt begründet.
Gestützt auf die Administrativuntersuchung mit Zusatzbericht und das Expertengutachten hält die Universitätsleitung fest, dass Prof. Maisano mehrfache Pflichtverletzungen als Arbeitnehmer hinsichtlich seiner Nebenbeschäftigungen und der Offenlegung von Interessenbindungen sowie mehrfaches wissenschaftliches Fehlverhalten durch die nicht vollständige Darstellung oder Weglassung von relevanten Daten vorzuwerfen ist. Die Universitätsleitung verpflichtet Prof. Maisano, die Herausgeber der betroffenen Fachzeitschriften über die Ergebnisse der Lauterkeitsuntersuchung zu informieren.
Prof. Maisano hält in einer Stellungnahme fest, dass er mit der Vorgehensweise, dem Inhalt und den Schlussfolgerungen dieser Berichte in keiner Weise einverstanden ist.