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«Ich wollte mein Studium immer selbst finanzieren, um niemandem etwas schuldig zu sein. Bis vor Kurzem habe ich von meinen Ersparnissen gelebt. Diese reichen noch knapp bis Mai», sagt Dario*. Er studiert im letzten Masterjahr Geschichte an der UZH. Während des Semesters arbeitete der angehende Historiker rund 20 Prozent auf Abruf und in den Semesterferien während sechs Wochen Vollzeit in einer Zürcher Bar. Seine Arbeitgeberin hat während des Lockdowns Kurzarbeit angemeldet. «Mein Einkommen ist zwar einigermassen gesichert. Aber das reicht zurzeit nicht aus, um meine monatlichen Rechnungen zu bezahlen.»
Auch Laureen* hat seit der Corona-Krise Geldsorgen. Die Kunstgeschichtsstudentin finanziert ihr Studium mit einem kantonalen Stipendium. Zusätzlich verdient sie monatlich 500 Franken als Fitnessinstruktorin. Nun hat sie per Ende April die Kündigung erhalten. «Von der Arbeitslosenversicherung habe ich bis jetzt noch nichts gehört. Und jetzt einen Teilzeitjob zu finden, ist praktisch aussichtslos», sagt sie. Um ihre Fixkosten zu bezahlen, ist sie dringend auf zusätzliches Geld angewiesen.
Dario und Laureen stehen stellvertretend für Studierende, die mithilfe von Nebenjobs ihr Studium finanzieren und die aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten sind. «In den letzten fünf Wochen haben sich vermehrt Studentinnen und Studenten mit akuten Geldsorgen an uns gewandt», sagt Brigitte Ortega, Leiterin der Fachstelle Studienfinanzierung der UZH.
Häufig arbeiten die Betroffenen in Branchen, die nach wie vor unter dem Lockdown leiden. Die Einkünfte aus ihren Nebenjobs sind nun teilweise oder ganz ausgefallen. «Studierende, die dann nicht auf familiäre oder anderweitige finanzielle Unterstützung zurückgreifen und auch nicht von den staatlichen Unterstützungsmassnahmen profitieren können, geraten schnell in eine finanzielle Notlage», erklärt Ortega.
Ihnen will die UZH nun möglichst rasch – kraft einer Pandemie-Nothilfe – unter die Arme greifen. Betroffene UZH-Studentinnen und -Studenten erhalten auf Antrag einen auf dieses Semester beschränkten Betrag von 1’000 bis maximal 6’000 Franken. Zustüpfe bis zu 3’000 Franken müssen nicht zurückbezahlt werden. Was diesen Betrag übersteigt, gilt als zinsloses Darlehen, das die Studierenden innert zweier Jahre nach Studienabschluss zurückbezahlen müssen.
Ab heute können die Studentinnen und Studenten Pandemie-Nothilfe beantragen. Das Procedere ist so unkompliziert wie möglich: Die Studierenden füllen auf der Website der Fachstelle für Studienfinanzierung einen Antrag aus und können bis spätestens sieben Tage später mit einem Bescheid rechnen. Wichtig ist dabei der Nachweis, dass die Studierenden sich aufgrund der Corona-Pandemie in einer Notsituation befinden. Dies bedeutet, dass sie zum Beispiel ihre Miete oder ihre Gesundheitskosten nicht mehr bezahlen können oder ihnen das Geld für den minimalen Lebensunterhalt fehlt.
*Namen geändert