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Universitätsgesetz

Mitbestimmungsrechte für alle UZH-Mitarbeitenden

Morgen treten Neuerungen im Universitätsgesetz und in der Universitätsordnung in Kraft. Die seit längerem geplante Neuordnung der Stände und die Anerkennung des administrativen und technischen Personals als stimmberechtigter Stand werden damit Realität. Gleichzeitig wird im Zuge des Programms Governance 2020+ die fakultäre Gestaltungs- und Führungsverantwortung gestärkt.
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Stimmberechtigt Stände
An der UZH gibt es neu vier stimmberechtigte Stände: Studierende, wissenschaftlicher Nachwuchs, fortgeschrittene Forschende und Lehrende, administratives und technisches Personal.

 

Auch die Universität Zürich steht angesichts der Covid-19-Pandemie vor grossen Herausforderungen. Universitätsleitung und UZH-Angehörige arbeiten mit vereinten Kräften daran, mit der Ausnahmesituation zurechtzukommen. Das Massnahmenpaket dazu wird laufend aktualisiert. Es gilt jetzt, zur Eindämmung der Pandemie beizutragen und zugleich den Studierenden einen regulären Abschluss des Studiums zu ermöglichen.

Die UZH kann dabei auf funktionierende Organisations- und Managementprozesse zurückgreifen. Um deren Effizienz auch für die Zukunft zu gewährleisten, hatte die UZH seit längerem Änderungen im Universitätsgesetz und in der Universitätsordnung diskutiert. Im September 2019 verabschiedete der Kantonsrat die Revision des Universitätsgesetzes, nun treten die entsprechenden Regelungen zusammen mit einigen Anpassungen der Universitätsordnung in Kraft.

Die Neuerungen betreffen unter anderem die Stände, den Aufgabenbereich der Erweiterten Universitätsleitung als oberstes akademisches Organ, die Ernennung von Titularprofessorinnen und -professoren sowie die Kompetenzen der Dekaninnen und Dekane. Eine Übersicht über die neuen, ab dem 1. April 2020 geltenden Bestimmungen finden Sie auf der Website des Rechtsdienstes.

Administratives und technisches Personal als Stand anerkannt

Die auffälligsten Änderungen im Zuge der Teilrevision des Universitätsgesetzes betreffen die Stände. Fortan wird es an der UZH vier stimmberechtigte Stände geben:

  • Studierende
  • Wissenschaftlicher Nachwuchs
  • Fortgeschrittene Forschende und Lehrende
  • Administratives und technisches Personal

Mit der Anerkennung des administrativen und technischen Personals (ATP) als stimmberechtigter Stand können zukünftig alle Mitarbeitenden der UZH Mitbestimmungsrechte an der UZH wahrnehmen. Bisher konnten die Delegierten des ATP nur mit beratender Stimme an den Sitzungen der Erweiterten Universitätsleitung (EUL) und anderer universitärer Gremien teilnehmen.

Verschiedenste Berufe

Zum ATP zählen Vertreterinnen und Vertreter verschiedenster Berufe wie zum Beispiel Informatikerinnen, Ingenieure, Laborantinnen, Gärtner, Rechtsanwältinnen, technische Angestellte, Rechnungsführerinnen, Tierpfleger, Personalfachverantwortliche, Magaziner, biomezinische Analytikerinnen, Reinigungsfachleute, Grafikerinnen, Finanzfachleute, Multimedia-Produzentinnen, Verwaltungsassistenten, Bibliothekarinnen und viele mehr. Sie sorgen unter anderem für professionelle Dienstleistungen und die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der komplexen Infrastruktur, die nötig ist, um einen Lehrbetrieb für 26'000 Studierende und unzählige Forschungsprojekte an über 150 Instituten durchzuführen.

«Ich freue mich, dass nun endlich auch das administrative und technische Personal bei der Gestaltung der zukünftigen Entwicklung der UZH mitentscheiden kann», sagt Interimsrektorin Gabriele Siegert, und fährt fort:  «Die aktive Mitwirkung der UZH-Angehörigen an der universitären Selbstorganisation ist wichtig und willkommen. Dass sich von nun an auch die Angehörigen des administrativen und technischen Personals mit ihrem Wissen, ihrer Erfahrung und ihren Ideen gleichberechtigt in die verschiedenen Gremien einbringen können, ist ein Gewinn für unsere Universität.»

Die Stände gewährleisten, dass Mitarbeitende und Studierende ihre Mitbestimmungsrechte an der UZH wahrnehmen können. Die Grafik zeigt die neue Ständeordnung. (Grafik: Daniel Holliger)
Zum Vergleich: Die bisherige Ständeordnung. (Grafik: Daniel Holliger)

 

Neugliederung der Stände

Neben der Anerkennung des administrativen und technischen Personals tritt als weitere Änderung am 1. April die Neuordnung der Stände in Kraft. Konsequenter als die alte Einteilung orientiert sich die neue an Funktion und Laufbahnphase der UZH-Angehörigen. Somit werden Personen mit ähnlichen Anliegen in einem Stand vereinigt. 

Zum Stand der Studierenden werden zukünftig keine Doktorierenden mehr gehören. Sämtliche Doktorierenden werden zusammen mit den Assistierenden, Oberassistierenden und Postdocs den neuen Stand des wissenschaftlichen Nachwuchses bilden. Der bisherige Stand der Privatdozierenden wird durch den neuen Stand der fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden ersetzt. Ihm werden Privatdozierende, Titularprofessorinnen und Titularprofessoren, die an der UZH als Lehrende oder Forschende angestellt sind, ebenso angehören wie etablierte wissenschaftliche Mitarbeitende und Dozierende.

Die Professorinnen und Professoren haben sich gegen einen eigenen Stand ausgesprochen, da sie bereits andere Möglichkeiten haben, ihre Interessen in die UZH einzubringen. Die beiden Grafiken weiter oben im Artikel zeigen, welche Verschiebungen sich durch die neue Einteilung ergeben.

Das Wahlverfahren für den Stand des wissenschaftlichen Nachwuchses, der fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden und des administrativen und technischen Personals wird durch ein neues Wahlreglement geregelt. Die erste ordentliche Wahl erfolgt gemäss Wahlreglement im Juni 2020. Die Amtsdauer beginnt am 1. August des Wahljahres.

Von der Neuordnung der Stände sind auch die Standesorganisationen betroffen. Abgesehen vom VSUZH, der sich für die Studierenden einsetzt, haben sie sich neu formiert. Einen Überblick dazu gibt ein Artikel auf UZH News.

Ausbau der fakultären Gestaltungs- und Führungsverantwortung

Einige der neuen Regelungen, die am 1. April in Kraft treten, betreffen die Rolle der Dekaninnen und Dekane. Sie wurden im Rahmen des Umsetzungsprogramms Zukunftsfähige UZH Autonomie – Governance 2020+ in die Universitätsordnung eingefügt.Das zweijährige Programm startete im Oktober 2018 mit dem Ziel, die fakultäre Gestaltungs- und Führungsverantwortung auszubauen und die strategische Führungsfähigkeit der Universitätsleitung zu stärken.

Die Fakultäten erhalten unter der Führung der Dekaninnen und Dekane mehr Verantwortung und zusätzliche Kompetenzen für die Steuerung ihres Kerngeschäfts: Forschung und Lehre, Weiterbildung und Dienstleistungen. Komplementär dazu richtet sich die Universitätsleitung stärker auf die fakultätsübergreifenden Rahmenbedingungen aus und schafft mehr Spielraum für die strategische Weiterentwicklung aus gesamtuniversitärer Perspektive.

Die Umsetzung des neuen Führungssystems der UZH erfolgt zweistufig. Das erste Umsetzungspaket wurde bereits per 1. August 2018 vollzogen und beinhaltete die neue Zusammensetzung der Universitätsleitung sowie die Umbenennung der Prorektorate nach neuem Zuschnitt. (Sie dazu den Artikel auf UZH Newsvom August 2018.) Die weiteren Umsetzungen erfolgen im Rahmen des Programms Governance 2020+ schrittweise bis Ende 2020.