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Im Gesundheitswesen gilt eHealth als Zukunftsthema: Wie können Daten von Patientinnen und Patienten besser elektronisch gespeichert und verarbeitet werden – und damit die Prozesse zwischen Hausärzten, Kliniken und Laboren optimiert werden?
Entsprechend ist eHealth auch ein Thema für die Spitalseelsorge als spezialisierte Form der Spiritual Care. Um den komplexen Interessen der Patientinnen und Patienten gerecht zu werden, braucht es zum Beispiel in der Palliative Care ein breit aufgestelltes Team, das sich auf Augenhöhe begegnet und an einem Strang zieht.
Dafür wiederum bedarf es eines reibungslosen Informationsaustauschs – und der erfolgt immer mehr auf elektronischem Wege. Das gilt auch für die interprofessionell arbeitende Spiritual Care. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Patientinnen und Patienten das spirituelle Angebot erhalten, das sie wünschen – und nicht etwa drei Mal gefragt werden, ob die Seelsorgerin nun schon da war oder nicht.
Unabhängig vom konkreten Klinikalltag verspricht eHealth grosse Chancen für die Professionalisierung der Disziplin. An der Tagung «Charting Spiritual Care!? Spitalseelsorge und klinische Dokumentation» wurde deutlich: Dokumentation ermöglicht ausser einer guten interprofessionellen Kooperation auch die Chance einer kritischen Selbst-Distanzierung. Der schriftliche Ausdruck ist eine erste Reflexion, die eine solide Datengrundlage anbietet – für weitere Analysen, Supervision, Fortbildung und Evaluierung. So kann die Spiritual Care zeigen, was sie kann – und woran sie noch arbeiten muss.
Etwa 70 Prozent der Seelsorgerinnen und Seelsorger in der Schweiz sind dem Thema Dokumentation gegenüber positiv eingestellt. Trotzdem hat das elektronische Patientendossier nicht den besten Ruf, schwingt doch die Frage mit, ob sich die Seelsorge ökonomischen und organisatorischen Parametern unterwerfen solle – und gar die absichtslose, «unverzweckbare» Seelsorge auf dem Spiel stehe. Dem stellten die Tagungsteilnehmenden ein klares «Nein!» entgegen. So wie das Arztgeheimnis nicht abgeschafft werde, wenn der Arzt ein elektronisches Patientendossier führt, so bleibe auch die Spitalseelsorge ein geschützter, diskreter Raum, so die allgemeine Annahme.
Es gehe nicht darum, zu protokollieren, was besprochen wurde, sondern um den Rahmen des Gesprächs und die harten Fakten: Ist eine seelsorgliche Begleitung erwünscht und wenn ja, wer ist involviert? Wie stark ist das spirituelle Bedürfnis der Patientinnen und Patienten und welche genauen Wünsche gibt es? Sind es eher Gespräche – oder eher Gebete, das Sakrament der Krankensalbung oder ein Gottesdienstbesuch? Letztlich geht es ja darum, die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten zu verbessern und sie in ihrem Umgang mit krankheitsbedingten Herausforderungen zu unterstützen. Um zu gewährleisten, dass diese Dimension nicht vergessen geht, findet auch zunehmend eine Art spirituelle Anamnese statt.
Letztlich erhöht eHealth auch den Vernetzungsgrad innerhalb des Spitals. Im Klinikalltag geht es oft hektisch zu. Eine Referentin aus den USA sagte, seit den 1990er-Jahren gelte dort das geflügelte Wort: «Was nicht dokumentiert oder niedergeschrieben wurde, hat nie stattgefunden». In den USA gibt es zum Teil Spiritual Care-Teams, die rund um die Uhr in Spitälern mit über 1500 Betten arbeiten. Hier hilft Dokumentation nicht nur für eine gute Übergabe, sondern auch, um die Sichtbarkeit im eigenen Haus zu erhöhen.
Brigitte Tag, Rechtsprofessorin an der UZH, ging auf die rechtlichen Aspekte des Tagungsthemas ein. Eine Dokumentationspflicht zum Zweck der Behandlungssicherheit sei allein aus rechtlichen Gründen notwendig. Das medizinische Ziel sei stets im Auge zu behalten. Wenn Spiritual Care Teil des Behandlungsauftrags sei, dann gälte auch für sie eine Dokumentationspflicht. Wenn die Spiritual Care einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität leiste, seien dafür dieselben Anforderungen wie für andere medizinische Bereiche zu berücksichtigen. Rechtlich unterschieden werden müsse, ob die Seelsorgenden fix in das klinische Setting eingebunden seien oder nicht («weisungsfreie Akteure»).
Therapeutisches und seelsorgerliches Setting seien idealtypisch zu unterscheiden. Bereiche, die keinen Bezug zum medizinischen Auftrag haben, dürften nicht verschriftlicht werden.
Die Spitalseelsorge komme mittel- oder langfristig betrachtet nicht darum herum, sich in einer gewissen Form an der interprofessionellen Dokumentation zu beteiligen, so das Fazit der Tagung. Sie zum Gewinn der Patientinnen und Patienten umzusetzen und weiterzuentwickeln, wird in den nächsten Jahren die Verantwortlichen im Gesundheitsbereich weiter beschäftigen.