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Unabhängige Beratung in schwierigen Situationen

Ab August können sich Mitarbeitende der Universität Zürich unkompliziert und kostenlos an eine neu eingerichtete Beratungs- und Schlichtungsstelle wenden, wenn sie Probleme am Arbeitsplatz haben.
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Einschreiten, bevor es zu spät ist: Die neue Beratungs- und Schlichtungsstelle der UZH hilft dabei. (Bild: iStock)

 

Manchmal läuft es einfach nicht rund. Manchmal gerät man an seine Grenzen – und vielleicht auch darüber hinaus. Es kann passieren, dass man sich unfair behandelt und unverstanden fühlt, oder auch wehrlos, bedrängt und eingeschüchtert. Es gibt Situationen, die einen schlicht überfordern, auch in Vorgesetztenposition. Und es kann passieren, dass der Draht zu Kolleginnen, Kollegen oder Vorgesetzten plötzlich wie abgeschnitten ist und jeder Versuch zur Verständigung nur immer tiefer in den Konflikt hineinführt. Manchmal häufen sich Enttäuschungen und Frustrationen, und man fragt sich, warum.

Schwierigkeiten am Arbeitsplatz können vorkommen. Wichtig ist, rechtzeitig einzuschreiten, bevor einem die Situation über den Kopf wächst oder ein Streit eskaliert. Für Ratsuchende hat die UZH jetzt eine Beratungs- und Schlichtungsstelle ins Leben gerufen. Sie bietet Mitarbeitenden der Universität die Möglichkeit, bei Problemen, Belastungssituationen sowie Konflikten am Arbeitsplatz unkompliziert eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

Das Angebot richtet sich sowohl an das akademische wie an das administrativ-technische Personal. Darüber hinaus erhalten auch Doktorierende Rat und Unterstützung, die keine Anstellung an der UZH haben, aber hier immatrikuliert sind.

Psychologische und juristische Fachkompetenz

Das Team der Beratungs- und Schlichtungsstelle für die Mitarbeitenden der UZH (MBS) besteht aus der Psychologin Rebecca Saladin und dem Juristen Marc Seematter. Rebecca Saladin ist eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin mit eigener Praxis. Marc Seematter ist selbstständiger Unternehmensberater, Jurist und Mediator. Beide arbeiten teilzeitlich für die Schlichtungs- und Beratungsstelle.

 

«Das Ziel ist, die Ratsuchenden in die Lage zu versetzen, ihr jeweiliges Problem eigenständig zu lösen und ihre Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen», sagt Psychologin Rebecca Saladin. (Bild: Frank Brüderli)

Niederschwellig und kostenlos

Ratsuchende können sich per Mail oder Telefon für eine erste Kontaktaufnahme melden, alternativ zu bestimmten Zeiten auch vor Ort in den MBS-Büros ohne Voranmeldung (siehe unten). Die Beratung ist kostenlos und wird flexibel auf die Bedürfnisse der Ratsuchenden ausgerichtet. 

Beim Erstkontakt wird geklärt, ob eine weitere Beratung durch die MBS in Frage kommt. Ist dies nicht der Fall, besteht die Möglichkeit, dass Ratsuchende an geeignetere interne Beratungsstellen triagiert werden oder Empfehlungen für externe Kontakte erhalten.

In der Regel folgt auf den Erstkontakt ein Abklärungsgespräch, in dem die folgenden Schritte vereinbart und wenn nötig rechtliche Aspekte thematisiert werden. Je nach Bedarf folgen ein bis drei weitere Gespräche, in denen mögliche Lösungsperspektiven gemeinsam erarbeitet werden oder auf Wunsch auch zwischen Konfliktparteien vermittelt wird. Ein Gespräch kann bis zu 50 Minuten dauern. Der Ablauf kann jederzeit angepasst, umgestaltet oder gekürzt werden. «In vielen Fällen reicht wahrscheinlich neben dem Erstkontakt ein einziges vertieftes Gespräch», sagt Rebecca Saladin. 

Das Ziel sei es, erklärt sie, die Ratsuchenden in die Lage zu versetzen, ihr jeweiliges Problem eigenständig zu lösen und ihre Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen.

 

«Alles, was bei uns besprochen wird, bleibt in diesen vier Wänden», sagt Marc Seematter. Er ist selbstständiger Unternehmensberater, Jurist und Mediator. (Bild: Frank Brüderli)

Unabhängig und vertraulich

Das Beratungsangebot ist freiwillig, unabhängig und vertraulich. Niemand kann zur Beratung verpflichtet werden. Ausserdem können sich Ratsuchende jederzeit – auch nach dem Erstgespräch – wieder zurückziehen, wenn sie dies wünschen.

Administrativ ist die MBS dem Generalsekretariat der UZH angegliedert, die Universität hat aber keine Weisungs- und Entscheidungsbefugnis und kann keine Daten oder Informationen der MBS einsehen. Umgekehrt verfügt die MBS über keinerlei fachliche oder disziplinarische Weisungsbefugnis gegenüber anderen Stellen oder Personen der UZH. Operativ ist die Beratungsstelle unabhängig. Rebecca Saladin und Marc Seematter unterstehen dem Berufs- und Amtsgeheimnis. Sie sind nur ihrer professionellen Verantwortung sowie den Leitwerten und Richtlinien der UZH verpflichtet. «Alles, was bei uns besprochen wird, bleibt in diesen vier Wänden», sagt Marc Seematter. Er betont: «Wer zu uns kommt, kann darauf vertrauen, dass wir aus unvoreingenommener, unparteiischer Position an das jeweilige Problem herangehen.» 

 

Weiterführende Informationen

Kontakt

Kontaktaufnahme mit der Beratungs- und Schlichtungsstelle für die Mitarbeitenden der UZH (MBS) per E-Mail (mbs@mbs.uzh.ch) oder telefonisch (044 634 11 00). Die Antwort erfolgt in der Regel innert einem Arbeitstag.

Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, für eine erste Kontaktaufnahme ohne Voranmeldung direkt in eine Sprechstunde zu kommen. Sprechstunden jeweils Dienstags 17.00 – 18.00 Uhr sowie Donnerstags 11.00 – 12.00 Uhr (ohne Feiertage).

Die MBS befindet sich derzeit provisorisch am Seilergraben 49 im ersten Stock.

Weitere Beratungsstellen der UZH

Die MBS stellt eine Ergänzung zu den bereits bestehenden beratenden Stellen innerhalb der UZH für Mitarbeitende dar. Eine Zusammenstellung weiterer Beratungsangebote finden Sie hier.

Studierende der UZH wenden sich bei Problemen an die Psychologische Beratungsstelle der UZH