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Die Universitätsleitung stellt sich neu auf. Der Zuschnitt der Prorektorate wurde optimiert. Dadurch werden in der Universitätsleitung Kapazitäten für die strategische Führung und Weiterentwicklung der UZH frei.
Die auffälligste Änderung der bisherigen Struktur betrifft den Zuschnitt und die Bezeichnung der Prorektorate. Bisher vertraten die Prorektoren und die Prorektorin die Fakultäten in der Universitätsleitung. Zukünftig werden sie von ihrer Funktion als «Meta-Dekane» entlastet, da die Dekaninnen und Dekane ausgewählte Anliegen ihrer Fakultäten schrittweise selbst in der Universitätsleitung vertreten sollen. Die Prorektorinnen und Prorektoren können sich somit auf ihre Querschnittsbereiche konzentrieren. Bei der Verteilung der Dossiers wurde besonders auf Umfang und Relevanz geachtet.
Um die Fakultäts- und Universitätsleitung weiter zu professionalisieren, werden die Amtszeiten von zwei auf vier Jahre verlängert. Die heutigen Nebenämter werden in Voll- bzw. Hauptämter umgewandelt, wobei für Dekaninnen und Dekane individuell angepasste Lösungen möglich sind.
Neu ist die Rolle einer Stellvertretung des Rektors: Die Rolle der Vize-Rektorin bzw. des Vize-Rektors wird jeweils für vier Jahre von einer Prorektorin oder einem Prorektor übernommen. Für die Legislaturperiode von 2018 bis 2022 ist Prorektorin Gabriele Siegert von der Universitätsleitung zur Vize-Rektorin bestimmt worden. Sie übernimmt in dieser Funktion zusätzlich zu den Dossiers, die sie als Prorektorin betreut, die Verantwortung für die Bereiche Evaluationen, Diversity und Nachhaltigkeit.
Universitätsleitung neu mit sieben Mitgliedern
Die Struktur der Universitätsleitung stellt sich neu wie folgt dar:
Die Umgestaltung der Prorektorate wird schrittweise vollzogen. Während einer zweijährigen Übergangsphase sollen die Prorektorin und die Prorektoren weiterhin als Ansprechpersonen für die ihnen zugeordneten Fakultäten fungieren. Die Umsetzung des neuen Governance-Modells soll bis Sommer 2020 definitiv abgeschlossen werden. Auf diesen Zeitpunkt hin erfolgt auch die Umstellung bei den Berufungen: Der Prorektor Professuren und wissenschaftliche Information wird ab dann unter direktem Einbezug der jeweiligen Dekanin, des jeweiligen Dekans die Berufungsverhandlungen führen.
Die Universitätsleitung setzt sich wie folgt zusammen:
Nebst den stimmberechtigten Mitgliedern werden an den Sitzungen der Universitätsleitung wie bisher drei Personen mit beratender Stimme teilnehmen: Generalsekretärin Rita Stöckli, Leiter Kommunikation Jürg Dinner, sowie General Counsel Isabella Balmer.
Strategischer Dialog zwischen der Universitätsleitung und den Fakultätsleitungen
Die Reform der Universitätsleitung berücksichtigt die Kultur und die Geschichte der UZH. Die heutigen Entscheidungsgremien – der Universitätsrat, der Senat, die Erweiterte Universitätsleitung, die Universitätsleitung und die sieben Fakultäten – werden beibehalten. Auch die Autonomie der Fakultäten bleibt bestehen. Sie wird in gewissen Punkten sogar ausgebaut: Die Dekaninnen und Dekane werden künftig mehr Geschäfte auf Stufe Fakultät abschliessend bearbeiten. Darüber hinaus werden sie wichtige Fakultätsanliegen anstelle der Prorektorinnen und Prorektoren in der Universitätsleitung vertreten.
Um die Fakultäten enger in die strategischen Geschäfte der Universitätsleitung einzubinden, wird unter anderem auch der Strategische Dialog fortgeführt, in dessen Rahmen zweimal jährlich bilaterale Strategiegespräche zwischen der Universitätsleitung und den Fakultätsleitungen stattfinden. Noch sind nicht alle Neuerungen der Rolle der Dekaninnen und Dekane genau festgelegt. Offene Fragen werden im entsprechenden Umsetzungsprogramm in den kommenden zwei Jahren geklärt.