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Texträuber enttarnen

Mit einer neuen Plagiatssoftware können die Dozentinnen und Dozenten der UZH Arbeiten auf nicht gekennzeichnete Quellen und abgeschriebene Passagen überprüfen.
Marita Fuchs

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(Illustration: Marita Fuchs)

Textraub kommt immer wieder vor, ist aber in der akademischen Welt kein Kavaliers-delikt. Spätestens seit den Plagiaten des früheren deutschen Verteidigungsministers Theodor Guttenberg, die zum Verlust seines Doktortitels und zu seinem Rücktritt führten, ist es geboten, Arbeiten auf nicht gekennzeichnete Textzitate hin zu prüfen.

Das entspricht dem Fairnessgedanken, denn die  Mehrzahl der Studierenden an der UZH erwirbt ihre Auszeichnung mit Schweiss, Hingabe und ohne Abschreiben.
Plagiatssoftware setzen Dozierende der UZH bereits seit einigen Jahren ein.

Jetzt hat die Universitätsleitung sich für die Anschaffung einer neuen Software entschieden, da das Vorgängertool veraltet war. Gleichzeitig gibt es eine neue Vorgabe: Alle Masterarbeiten und Dissertationen, die auf dem Text-archiv ZORA (Zurich Open Repository and Archive) veröffentlicht werden, müssen die neue Software durchlaufen.

Bachelorarbeiten oder Hausarbeiten können, müssen aber nicht unbedingt gescannt werden. «Bei Bachelor- oder Hausarbeiten entscheiden die Fakultäten selbst, was für sie sinnvoll ist», sagt Franziska Moll, juristische Mitarbeiterin beim Prorektorat Lehre und Studium und verantwortlich für die Neuanschaffung. «Es ist uns wichtig, dass die Fakultäten transparent machen, wie sie in Bezug auf Plagiate vorgehen, und es wäre sinnvoll, wenn sie das Prozedere auf ihren Websites erklärten.»

Datenschutz und Hoheit gewährleistet

Neu nutzt die UZH die Software der Firma «PlagScan». Der grosse Vorteil: Alle ein-gespeisten Daten werden auf Servern der UZH verwaltet. Im Fachjargon nennt man das Inhouse-Setup. Es werden also keine Daten auf fremden Servern abgelegt, über die die UZH keine Datenhoheit hat. So haben die Dozierenden volle Kontrolle über die Dokumente und können sie nach der  

Durchsicht jederzeit vollständig löschen, ohne Datenspuren – etwa im Internet – zu hinterlassen. Soll ein Dokument für jemand anderen freigegeben werden, ist das nur möglich, wenn explizit Erlaubnis erteilt wird. Und das neue Tool ist schnell: Eine Hausarbeit im Umfang von 30 Seiten etwa wird innerhalb weniger Minuten gescannt. Es ist aber auch möglich, 100 Arbeiten gleichzeitig einzuspeisen und über Nacht scannen zu lassen. Am Morgen steht dann das Ergebnis bereit.

Übereinstimmungen mit fremden Texten werden markiert, und die entsprechende Quelle wird mit Link hinterlegt. Drei auf-einanderfolgende Wörter stellen das Basis-element des Algorithmus dar, um auch bei potenziellen Satzumstellungen und Synonymen immer noch deutliche Übereinstimmungen zu identifizieren.

Nachdem sie gefunden wurden, wendet die Software einen intelligenten Filter an, um viele offensichtlich legitime Übereinstimmungen nicht anzuzeigen. Dazu gehören direkte Zitate, unbedeutend kleine Übereinstimmungen und alles, was der Dozierende auf eine Liste gesetzt hat, um ein maximal informatives Resultat zu erhalten. Sätze wie «Die Sonne ging über den Bergen der Innerschweiz auf» sind wohl schon tausendmal geschrieben worden und damit sicher auch kein Plagiat.

Das gilt auch für Standardsätze, wie sie beispielsweise bei Juristen immer wieder vorkommen. «Die Software zeigt alles an, aber es ist uns ganz wichtig, Studierende nicht zu verunsichern», sagt Franziska Moll. «Niemand muss Angst haben, verdächtigt zu werden, wenn sie oder er Standardsätze schreibt.»

Abwägen und Gründe erfahren

Übersetzungsplagiate, etwa aus dem Russischen oder Französischen, werden aber nach wie vor nicht erkannt. Allerdings bemerken die Dozierenden, die ja die internationale Literatur kennen, schnell, wenn etwas aus anderen Sprachen eins zu eins übernommen wurde.

Hier kommen nach wie vor das Wissen und die Erfahrungen der Dozierenden ins Spiel. Denn der Nachweis möglicher Plagiate ist auch ein Abwägen verschiedener Fragen. Falls jemand eines Plagiats verdächtigt werde, stehe an erster Stelle immer das persönliche Gespräch mit dem Dozierenden, der auch versuchen soll, die Situation des Gegenübers einzuschätzen, betont Franziska Moll.

Es kann zum Beispiel vorkommen, dass chaotisch gearbeitet wurde oder dass Zitier-regeln noch nicht richtig sitzen. Im Falle eines Plagiats ist es möglich, dass der Leistungsausweis nicht vergeben wird oder der Ausschluss aus der Lehrveranstaltung erfolgt.

Erst bei groben Fällen und eindeutig betrügerischer Absicht entscheidet die Fakultätsversammlung über ein Dis-ziplinarverfahren. Die neue Plagiatssoftware berücksichtige Milliarden von Quellen, sagt Moll – auch das sei ein Grund für die Anschaffung von «PlagScan» gewesen. Es gebe zwar einige Verlage, die ihre Bücher nicht für Plagiats-softwarefirmen freigeben, doch auch hier arbeitet «PlagScan» daran, die Lizenzen zu erhalten.

Dieser Artikel ist im UZH Journal, Ausgabe Nr. 3 September 2018, erschienen.

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