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Die Universitätsleitung stellt sich neu auf. Der Zuschnitt der Prorektorate wird optimiert, Dekaninnen und Dekane erhalten mehr Verantwortung, die Fakultäten werden direkter in die Entscheidungsfindung der UZH eingebunden und einige Prozesse vereinfacht. Dadurch werden in der Universitätsleitung Kapazitäten für die strategische Führung und Weiterentwicklung der UZH frei. Insgesamt wird die UZH handlungsfähiger.
Das neue Governance-Modell der UZH wurde über mehrere Jahre hinweg entwickelt. Ein erster Reformvorschlag wurde 2014 in die Vernehmlassung gegeben. Auf dieser Basis wurde 2015 ein Folgeprojekt lanciert, das von den Dekaninnen und Dekanen begleitet wurde. Das im Rahmen dieses Projekts erarbeitete Organisationsmodell wurde Anfang 2018 vom Universitätsrat genehmigt. Ab 1. August 2018 soll es bis 2020 gestaffelt umgesetzt werden.
Die auffälligste Änderung der bisherigen Struktur betrifft den Zuschnitt und die Bezeichnung der Prorektorate. Bisher vertraten die Prorektorinnen bzw. Prorektoren die Fakultäten in der Universitätsleitung. Zukünftig werden sie von ihrer Funktion als «Meta-Dekane» entlastet, da die Dekaninnen und Dekane die ausgewählten Anliegen ihrer Fakultäten in der Universitätsleitung selbst vertreten werden. Die Prorektorinnen und Prorektoren können sich somit auf ihre Querschnittsbereiche konzentrieren. Bei der Verteilung der Dossiers wurde besonders auf Umfang und Relevanz geachtet.
Neu ist die Rolle einer Stellvertretung des Rektors – eines Vizerektors bzw. einer Vizerektorin –, die von einer Person aus dem Kreis der Prorektorinnen bzw. Prorektoren übernommen wird. Sie erhält zusätzlich zu den Dossiers des jeweiligen Prorektorats die Verantwortung für Diversität, Nachhaltigkeit und Qualitätsmanagement / Evaluationen.
Um die Fakultäts- und Universitätsleitung weiter zu professionalisieren werden zudem die Amtszeiten von zwei auf vier Jahre verlängert. Die heutigen Nebenämter werden in Voll- bzw. Hauptämter umgewandelt, wobei für Dekaninnen und Dekane individuell angepasste Lösungen möglich sein sollen.
Die Universitätsleitung wird sich künftig aus fünf akademischen und zwei nicht-akademischen Mitgliedern zusammensetzen. Nebst den stimmberechtigten Mitgliedern werden an den Sitzungen der Universitätsleitung wie bisher drei Personen mit beratender Stimme teilnehmen: die Generalsekretärin bzw. der Generalsekretär, der Leiter bzw. die Leiterin Kommunikation sowie der Leiter bzw. die Leiterin Recht und Datenschutz (General Counsel).
Die zukünftige Struktur der Universitätsleitung stellt sich wie folgt dar:
Die Neubenennung der Prorektorate erfolgt auf 1. August 2018, die Umgestaltung der Prorektorate wird schrittweise vollzogen. Während einer zweijährigen Übergangsphase sollen die Prorektorinnen bzw. die Prorektorin weiterhin als Ansprechperson für die ihnen zugeordneten Fakultäten fungieren. Die Umsetzung des neuen Governance-Modells soll bis Sommer 2020 definitiv abgeschlossen werden.
Die Reform der Universitätsleitung berücksichtigt die Kultur und die Geschichte der UZH. Die heutigen Entscheidungsgremien – der Universitätsrat, der Senat, die Erweiterte Universitätsleitung, die Universitätsleitung und die sieben Fakultäten – werden beibehalten. Auch die Autonomie der Fakultäten bleibt bestehen. Sie wird in gewissen Punkten sogar ausgebaut: Die Dekaninnen und Dekane werden künftig mehr Geschäfte auf Stufe Fakultät abschliessend bearbeiten. Wie bereits erwähnt werden sie anstelle der Prorektorinnen und Prorektoren die Fakultätsanliegen in der Universitätsleitung vertreten.
Um die Fakultäten enger in die strategischen Geschäfte der Universitätsleitung einzubinden werden unter anderem «strategische Dialoge» organisiert, in deren Rahmen sich jede Fakultätsleitung zweimal pro Jahr bilateral mit der Universitätsleitung trifft. Noch sind nicht alle Neuerungen der Rolle der Dekaninnen und Dekane genau festgelegt. Offene Fragen werden im Rahmen der Umsetzungsplanung der Strukturreform in den kommenden zwei Jahren geklärt.