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Seit Anfang Jahr publiziert die Universität Zürich eine Liste mit den Interessenbindungen ihrer Professorinnen und Professoren. Sie macht transparent, in welchen Wissenschaftsgremien oder Verwaltungsräten sich diese ausserhalb der normalen universitären Lehr- und Forschungstätigkeit engagieren. «Wir begrüssen den Wissenstransfer und den Praxisbezug unserer Professorinnen und Professoren. Mit dem Register zeigen wir, dass diese zusätzlichen Tätigkeiten mit den universitären Aufgaben vereinbar sind», erklärt Michael Hengartner, Rektor der Universität Zürich.
Das Register mit den laufenden Interessenbindungen orientiert sich an den Transparenzregeln des Zürcher Kantonsrates und stützt sich auf das zu diesem Zweck neu ergänzte Universitätsgesetz. Erfasst werden Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien, dauernde Leitungs- und Beratungsfunktionen sowie die Mitwirkung in Kommissionen und Organen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Die Bezeichnung und der Sitz der jeweiligen Organisation, für die eine Professorin, ein Professor tätig ist, sind ebenso ersichtlich wie die ausgeübte Funktion. Nicht als Interessenbindungen gelten einmalige Beratungstätigkeiten, die Mitarbeit an Fachzeitschriften oder Lehraufträge an anderen Hochschulen.
Alle Angaben wurden von den ordentlichen und ausserordentlichen Professorinnen und Professoren sowie den Assistenz- und Förderungsprofessorinnen und -professoren der UZH in Selbstdeklaration gemacht. Sie sind verpflichtet, über die Aufnahme und die Beendigung einer Interessenbindung zu informieren und Änderungen laufend anzugeben.