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UZH News

Freiwillige Aufschiebung des Altersrücktritts

Die UZH prüft zur Zeit die Frage, ob und unter welchen Bedingungen ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit eingeräumt werden kann, über das reguläre Pensionsalter hinaus weiterzuarbeiten. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt.
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Schon seit einiger Zeit besteht beim Bund und anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern die Möglichkeit, dass die Arbeitnehmenden bei Erreichen des AHV-Alters auf eigenen Wunsch weiterarbeiten können. Auch die Universität Zürich prüft zur Zeit die Frage, ob und unter welchen Bedingungen ihren Mitarbeitenden (Professorinnen und Professoren, wissenschaftliches sowie administratives und technisches Personal) die Möglichkeit eingeräumt werden kann, über das reguläre Pensionsalter hinaus weiterzuarbeiten. Zu diesem Zweck hat die Universitätsleitung eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um entsprechende Lösungsvorschläge zu erarbeiten und konkrete Umsetzungsfragen zu klären. Die Projektsteuerung seitens der Universitätsleitung liegt bei Prorektor Christian Schwarzenegger (Federführung) und bei Rektor Michael Hengartner. Dieses Projekt zielt weder direkt noch indirekt auf die Schaffung einer Verpflichtung oder eines faktischen Drucks zur Weiterarbeit, sondern soll ausschliesslich denjenigen Mitarbeitenden entgegenkommen, die freiwillig eine Weiterbeschäftigung wünschen. Die Arbeitsgruppe strebt eine nach Personalkategorien differenzierte Lösung an. Wenn genügend konkrete Resultate vorliegen, werden an dieser Stelle weitere Informationen folgen.