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Im Juli hat die Pensionskasse des Kantons Zürich BVK darüber informiert, dass der technische Zinssatz für die Berechnung der Renten per 1. Januar 2017 von 3.25 auf 2.0 Prozent gesenkt werden soll. Das führt zu einer Anpassung des Rentenumwandlungssatzes und zu höheren Sparbeiträgen für die Versicherten. Wie Berechnungen der Stände zeigen, kann das für die Versicherten ins dicke Tuch gehen.
Besonders betroffen sind die Jahrgänge zwischen 1957 und 1968, weil sie den Rentenverlust auch durch höhere Beiträge nicht kompensieren können. So muss beispielsweise eine Versicherte mit Jahrgang 1961 und einem versicherten Lohn von 107 000 Franken künftig pro Jahr 2320 Franken mehr in die Pensionskasse einbezahlen, bekommt aber nach der Pensionierung eine Rente, die rund 5000 Franken tiefer ist als mit dem aktuellen Zinssatz von 3.25 Prozent.
Etwas weniger hart trifft es jüngere Versicherte, zumindest bei den Abzügen: Ein Versicherter mit Jahrgang 1984 und einem versicherten Lohn von 58'000 Franken muss pro Jahr 132 Franken mehr bezahlen und verliert rund 2'700 Franken Rente.
Zahlen wie diese geben den Verantwortlichen der Stände zu denken. «Die Rentenkürzungen werden von der BVK schöngeredet», sagt Sibylle Dorn, die Co-Präsidentin des Vereins des Infrastrukturpersonals der UZH (VIP). «Wenn man sich wirklich damit beschäftigt, wird einem mulmig. Wir fragen uns, was da auf uns zukommt.» Besonders stossend findet Dorn, dass die Berechnungsgrundlagen nicht transparent sind.
Die BVK hat für die Neuberechnung der Renten von der Perioden- zur Generationentafel gewechselt. Beide Modelle berechnen die Lebenserwartung, doch die Generationentafel berücksichtigt auch die steigende Lebenserwartung, die im Moment pro Altersjahr einen Monat beträgt. Sie sei deshalb zuverlässiger, schreibt die BVK auf ihrer Website. «Die BVK hat bisher aber nicht offengelegt, wie die von ihr verwendete Generationentafel aussieht», kritisiert Dorn. Deshalb sei für Aussenstehende nicht nachvollziehbar, wie man zum Schluss gekommen sei, der technische Zinssatz müsse so stark gesenkt werden. So reduziert etwa die Pensionskasse der Stadt Zürich den technischen Zinssatz ab nächstem Jahr auch – aber nur von 3,5 auf 3,3 Prozent. «Wir möchten deshalb wissen, welche Fakten den Berechnungen der Senkung zugrunde liegen», sagt Dorn.
Ein weiteres Ärgernis sei die Tatsache, dass die BVK darauf verzichte, vom Kanton die Deckung des ganzen Schadens zu verlangen, der der BVK durch die Misswirtschaft von korrupten Beamten entstanden ist. «Der Kanton hat seine Aufsichtspflicht verletzt. Den Schaden müssen jetzt offenbar die Versicherten tragen.» Gemäss Dorn geht es um rund zwei Milliarden Franken, rund zwei Milliarden wurden vom Kanton bereits in die BVK eingeschossen. «Weshalb verzichtet die BVK auf dieses Geld?»
Aufklärung erhofft sich Sibylle Dorn von der heutigen Veranstaltung, an der der Geschäftsleiter der BVK Thomas Schönbächler teilnimmt. Er muss sich auf ein paar kritische Fragen gefasst machen. Ebenfalls dabei sein werden Thomas Gächter, Stiftungsrat BVK, Stefan Schnyder, Verwaltungsdirektor UZH und Roland Brunner, Regionalsekretär VPOD Zürich. Moderiert wird der Anlass von Hans Rudolf Schelling, ATP-Delegierter und Mitglied der VPOD-Gruppe. Organisiert wird die Veranstaltung vom Verein des Infrastrukturpersonals der UZH (VIP), dem VPOD Zürich, der VAUZ und der PD Vereinigung.
Die Veranstaltung soll nicht nur mehr Klarheit im Bezug auf die zukünftigen Renten der BKS-Versicherten schaffen. Dorn möchte auch wissen, wie es weitergehen und welche Haltung der VIP UZH vertreten soll: «Wir freuen uns auf eine offene, sachliche Diskussion.»