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Interview mit Prorektor Otfried Jarren

«Ich verwahre mich gegen diffamierende Anschuldigungen»

Die Weltwoche erhebt schwere Vorwürfe gegen die UZH. Im Interview nimmt Otfried Jarren, Prorektor Geistes- und Sozialwissenschaften, Stellung dazu. Er wendet sich in aller Schärfe gegen die Diskreditierung von Universitätsangehörigen.
Interview: David Werner

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«Konkreten Hinweisen auf Missstände gehen wir mit der gebotenen Sorgfalt nach», sagt Prorektor Otfried Jarren. (Bild: Frank Brüderli)

Herr Jarren, die Weltwoche schreibt, bei der Berufung von Svenja Goltermann, die seit 2012 Professorin am Historischen Seminar der UZH ist, sei ein Mitglied der Berufungskommission, Professor Philipp Sarasin, befangen gewesen. Wie stellen Sie sich zu diesen Vorwürfen?

Otfried Jarren: Konkreten Hinweisen auf Missstände gehen wir mit der gebotenen Sorgfalt nach. Ein Missstand liegt aber in diesem Fall nicht vor. Nach unseren Abklärungen haben wir keinen Grund, daran zu zweifeln, dass das Berufungsverfahren korrekt verlief. Ich verwahre mich gegen diffamierende, pauschalisierende und verleumderische Anschuldigungen gegen Mitarbeitende der Universität.

Hat sich Herr Sarasin gegenüber der Universitätsleitung zu den Anschuldigungen der Weltwoche geäussert?

Professor Philipp Sarasin hat zuerst dem Rektor und sodann auch öffentlich versichert, dass seine Beziehung zu Frau Goltermann vor und während des Berufungsverfahrens rein beruflicher Natur war. Die Universität Zürich sieht nach ihren Abklärungen keinen Grund, dies zu bezweifeln.

Wie geht die Universität vor, wenn es konkrete Hinweise auf Missstände gibt?

Wir haben aus guten Gründen klare Regeln, so bezüglich der Befangenheit in Berufungsverfahren. Bei Verstössen gegen Regeln ergreift die Universitätsleitung die angemessenen disziplinarischen Massnahmen.

Wissenschaftliche Communitys sind klein und übersichtlich, es lässt sich kaum ausschliessen, dass Mitglieder einer Berufungskommission die Bewerberinnen bzw. Bewerber für eine Professur persönlich kennen. Wann ist der Punkt erreicht, wo ein Kommissionsmitglied in den Ausstand treten sollte?

Die Antwort ist klar und einfach: Wenn Mitglieder einer Berufungskommission befangen sind – beispielsweise, weil sie zu einer Kandidatin oder einem Kandidaten eine Beziehung unterhalten, die nicht nur beruflicher, sondern überdies auch privater Natur ist – müssen sie in den Ausstand treten. An den entsprechenden Regeln der Philosophischen Fakultät ist nicht zu rütteln. Es gibt daneben aber auch weitere Gründe für eine Befangenheit, beispielsweise ein direktes wissenschaftliches Konkurrenzverhältnis oder gemeinsame wirtschaftliche Interessen. Auch dazu hat die Philosophische Fakultät klare Regeln, die strikt zu beachten sind.

Hatten Sie bisher einen Grund, daran zu zweifeln, dass das Berufungsverfahren von Frau Goltermann nicht korrekt abgelaufen ist?

Ich habe das Verfahren, wie es meine Aufgabe als Prorektor Geistes- und Sozialwissenschaft ist, begleitet. Das Berufungsverfahren lief korrekt ab. Die Berufungskommission war ausgewogen zusammengesetzt. Hätte es Zweifel an der Korrektheit des Verfahrens gegeben, wäre ich eingeschritten. Mit Frau Professor Svenja Goltermann ist eine hochqualifizierte Wissenschaftlerin berufen worden. Die Universitätsleitung steht voll und ganz hinter Frau Goltermann.

Was ist Ihre Haltung zu den beiden Artikeln, welche die Weltwoche zur Berufung von Frau Goltermann veröffentlicht hat?

Der Weltwoche-Journalist Philipp Gut insinuiert in seinen beiden Artikeln, Frau Goltermann sei nicht aufgrund ihrer fachlichen Qualifikationen berufen worden. Bei seinem Versuch, ihre Arbeit in Misskredit zu ziehen, stützt er sich weder auf Fakten noch auf Argumente. Selbstverständlich ist es Aufgabe der Medien, kritisch hinzuschauen und unbequeme Fragen zu stellen. Aber die beiden Artikel, von denen hier die Rede ist, sind insbesondere auch bezogen auf Frau Goltermann völlig unangemessen. Die Aussagen darin sind unsachlich, sie haben mit seriösem kritischen Journalismus nichts zu tun. Ich verurteile in aller Schärfe alle pauschalisierenden Verunglimpfungen und Vorverurteilungen von Universitätsangehörigen.

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