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Der Filter gegen pornografische Inhalte im Internet wird im WLAN ausgeschaltet, bleibt aber in den öffentlichen Bibliotheken der UZH aktiviert. Eine Arbeitsgruppe der Erweiterten Universitätsleitung (EUL) soll prüfen, mit welchen Massnahmen Mitarbeitende und Studierende am besten vor sexueller Belästigung durch öffentlichen Pornografiekonsum am Arbeits- und Studienplatz geschützt werden können. Dies hat die EUL an ihren Sitzung gestern Abend beschlossen.
Zur Debatte standen Grundwerte einerseits und technische Fragen andererseits. Der Zugang zu Information solle möglichst frei sein, gleichzeitig habe die UZH als Arbeitgeberin eine Sorgfaltspflicht auch rechtlicher Art, ihre Angehörigen vor sexueller Belästigung zu schützen, wurde in der Diskussion betont.
Nachdem aus den Bibliotheken Klagen wegen sexueller Belästigung durch Internetpornografie laut geworden waren, richtete die UZH im Februar 2014 einen Filter zur Sperrung pornografischer Webseiten ein.
Man habe auf eine präventive Massnahme gesetzt, welche den Besuch von pornografischen Seiten gar nicht erst ermögliche, erläuterte Prorektorin Andrea Schenker-Wicki an der EUL-Sitzung. Die repressive Alternative, den an der UZH verbotenen Pornografiekonsum über Logfiles zu ermitteln und die Nutzer zu bestrafen, habe man vermeiden wollen.
Seit der Einführung des Filters sind aus den Bibliotheken keine Fälle von sexueller Belästigung durch Pornografie mehr gemeldet worden. Gleichzeitig hat sich aber gezeigt, dass der Filter bisweilen auch den Zugriff auf nicht-pornografische Inhalte verunmöglicht. Es wurden zudem prinzipielle Bedenken zur Einschränkung des Netzzugangs für Mitarbeitende und Studierende der UZH geäussert. Der Webfilter wurde in der Folge in den Instituten, nicht aber in den Bibliotheken, welche öffentliche Räume sind, deaktiviert.
Auf der Suche nach einem sinnvollen Kompromiss zwischen Informationsfreiheit und Schutz vor sexueller Belästigung will sich die Erweiterte Universitätsleitung jetzt mehr Zeit geben. Sie beschloss, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die voraussichtlich bis im Sommer Lösungsvorschläge vorlegen soll.
Der Arbeitsgruppe werden Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden, der Assistierenden, der Privatdozierenden, des administrativen und technischen Personals, der Gleichstellungskommission, der Zentralen Dienste, der Fakultäten und der Universitätsleitung angehören.