Navigation auf uzh.ch

Suche

UZH News

Wissenschafts-Sponsoring

«Kooperationen sind eine Chance»

In einem Appell, der in der deutschen Wochenzeitung «Die Zeit» veröffentlicht wurde, verleihen Wissenschaftler ihrer Sorge um die Unabhängigkeit der Universitäten Ausdruck. Sponsoring durch private Firmen gefährde die akademische Freiheit. Rektor Andreas Fischer nimmt im Interview Stellung dazu. 
Interview: David Werner

Kategorien

Rektor Andreas Fischer: «Die Universität macht beim Thema Forschungsfreiheit keine Kompromisse.»

Herr Fischer, heute wurde ein Appell veröffentlicht, der dazu aufruft, der akademischen Freiheit Sorge zu tragen. Ist die akademische Freiheit gefährdert?

Andreas Fischer: Die Freiheit von Forschung und Lehre ist das höchste Gut der Universität. Wenn es um die Wahrung dieses Gutes geht, ist es sehr wichtig, genau hinzusehen und kritische Fragen zu stellen. Die Universitätsleitung sieht hier auch eine ihrer eigenen zentralen Aufgaben, die sie konsequent und mit grossem Ernst wahrnimmt.

Die Unterzeichner des «Internationalen Appells für die Wahrung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit» machen den Universitäten den Vorwurf, durch Kooperations- und Sponsoringabkommen die akademische Freiheit zu gefährden. Ist dieser Vorwurf im Falle der Universität Zürich gerechtfertigt?

Andreas Fischer: Zwischen dem Anspruch wissenschaftlicher Unabhängigkeit und dem Wunsch der Hochschulen, von der Kooperation mit Dritten zu profitieren, wird es immer ein Spannungsverhältnis geben. Man sollte sich aber vor Simplifizierungen hüten und die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft nicht nur unter dem Aspekt der Gefahr betrachten. Kooperationen mit der Wirtschaft bergen enorme Chancen für die Universität: Ihr Kerngeschäft, die Forschung und die Lehre, kostet viel Geld. Wenn Unternehmungen Mittel zur Verfügung stellen, damit dieses Kerngeschäft nach den üblichen akademischen Regeln betrieben und ausgeweitet werden kann, dann lässt sich sehr viel Positives bewirken. Es braucht allerdings genaue Bestimmungen und Absprachen darüber, wo sich die jeweiligen Geldgeber selber einbringen dürfen und wo nicht.

Die Autoren des «Internationalen Appells» haben ihr Anliegen in einer deutschen Wochenzeitung publiziert. Sie machen damit klar, dass es um eine Frage von grundlegender Bedeutung geht, die nicht nur die Schweiz betrifft. Dass der Appell den Vertrag zwischen der UZH und der UBS besonders ins Visier nimmt, ist angesichts der Höhe der betreffenden Schenkung und angesichts der Kritik, mit der sich die UBS in jüngster Zeit konfrontiert sah, vielleicht verständlich. Sachlich ist der Angriff aber nicht gerechtfertigt.

Wie genau wacht die Universitätsleitung über die Einhaltung der Forschungsfreiheit?

Andreas Fischer: Grundsätzlich gilt: Eine Kooperation mit einem privaten Partner kommt dann zustande, wenn es gelingt, ein für beide Seiten interessantes und relevantes Kooperationsprojekt zu definieren. Der private Partner muss ausserdem vertraglich zusichern, dass er die akademische Freiheit respektiert und die Universität nach ihren eigenen Regeln arbeiten lässt. In der Praxis heisst das beispielsweise, dass Lehre und Forschung öffentlich sein müssen: Die Geldgeber haben keinen Einfluss darauf, ob ein Forschungsergebnis publiziert wird oder nicht.

Professorinnen und Professoren auf gestifteten Lehrstühlen geniessen volle Lehr- und Forschungsfreiheit wie alle anderen Professoren auch. An der UZH ist überdies die Besetzung gestifteter Professuren ausschliesslich Sache der Universität; die Geldgeber haben kein Stimmrecht in den Berufungskommissionen.

Kann man mit diesen Regelungen ausschliessen, dass die Forschung von den Geldgebern gelenkt wird?

Andreas Fischer: Die Regeln sind klar, und auch den privaten Partnern ist es bewusst, dass die akademische Freiheit ein sensibles Thema darstellt, bei dem die Universitäten keine Kompromisse machen können. Es liegt aber auch gar nicht im Interesse der Privaten, die akademische Freiheit zu korrumpieren. In der Regel suchen sie die Kooperation mit Hochschulen ja gerade deshalb, weil sie bestimmte Fragestellungen einer unbestechlichen wissenschaftlichen Betrachtung unterziehen möchten. Wer andere, unlautere Absichten hat, wird in den Vertragsverhandlungen nicht ans Ziel gelangen. Aber natürlich sind Missbräuche und Fehlentwicklungen immer möglich; es kommt dann darauf an, sofort und entschieden einzuschreiten.

Erachten Sie die Regeln, welche an der Universität im Umgang mit Sponsoring- und Kooperationspartnern gelten, für streng genug?

Andreas Fischer: Ja. Das enthebt uns freilich nicht der Aufgabe, in jedem Einzelfall sehr genau hinzuschauen und abzuwägen, ob wir eine Kooperation überhaupt eingehen wollen oder nicht. Je bedeutender die Mittel sind, um die es geht, desto umsichtiger muss man die Verträge aufsetzen. Auch im Fall der UBS gingen wir mit grösster Sorgfalt vor.

Ein Vorwurf der Unterzeichner des Appells lautet, die Universität lasse sich von Firmen als «Interessensplattform» instrumentalisieren. Was ist dran an diesem Vorwurf?

Andreas Fischer: Diesen Vorwurf weise ich zurück. Die Universität lässt sich nicht instrumentalisieren. Sie geht strategische Partnerschaften ein, von denen beide Seiten profitieren. Dass die Partner und Geldgeber eine gewisse Sichtbarkeit beanspruchen, ist legitim und solange problemlos, wie die Ziele und Funktionsweisen einer hochstehenden, unabhängigen Wissenschaft nicht infrage gestellt werden.

Täuscht der Eindruck, dass Gönner der Universität früher diskreter auftraten?

Andreas Fischer: Es gibt noch heute den Unterschied zwischen dem (klassischen) Mäzenatentum, das Gutes tut und sich dabei vornehm im Hintergrund hält, und Sponsoren, die mit ihrem Engagement nicht zuletzt ein eigenes Sichtbarkeitsziel verfolgen. Auch im zweiten Fall kann das Engagement für die Universität sehr willkommen und wichtig sein; es gilt aber, wie bereits erwähnt, dem Eigeninteresse des Partners klare Grenzen zu setzen. Die UZH kennt beispielsweise strenge Regeln, wie gestiftete Professuren benannt werden dürfen.

Die Unterzeichner des Appells machen sich Sorgen, dass Firmen, die durch Skandale und unethisches Verhalten auffallen, den Ruf der Universitäten schädigen könnten. Als Beispiel nennen sie die UBS.

Andreas Fischer: Wenn die UBS anlässlich ihres Firmenjubiläums ein positives Zeichen setzen und einen grossen Betrag in die schweizerische Bildungslandschaft investieren möchte, ist es nicht an uns, dies zu verhindern. Im Gegenteil, wir freuen uns sehr darüber.

Lastet auf den Universitäten heute ein Druck, immer mehr Kooperationen einzugehen?

Andreas Fischer: Die heutigen Universitäten stehen miteinander im Wettbewerb. Drittmittel erweitern den strategischen Handlungsspielraum der Hochschulen und stärken ihre Position im härter werdenden Konkurrenzkampf. Man darf aber die Relationen nicht aus den Augen verlieren: Die Universität Zürich finanziert sich nach wie vor zum weitaus grössten Teil mit öffentlichen Geldern. Das ist richtig so, und darauf bin ich auch stolz. Denn nur auf diese Weise können wir ein breites Fächerspektrum pflegen, da sich ja nicht alle Fachbereiche in gleichem Masse für Partnerschaften mit Privaten eignen.

Drittmittel machen in unserem Budget insgesamt etwa 20 Prozent aus. Von diesen 20 Prozent sind mehr als die Hälfte kompetitive Zusprachen von öffentlichen Förderungsinstitutionen wie dem Schweizerischen Nationalfonds. Nur 8 Prozent der finanziellen Mittel der UZH stammen aus privaten Quellen; dabei spielen Stiftungen eine grössere Rolle als Unternehmungen.

Die Universität nimmt also wegen eines verhältnismässig kleinen finanziellen Betrags Kritik in Kauf. Ist es das wert?

Andreas Fischer: Es geht darum, sachlich zu argumentieren. Kritik ist wichtig, auf der anderen Seite sollte man aber aufpassen, dass man nicht aufgrund pauschaler Verdächtigungen interessante Perspektiven und Chancen für die Universität verspielt. Diese Chancen sind einerseits finanzieller Art, sie betreffen aber durchaus auch den inhaltlichen Austausch. Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kann der Kontakt mit der ökonomischen oder gesellschaftlichen Praxis eine intellektuelle Bereicherung und Anregung bedeuten. Profitieren können davon Studierende und Nachwuchsforschende genauso wie Professorinnen und Professoren.

Die Unterzeichner des Appells monieren, dass der Vertrag der UZH mit der UBS «geheim» sei. Was halten Sie von der Idee, dass Universitäten Verträge mit Kooperationspartnern veröffentlichen, um so Transparenz und Vertrauen zu schaffen?

Andreas Fischer: Das Wichtigste, nämlich die kompromisslose Gültigkeit der akademischen Freiheit, ist öffentlich. Ansonsten gibt es legitime Gründe, bestimmte Abmachungen vertraulich zu behandeln. Private Partner möchten in der Regel eine gewisse Exklusivität der Partnerschaft und damit eine bestimmte Form der Sichtbarkeit sicherstellen.

Im Fall der UBS ging es auch darum, dass die Bank ihre Jubiläumsaktivitäten gebündelt und mit einem gewissen Überraschungseffekt kommunizieren konnte. Die Vertraulichkeit der Verträge hat aber immer Grenzen. Neben der Universitätsleitung nimmt der Universitätsrat als Aufsichtsorgan Einblick; er ist es auch, der Schenkungs- und Sponsoringverträge ab einer bestimmten Summe genehmigen muss.

Sollte über Abschlüsse von Sponsoring- und Kooperationsverträgen der Universität jeweils öffentlich diskutiert werden, wie es die Unterzeichner des Appells anregen?

Andreas Fischer: Nein, das wäre nicht sinnvoll. Eine Universität ist nicht führbar, wenn jedes einzelne Geschäft zuerst einmal kollektiv beraten wird. Die UZH hat klare Führungsstrukturen; wichtige Entscheide müssen innerhalb dieser Struktur getroffen werden – unter demokratischer Kontrolle der Aufsichtsorgane natürlich, also des Universitätsrats, des Regierungsrats und des Kantonsrats.

Sollten Lehrende und Forschende der Universität verstärkt über Sponsoringverträge diskutieren können?

Andreas Fischer: Wir haben an der UZH bereits ein hohes Mass an interner Öffentlichkeit. Alle Geschäfte, die für die Fakultäten relevant sind – und dazu gehören auch Kooperationsabkommen – werden in den zuständigen universitären Gremien behandelt. Fakultäten müssen sich einverstanden erklären, wenn beispielsweise privat finanzierte Lehrstühle geschaffen werden. Eine allgemeine Debatte über Forschungsfreiheit und über die Vor- und Nachteile von Sponsoring- und Kooperationsabkommen halte ich für sinnvoll und wichtig. Ich könnte mir vorstellen, dass dies ein gutes Thema für Diskussionsveranstaltungen oder Ringvorlesungen wäre.

Weiterführende Informationen