Navigation auf uzh.ch
Monat für Monat entrichten fast 74'000 Personen ihre Beiträge für die 2. Säule an die kantonale Pensionskasse BVK, darunter auch die grosse Mehrheit der Angestellten der Universität Zürich. Die Anzahl der Rentenbezüger beträgt zurzeit knapp 27'000. Ende 2009 verfügte die BKV über ein Kapital von gut 22 Milliarden Franken. Davon entfallen 45 Prozent auf die Rentenbezüger und 55 Prozent auf die Aktivversicherten. Das heisst: Vergleichsweise wenige Rentner beanspruchen beinahe die Hälfte des Vermögens.
Das Problem dabei, vereinfacht gesagt: Die Einnahmen durch Beiträge der Aktiv-versicherten und durch die stark schwankenden Finanzanlagen halten mit den Ausgaben nicht Schritt. Einen Deckungsgrad von 100 Prozent, das heisst das Verhältnis vom Anlagevermögen zu den gesamten Vorsorgeverpflichtungen, hat die BVK seit 2008 nicht mehr erreicht. Per Ende November 2010 betrug der Finanzierungsgrad 86,1 Prozent. 1999 waren es noch fast 130 Prozent. Sinkt der Deckungsgrad unter 90 Prozent, schreibt das Gesetz vor, dass Massnahmen ergriffen werden müssen.
Was tun? Der Verein des Infrastruktur-Personals der Universität Zürich (VIP) und der Verband des Infrastruktur-Personals öffentlicher Dienste, Gruppe Universität (VPOD), luden zu einer Informationsveranstaltung, um genau diese Frage zu diskutieren. Gut hundert Personen nahmen teil. Das Durchschnittsalter im Publikum: 50+.
Die Ausgangslage ist klar: Im Auftrag des Zürcher Regierungsrates plant die BVK eine teilweise Statutenrevision. Die Vorlage kommt voraussichtlich diesen Sommer in den Kantonsrat und könnte theoretisch per 1. Januar 2012 in Kraft treten. Mit massiven Konsequenzen für Versicherte, aber auch für Arbeitgeber. Die Universität etwa geht gemäss Verwaltungsdirektor Stefan Schnyder davon aus, dass «die Umsetzung der vorliegenden Sanierungsmassnahmen zu jährlichen Mehrkosten von 12 bis 20 Millionen Franken führen würde». Ohne entsprechende Erhöhung des Globalbudgets müsste dieser Betrag anderweitig eingespart werden.
Der Hauptpunkt der Revision, um den Deckungsgrad auf 100 Prozent oder darüber zu bringen: Erhöhung der Prämien von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Senkung der Umwandlungssätze, das heisst tiefere Renten, Senkung des technischen Zinssatzes, das heisst eine geringere garantierte Verzinsung der angesparten Pensionskassenbeiträge.
Konkret soll der technische Zinssatz von bisher 4 Prozent auf 3,25 Prozent sinken. Der Umwandlungssatz betrug bisher ab Pensionsalter 62 bis 65 einheitlich 6,65 Prozent. Das heisst auf 100'000 Franken angespartes Kapital wird eine Jahresrente von 6650 Franken ausbezahlt. Neu soll eine altersmässige Abstufung gelten. Bei 62-Jährigen gilt dann ein Umwandlungssatz von 5,78 Prozent, für 65-Jährige von 6,2 Prozent. Mit entsprechenden Renteneinbussen.
Zu all diesen Änderungen konnten betroffene Verbände und Institutionen in einem Vernehmlassungsverfahren Stellung nehmen. Die Auswertung ist gemäss BVK-Chef Thomas Schönbächler noch nicht abgeschlossen. Nur soviel: Dass es zu gewissen Leistungseinbussen kommen müsse, sei praktisch unbestritten.
Ernst Joss, VPOD-Vertreter und Arbeitnehmervertreter in der BVK-Verwaltungskommission, betonte vor allem die Versäumnisse der BVK in den letzten Jahren. Nicht zuletzt den massiven Betrugsskandal, der immerhin dazu geführt habe, dass die BVK ab 1. Mai 2011 einen Risk Manager für die Verwaltung des Aktienvermögens anstellen muss. Hauptvorwurf an die Adresse der BVK: Der Blick in die Zukunft, wie sich die Anzahl der Rentenbezüger oder der Aktienmarkt entwickeln werde, sei «Kaffeesatzlesen».
Schön und gut, doch irgendjemand «müsse die Rechnung bezahlen» entgegnete BVK-Chef Schönbächler. Und momentan seien dies nicht zuletzt die Aktivversicherten, die in den letzten Jahren jährliche sogenannte Transferzahlungen von rund 90 Millionen Franken zuhanden der Rentenbezüger zu leisten gehabt hätten. «Die Frage ist, will man dieses Umlageverfahren, oder nicht».
«Pensionskassenverwalter sind immer und grundsätzlich für tiefe Zinssätze, so können sie gut schlafen», meinte Arbeitnehmervertreter Joss. Grundsätzlich sei es auch so, dass eine «öffentlich-rechtliche Kasse nicht ausfinanziert», sprich dauernd einen Deckungsgrad von 100 Prozent und mehr haben müsse. «Der Kanton Waadt lebt gut mit einer Kasse, die über einen Deckungsbeitrag von 70 Prozent verfügt. Wir wollen einfach, dass das bisherige Leistungsziel erhalten bleibt.»