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Zwei Affenversuchsprojekte am Institut für Neuroinformatik von Uni und ETH Zürich bleiben untersagt. Nach der Zürcher Gesundheitsdirektion hat sich auch das kantonale Verwaltungsgericht die Beschwerden von ETH und Universität Zürich abgewiesen und sich damit gegen die Tierversuche ausgesprochen.
Die beiden Versuche mit Rhesusaffen sollten Teil von zwei Forschungsprogrammen am Institut für Neuroinformatik sein. Dabei geht es um die Entwicklung leistungsfähiger Computer und um die Verbesserung von Therapien nach Schlaganfällen.
Die Verantwortlichen der beiden Hochschulen bedauern den Entscheid, welcher ihnen gestern Abend zugestellt wurde. Sie wollen nun zuerst die umfangreiche Urteilsbegründung analysieren und halten sich die Option offen, das Urteil weiter zu ziehen.
Für die Forschung habe der Entscheid weitreichende Folgen, da es um die grundsätzliche Frage geht, wie weit Tierversuche mit Primaten in der Forschung überhaupt noch möglich sind. Ein Urteil von höchster Instanz durch das Bundesgericht würde Rechtssicherheit schaffen. «Den Entscheid über einen allfälligen Weiterzug ans Bundesgericht werden wir aber erst nach der genauen Analyse der Urteilsbegründung fassen», sagt Heini Murer, Prorektor Medizin und Naturwissenschaften der UZH.
Die beiden Versuche haben eine lange Vorgeschichte. Im Januar 2006 stellten Professor Kevan Martin und PD Daniel Kiper ein Gesuch um Bewilligung zweier Tierversuche mit Rhesusaffen. Im Oktober 2006 bewilligte das kantonale Veterinäramt diese Versuche. Die kantonale Tierversuchskommission gab daraufhin im Rahmen des Bewilligungsverfahrens drei externe Gutachten in Auftrag.
Obwohl zwei Gutachten zu einem positiven Entscheid kamen, erhob die Tierversuchskommission gegen die vom Veterinäramt erteilten Bewilligungen Einspruch. Sie sah die Würde des Tieres verletzt und erachtete die Belastung für die Affen in Anbetracht der zu erwartenden Forschungserkenntnisse als zu gross.
Die Tierversuchskommission erreichte damit einen vorläufigen Stopp der Tierversuche. Im Februar 2007 hob die Gesundheitsdirektion dann die Tierversuchsbewilligung auf. Gegen diesen Entscheid legten die Forschenden der ETH und der Universität Zürich im März 2007 Beschwerde ein, die das Zürcher Verwaltungsgericht nun abgewiesen hat.
Die Tierversuchskommission ist ein Beratungsorgan für das kantonale Veterinäramt bei der Bewilligung von Tierversuchen. In den allermeisten Fällen folgt das Veterinäramt deren Ratschlägen. In diesem Fall ist dies nicht geschehen. Mitglieder der Kommission haben den Fall dann an die Gesundheitsdirektion weitergezogen und Recht bekommen.