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Der Universitätsrat hat im Zuge der Beantwortung einer kantonsrätlichen Anfrage durch den Regierungsrat betreffend Vereinbarkeit von Anstellung und ausseruniversitärer Tätigkeit von Prof. Dr. Felix Gutzwiller an seiner Sitzung vom 26. April 2004 eine grundlegende Aussprache über die Zulässigkeit von Nebenbeschäftigungen von Professorinnen und Professoren geführt. Dabei kam er zum Schluss, dass die diesbezüglichen universitären Bestimmungen den Anforderungen genügen. Die Zusammenarbeit des wissenschaftlichen Personals der Universität mit Dritten ist für Lehre und Forschung von besonderer Bedeutung. Ausserdem ist die Zulässigkeit von Nebenbeschäftigungen eine wichtige Rahmenbedingung für die Gewinnung von wissenschaftlich bestens ausgewiesenem Personal. Eine restriktivere Regelung würde die Konkurrenzfähigkeit der Universität Zürich auf dem Arbeitsmarkt massgeblich einschränken, was im Wettbewerb zwischen den universitären Hochschulen auf nationaler und internationaler Ebene zu erheblichen Nachteilen führen würde. Der Universitätsrat hat die Universitätsleitung aber ersucht, ihm jährlich eine umfassende Berichterstattung über die Bewilligungspraxis der Universitätsleitung an den Universitätsrat zu unterbreiten. Auch sollen die Leistungen in Lehre und Forschung jener Professorinnen und Professoren mit umfangreicheren Nebenbeschäftigungen einer noch stärkeren Überprüfung unterzogen werden. Zudem soll auch die Abgabepraxis überprüft werden.
Zur Vereinbarkeit von Anstellung und ausseruniversitärer Tätigkeit von Prof. Dr. Felix Gutzwiller hat der Universitätsrat festgestellt, dass die massgeblichen Bestimmungen eingehalten worden sind. Die berufliche Pflichterfüllung von Prof. Gutzwiller gibt aus Sicht der Universitätsleitung zu keinen Beanstandungen Anlass. Trotzdem kommt der Universitätsrat zum Schluss, dass die verschiedenen Nebenbeschäftigungen an der Grenze des Nachvollziehbaren liegen dürften. Diese Sachlage mit dem Betroffenen einvernehmlich zu klären, liegt gemäss Universitätsgesetz aber in der alleinigen Zuständigkeit der Universitätsleitung. Der Universitätsrat hat diesbezüglich keine Vorgaben formuliert.
Prof. Dr. Ulrich Woitek, geb. 1964, wurde zum ordentlichen Professor für Neuere Wirtschaftsgeschichte in Verbindung mit Volkswirtschaftslehre an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ernannt. Prof. Woitek studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München und schloss das Studium 1990 als Diplom-Volkswirt ab. Von 1991 bis 1997 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Volkswirtschaftslehre der LMU, zunächst am Lehrstuhl für Mathematische Wirtschaftstheorie, danach am Lehrstuhl für Wirtschaftsgeschichte. Im Jahre 1996 erfolgte an der LMU München seine Promotion zum Dr. oec. publ.. 1997 bis 2002 war Prof. Woitek am 'Department of Economics' der 'University of Glasgow' als 'Lecturer' bzw. 'Senior Lecturer' tätig. Dazwischen, von März bis August 2000, hielt er sich als Gastforscher an der Forschungsstelle für Schweizerische Sozial- und Wirtschaftsgeschichte an der Universität Zürich auf. Seit 1. Oktober 2002 nimmt Prof. Woitek eine Lehrstuhlvertretung am Institut für Volkswirtschaftslehre der LMU München wahr. Sein wissenschaftliches Werk umfasst neben wirtschaftshistorischen Arbeiten, insbesondere zu Konjunkturzyklen, auch Arbeiten zur Weiterentwicklung ökonometrischer Methoden und deren Anwendung auf makroökonomische und wirtschaftshistorische Fragestellungen. Prof. Woitek weist eine reiche internationale Lehrerfahrung und eine starke Verankerung in der englischen 'Science Community' auf.
Prof. Dr. Jürg Hutter, geb. 1961, wurde zum ausserordentlichen Professor für Physikalische Chemie an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät ernannt. Prof. Hutter studierte von 1980 bis 1984 an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) und schloss das Studium mit dem Diplom in 'Molecular Sciences' ab. Von 1985 bis 1988 war er Assistent am Institut für Physikalische Chemie der Universität Zürich und wurde anschliessend mit der Arbeit 'Calculation of Nonlinear Optical Properties of Molecules' promoviert. 1989 bis 1993 engagierte er sich in einem interdisziplinären Projekt am Zentrum für Supercomputing derETHZ. Dazwischen, im Jahr 1990, absolvierte Prof. Hutter mit einem Stipendium des Schweizerischen Nationalfonds ein 'Postdoctoral Fellowship' am 'Laboratoire d’Optique Quantique' an der 'Ecole Polytéchnique' in Paris. Von 1993 bis 1994 arbeitete er als 'Research Staff Member'am IBM-Forschungslabor in Rüschlikon. Danach wechselte er ans Max Planck-Institut für Festkörperforschung in Stuttgart und war dort auch als 'Research Staff Member' tätig. Seit 1. Januar 2000 ist Prof. Hutter Assistenzprofessor für 'Computational Chemistry' an der Universität Zürich auf einer Assistenzprofessur des Bundes zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Im Jahre 2002 war er zudem Gastprofessor an der 'Université Louis Pasteur' in Strasbourg. Von zentraler Bedeutung in seinen wissenschaftlichen Arbeiten sind die Kombination von lokalisierten Basissätzen mit ebenen Wellen und die Entwicklung von Berechnungsmethoden für angeregte Zustände im Rahmen der Dichtefunktionaltheorie in der Moleküldynamik.
An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wurde PD Dr. Daniel Jositsch, geb. 1965, zum ausserordentlichen Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und strafrechtliche Hilfswissenschaften ernannt. PD Dr. Jositsch studierte Rechtswissenschaften an der Universität St. Gallen und schloss das Studium 1990 mit dem Lizentiat ab. Anschliessend war er von 1991 bis 1995 Geschäftsführer der Schweizerisch-Kolumbianischen Handelskammer in Bogotá. 1992 erwarb er in Bogotá das Anwaltspatent, wo er in der Folge bis 1995 als selbständiger Rechtsanwalt, dabei vorwiegend für schweizerische Unternehmen und Privatpersonen, tätig war. Dazwischen, im Jahre 1993, wurde er an der Universität St. Gallen zum Dr. iur. promoviert. Ab 1995 war PD Dr. Jositsch als Jurist in Zürich tätig. 1998 erlangte er das zürcherische Anwaltspatent, seit 2000 arbeitet er als selbständiger Rechtsanwalt. Im Jahre 2004 habilitierte sich PD Dr. Jositsch an der UniversitätZürich und wurde zum Privatdozenten für Strafrecht und Strafprozessrecht ernannt. Sein Forschungsschwerpunkt liegtim Bereich des Korruptionsstrafrechts.
Dr. med. vet. Karsten Feige, geb. 1963, wurde zum ausserordentlichen Professor ad personam für Innere Medizin des Pferdes an der Vetsuisse-Fakultät ernannt. Dr. Feige studierte von 1984 bis 1989 an der Justus-Liebig-Universität Giessen Tiermedizin. Nach seiner Approbation im Jahre 1989 war er bis 1993 Assistenztierarzt an der Pferdeklinik/Pferdepraxis bei Dr. Peter Witzmann in Kirchheim/Teck, D, und absolvierte die Ausbildung zum Fachtierarzt für Pferde. 1993 wurde Dr. Feige promoviert und erlangte den Facharzttitel für Pferde. Seit 1993 ist er Leitender Tierarzt der Abteilung für Innere Krankheiten des Pferdes sowie Lehrbeauftragter für das Fach 'Innere Medizin Pferde' an der Vetsuisse-Fakultät der Universität Zürich. Seit 1994 ist er zudem als Ambulanztierarzt an den Pferderennbahnen in Dielsdorf und Fehraltdorf tätig. Im Jahre 2002 erlangte Dr. Feige das 'Diplomate European College of Equine Internal Medicine', 2003 erfolgte seine Habilitation an der Universität Zürich.